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Beratung per E-Mail endet zum 24.12.2024

Stand:
Nutzen Sie stattdessen unsere Videoberatung, die Beratung am Telefon oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.
Junges Paar zu Hause am Laptop mit Unterlagen
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Die Beratung per E-Mail wurde zum 24.12.2024 zugunsten der effizienteren Beratung per Video oder Telefon eingestellt. 

Für bereits laufende E-Mail-Beratungen erreichen Sie das Portal bis zum Abschluss Ihrer Beratung.  

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Gerne beraten wir Sie per Telefon, Video oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin

  • telefonisch bei unserem Verbraucherservice für alle Beratungsstellen (069 972010-900, Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr)
  • oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Eine Übersicht unserer Beratungsthemen finden Sie hier. Bei Fragen helfen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Verbraucherservice gerne weiter.

Zu einigen Themen erhalten Sie an unseren kostenfreien Hotlines schnell und ohne Termin erste Informationen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.