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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher informieren uns, wenn Anbieter sich unseriös verhalten. Jede dieser Meldungen ist wichtig, denn häufig nutzen unseriöse Anbieter Gesetzeslücken aus.

Dank dieser Beschwerden können wir uns auf Landes- und Bundesebene für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes einsetzen. Wer sich getäuscht, betrogen oder unfair behandelt fühlt, kann hier seinen Ärger loswerden. 

Wenn Sie Beratung in Ihrem individuellen Fall brauchen, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Sie erreichen sie entweder telefonisch über unsere Beratungstelefone oder persönlich in unseren Beratungsstellen.

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen im Rahmen unserer Marktbeobachtung eine Telefonnummer an.
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Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.