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Beratung per E-Mail endet zum 24.12.2024

Stand:
Nutzen Sie stattdessen unsere Videoberatung, die Beratung am Telefon oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.
Junges Paar zu Hause am Laptop mit Unterlagen
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Die Beratung per E-Mail wurde zum 24.12.2024 zugunsten der effizienteren Beratung per Video oder Telefon eingestellt. 

Für bereits laufende E-Mail-Beratungen erreichen Sie das Portal bis zum Abschluss Ihrer Beratung.  

Hier geht es zur E-Mail-Beratung

Gerne beraten wir Sie per Telefon, Video oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin

  • telefonisch bei unserem Verbraucherservice für alle Beratungsstellen (069 972010-900, Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr)
  • oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Eine Übersicht unserer Beratungsthemen finden Sie hier. Bei Fragen helfen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Verbraucherservice gerne weiter.

Zu einigen Themen erhalten Sie an unseren kostenfreien Hotlines schnell und ohne Termin erste Informationen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.