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Telefonische Beratung und Videoberatung

Wir beraten Sie auch telefonisch oder per Video. Vereinbaren Sie einen Termin für die persönliche Beratung mit unseren Expertinnen und Experten.
Videoberatung: Ein Mann sitzt mit Laptop und Headset an einem Tisch und macht Notizen

Ist der Weg zur nächsten Beratungsstelle zu weit oder Ihre Zeit zu knapp? Kein Problem. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie auch am Telefon oder per Video.  

Buchen Sie Ihren Termin selbst über unsere Online-Terminbuchung. Oder kontaktieren Sie unseren Verbraucherservice unter 069 972010-900, um einen Termin zu vereinbaren.

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So funktioniert die Beratung am Telefon oder per Video

  • Wenn Sie schon einen Termin vereinbart haben, rufen wir Sie zur vereinbarten Zeit an und führen die Beratung telefonisch durch.
  • Für die Videoberatung klicken Sie zum vereinbarten Zeitpunkt auf den Link zum Videochat, den wir Ihnen mit der Terminbestätigung zusenden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater loggt sich ebenfalls erst zur vereinbarten Uhrzeit dort ein.

Bitte beachten Sie: Der Ihnen übersandte Link zum Video-Beratungsgespräch lässt sich nicht parallel von mehreren Geräten aus aufrufen. Wenn Sie möchten, dass weitere Personen am Termin teilnehmen, müssen sich diese Personen am selben Gerät wie Sie aufhalten.

Dokumente hochladen

  • Bitte laden Sie vor der Beratung alle wichtigen Dokumente zu Ihrem Anliegen hoch. Hierfür steht Ihnen unsere Digitale Beratungsakte zur Verfügung. Nach der Terminbuchung erhalten Sie von uns eine separate Mail, mit der Sie sich bei der Digitalen Beratungsakte registrieren können. Nach der Registrierung können Sie Ihre Dokumente sicher und datenschutzkonform hochladen. 

    Sie haben Fragen zur Registrierung oder zum Upload Ihrer Dokumente? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Registrierungsprozesses beziehungsweise der Dokumentenupload abläuft. Klicken Sie dazu auf den hier verlinkten Seiten jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen. Demo-Video zum Registrierungsprozess | Demo-Video zum Dokumentenupload [externe Links]. 

    Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Beratungsakte haben wir für Sie zusammengestellt: FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Videoberatung: Damit die Technik klappt

  • Ihr Gerät sollte über einen aktuellen Browser (am besten Chrome oder Firefox) verfügen.
  • Für den Verbindungsaufbau und eine dauerhaft gute Verbindungsqualität während des Beratungsgesprächs benötigen Sie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite, eine Webcam für die Zwei-Wege Videokommunikation und ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon.
  • Die Videoberatung ist auch über Smartphone oder Tablet möglich.
  • Mit dem Technik-Check [externer Link zur Beratungsplattform] können Sie vorab kontrollieren, ob Ihr Endgerät die Systemanforderung erfüllt. Idealerweise führen Sie den Check unter ähnlichen Voraussetzungen durch wie bei Ihrem tatsächlichen Termin. Sind zum Beispiel zum Zeitpunkt Ihres Beratungstermins mehrere Mitglieder Ihres Haushalts gleichzeitig online, kann dies die Verbindungsqualität erheblich beeinträchtigen.

Wenn Sie Ihren Beratungstermin stornieren müssen 

  • Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte. In Ihrer Terminbestätigungsmail finden Sie den Link, mit dem Sie den Termin wieder freigeben können. Andere Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf einen Beratungstermin warten, freuen sich darüber. 

Bezahlung

  • Die Beratung bezahlen Sie per Lastschrift oder Überweisung. Es gelten die für die einzelnen Beratungen ausgewiesenen Preise, die Sie hier in unserer Übersicht finden. Der Preis der Beratung wird Ihnen vor Buchung des Termins angezeigt und mit der Terminbestätigung nochmals mitgeteilt.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.