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Raus aus der Krise: Verbraucherschutz stärkt Wirtschaft

Stand:
Wahlprüfsteine der Verbraucherzentrale Hessen zur Landtagswahl 2023
Ein Wegweiser mit der Beschriftung "Wahllokal" im Sonnenschein
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Verbraucherinnen und Verbraucher leben seit dem Frühjahr 2020 im Dauerkrisenmodus. Infolge der Corona-Pandemie mussten zuerst gebuchte Reisen und Konzerte abgesagt werden. Zudem spürten viele Menschen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ganz unmittelbar: Angestellte mussten häufig in Kurzarbeit. Selbstständigen brachen die Aufträge weg. Das Budget privater Haushalte schrumpfte, während sich die Kostenspirale drehte.

Im Herbst 2021 kam die Energiekrise hinzu, die sich infolge des Angriffskrieges gegen die Ukraine noch ausweitete. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise waren seitdem die Haupttreiber der Inflation.

Die Verbraucherzentrale ist für die Menschen in Hessen auch in Krisenzeiten ansprechbar. Sie

  • ist über kostenfreie Beratungshotlines zu Energiekosten erreichbar,
  • stellt umfassende Informationen kostenfrei auf ihrer Website zur Verfügung,
  • hilft mit Beratung und Vermittlung, wenn eine Energiesperre droht,
  • unterstützt bei der Finanzplanung, damit auch ein knappes Budget reicht,
  • hilft bei untergeschobenen oder überflüssigen Verträgen, damit die Menschen die Kosten im Griff behalten,
  • klagt gegen unseriöse Anbieter, um  Schadenersatzansprüche feststellen zu lassen.

Aus den Krisen gestärkt hervorgehen

Wir sind sicher: Das Land Hessen kann nicht nur die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Energiekrise bewältigen. Es kann auch gestärkt daraus hervorgehen und insgesamt krisenfester werden. Das kann gelingen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sie faire und nachhaltige Angebote erhalten und mit ihren Sorgen nicht alleine gelassen werden. Dazu gehört, dass sie in ihren Rechten gestärkt und bestehende Rechte nicht untergraben werden. Die Verbraucherzentrale stärkt Verbraucher in allen Lebenslagen und damit Wettbewerb, Gemeinwesen, Demokratie und Rechtsstaat.

Fünf Fragen an die Parteien

Damit sich die hessischen Wählerinnen und Wähler ein Bild davon machen können, welche verbraucherpolitischen Pläne die zur Landtagswahl 2023 angetretenen demokratischen Parteien verfolgen, haben wir diese gebeten, uns fünf Fragen zu beantworten.


1. In Hessen leben (Stand 2022) 6,39 Millionen Menschen. Mit wieviel Euro pro Kopf sollte aus Ihrer Sicht die Arbeit der Verbraucherzentrale Hessen finanziert werden?

Das antwortet die CDU Hessen:

Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. und andere Verbraucherschutzorganisationen leisten wichtige Arbeit in der Beratung und Unterstützung der hessischen Bürgerinnen und Bürger. In einer immer komplexer werdenden Welt ist eine unabhängige und vertrauenswürdige Beratung, wie sie die Verbraucherzentrale anbietet, von hoher Bedeutung. Diese Arbeit muss aus unserer Sicht auch künftig auskömmlich finanziert sein.

Hierzu bedarf es einer guten institutionellen Förderung ebenso wie ergänzender Projektmittel zur Umsetzung besonderer Bedarfe. In den vergangenen Jahren hat die CDU-geführte Landesregierung die Fördermittel sukzessive auf rund fünf Millionen Euro im Haushaltsjahr 2023 erhöht und eine Vielzahl an Projekten umgesetzt.

Mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen durch Energiepreiskrise und Inflation und die dadurch bedingt stark steigende Beratungsnachfrage hält die CDU Hessen eine weitere Anhebung der institutionellen Fördermittel auf zunächst einen Euro pro Einwohner zuzüglich gesonderter Projektmittel für sachgerecht.

Das antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

Wir wollen die sehr gute und erfolgreiche Arbeit der Verbraucherzentrale Hessen weiterhin fördern und den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Aus unserer Sicht ist eine Finanzierungsgrundlage von mindestens 1 Euro pro Kopf zielführend.

Das antwortet die SPD Hessen:

Unser Konsumverhalten verändert sich immer schneller und hat erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche unseres Lebens. Deshalb wird eine breit aufgestellte Verbraucherberatung in Hessen immer wichtiger, damit die Bürgerinnen und Bürger kompetent und unabhängig beraten werden können. Dazu gehört unserer Ansicht nach eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Eine auskömmliche Finanzierung der Verbraucherzentrale in Hessen ist insbesondere auch vor dem Hintergrund des immer stärker auftretenden Fachkräftemangels notwendig, damit die für die Beratung zwingend notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten gewonnen werden können. Wir haben in der Vergangenheit in den Beratungen zum Landeshaushalt eine Aufstockung der Finanzmittel im Bereich des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert. Leider wurden unsere Anträge von der schwarzgrünen Regierungsmehrheit stets abgelehnt. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass die institutionelle Förderung für die Verbraucherberatung, die für das Haushaltsjahr 2023 rund fünf Millionen Euro betragen, verdoppelt werden sollte. Aufgrund der steigenden Anzahl von Beratungen halten wir es darüber hinaus für gerechtfertigt, dass zusätzlich zur institutionellen Förderung auch entsprechende Mittel für projektbezogene Förderungen bereitgestellt werden sollen.

Das antwortet die FDP Hessen:

Wir setzen uns für eine angemessene Finanzierung der Verbraucherzentrale Hessen einschließlich eines Inflationsausgleichs ein. Damit soll die Verbraucherzentrale in die Lage versetzt werden, Beratungsangebote flächendeckend fortzuführen und den Einsatz digitaler Angebote und Medien konsequent auszubauen.

Das antwortet DIE LINKE Hessen:

Durch das Land Hessen sollte die Verbraucherzentrale – unabhängig der Einnahmen aus der Beratungstätigkeit – mit mindestens einem Euro pro Einwohner*in finanziert werden. Bei besonderen Herausforderung, wie z.B. durch die Coronakrise oder die extreme Steigerung der Energiepreise in Folge des Krieges gegen die Ukraine, müssen zusätzlich Projektmittel bereitgestellt werden. Eine solche Finanzierung würde die aktuellen Finanzausstattung mindestens verdoppeln.

Eine gesetzliche Verpflichtung der Wirtschaft, sich nach dem Verursacherprinzip an der Finanzierung der Verbraucherberatung zu beteiligen, existiert in Deutschland nicht. Die Länder und Kommunen sind je nach finanzieller Situation sehr unterschiedlich in der Lage, die Verbraucherzentralen ausreichend finanziell auszustatten. Nach Auffassung der LINKEN müssen diese Kosten im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel durch die Wirtschaft und die öffentliche Hand (Bund und Länder) getragen werden. Die Kommunen müssen von den Aufgaben der Finanzierung der Verbraucherberatungseinrichtungen entlastet werden.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

Blickt man allein auf die institutionelle Förderung finanziert das Land Hessen die Verbraucherzentrale in 2023 mit knapp 0,50 € pro Einwohnerin und Einwohner. In der Pandemie und in der Energiekrise hat die Verbraucherzentrale erneut gezeigt, wie wichtig ihre Arbeit für die Menschen in Hessen ist. Ziel der kommenden Legislaturperiode sollte es deswegen sein, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale auf mindestens 1,00 € pro hessischer Einwohnerin und Einwohner anzuheben. Wichtig ist eine langfristige Perspektive, die Inflation und notwendige Gehaltsanpassungen nach Tarifabschlüssen des Landes einschließt. Wir wünschen uns deswegen mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen mit dem Land.

2. Verbraucherbildung ist die beste Prävention vor Kostenfallen und nachteiligen Verträgen. Sie hilft den Menschen, planvolle und vorausschauende wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und sich bewusst für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu entscheiden. Wie kann Ihrer Meinung nach die Verbraucherbildung in Hessen verbessert werden?

Das antwortet die CDU Hessen:

Der immer komplexer werdenden Umwelt muss mit besserer Bildung und guten rechtlichen Rahmenbedingungen begegnet werden, damit gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher die für sie richtigen Entscheidungen treffen können. Hierzu bedarf es neben einfachen und verständlichen Deklarationspflichten auch einer vorbereitenden Verbraucherbildung.

Die CDU Hessen verfolgt daher einen umfassenden Ansatz zur noch besseren Vermittlung von Alltagskompetenzen von Kindesbeinen an. Wir müssen alles darauf ausrichten, unsere Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten und ihnen gute eigene Entscheidungen ermöglichen.

Wir haben u.a. vielfältige Projekte für die Heranführung von Kindern an eine gesunde und umweltgerechte Ernährung angestoßen und bereits in der Kinderbetreuung und in den Schulen implementiert. Der Ernährungsführerschein, die Werkstatt Ernährung und das Projekt „Klimabewusst Essen in Schulen“ sind hierfür Beispiele. Diese Bildungsangebote und die Möglichkeiten zur praktischen Erfahrbarkeit von gesundem und regionalen Essen wollen wir weiterentwickeln, damit Kinder und Familien sich leichter für eine gesunde Ernährung entscheiden können.

Zur weiteren Vermittlung von Alltagskompetenzen gerade auch in den Bereichen der Digitalisierung, einem sicheren Umgang mit dem Internet und in Finanzangelegenheiten setzen wir auf einen umfassenden Ansatz in der schulischen Bildung. Neben der fächerübergreifenden Vermittlung solcher Lehrinhalte, für die wir mehr Raum in den Curricula vorsehen wollen, wollen wir das neue Schulfach „Digitale Welt“, das genau auf die Vermittlung dieser Fähigkeiten abzielt, flächendeckend ausrollen und allen Kindern zugänglich machen. Die Verbraucherzentralen sehen wir dabei als wichtige Partner – zum Beispiel im Rahmen von Projektwochen oder durch Angebote in der Ganztagsbetreuung.

Natürlich bleibt die Vermittlung von Kompetenzen auch im Erwachsenenalter wichtig. Wir werben daher für mehr Angebote in der Weiterbildung und werden die vielfältigen Kampagnen – beispielhaft die landesweite Ökoaktionsregion, die für gesunde regionale Lebensmittel wirbt – fortsetzen und weiterentwickeln.

Das antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

Wir wollen aufgrund der gesteigerten Anfragen eine angepasste personelle Aufstockung und eine fachliche Qualifikation und Weiterbildung der Berater*innen. Zudem ist für uns eine moderne Verbraucherbildung essenziell, die Kompetenzen in Themenfeldern wie Wirtschaft, Recht und Digitalem vermittelt und verknüpft. Das wäre eine sinnvolle Anpassung an die Digitalisierung und die voranschreitende dynamische Marktentwicklung.

Verbraucherbildung fängt bereits in der Schule an und sowohl Schüler*innen als auch Lehrer*innen müssen hierfür sensibilisiert und geschult werden. Dafür wollen wir eine landesweit einheitliche Zielsetzung, wenn möglich unter Einbezug in die hessischen Lehrpläne und bei der Ausbildung der Lehrkräfte.

Das antwortet die SPD Hessen:

Wir stimmen überein, dass eine Stärkung der Verbraucherbildung für die Bürgerinnen und Bürger dringend geboten ist. Bisher wurde diesen von Seiten der schwarzgrünen Landesregierung nicht mit der Intensität verfolgt, wie es notwendig wäre, um spätere Nachteile in Form von Kostenfallen und Abschlüssen von nachteiligen Verträgen zu vermeiden. Dafür wollen wir im schulischen Bereich das Fach Arbeitslehre als Ankerfach mit Verbraucher- und Rechtsbildung an allen weiterführenden Schulformen – auch Gymnasien – einführen. Dabei sollen die Themen Transformation, Finanzen, beispielsweise rund um Mietverträge, Steuererklärung, Leben und Arbeiten in der digitalen Welt und vieles mehr zur selbstständigen Lebensführung, behandelt werden. Wir wollen unter anderem einen Schwerpunkt beim Thema Nachhaltigkeit setzen. Dazu zählt auch der Bereich einer gesunden und nachhaltigen Ernährung.

Anschließend an die Stärkung des Bereichs in der Vermittlung im Rahmen der schulischen Bildung halten wir es für zwingend geboten, dass Angebote zur Weiterbildung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgebaut und damit gestärkt werden soll.

Das antwortet die FDP Hessen:

Im Mittelpunkt der Politik steht für uns Freie Demokraten der mündige und verantwortungsbewusste Verbraucher. Um selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Konsumentscheidungen treffen zu können, braucht es transparente Märkte, eine Stärkung der Verbraucherrechte, insbesondere im Internet, sowie eine umfassende Verbraucherbildung.

Wir betrachten die mangelnde ökonomische Bildung in Hessen und Deutschland, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, mit Sorge. Ein Verständnis für grundlegende ökonomische Zusammenhänge ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Altersvorsorge. Je schlechter die ökonomische Bildung, desto größer ist die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, in Abo- und Schuldenfallen, unnötigen Versicherungen oder den Fängen unseriöser Finanzmakler zu landen. Die ökonomische Bildung in Hessen muss daher in allen Schulformen gestärkt werden.

Das antwortet DIE LINKE Hessen:

Verbraucher*innenschutz beinhaltet für DIE LINKE auch einen Bildungsauftrag. „Inhalte sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in der Produktion sowie beim Konsum und die Verantwortung eine lebenswerte Umwelt auch für zukünftige Generationen zu erhalten, müssen auf allen Ebenen der Bildung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung vermittelt werden“, heißt es in dem zweiten Entwurf unseres Wahlprogramms.

Verbraucherbildung ist leider kaum Bestandteil des schulischen Unterrichts. Erschreckend ist, wie wenig die Schüler*innen in der Mittelstufe über den altersbedingten Zuwachs an Rechten und Pflichten informiert sind. Weil auch hier nicht vorausgesetzt werden kann, das entsprechendes Wissen durch die Eltern vermittelt wird, muss die Schule leider auch diese Lücken schließen. Das kann gelingen, indem Bildungsinhalte der Grundfächer mit alltagspraktischen Inhalten wie z.B. der Abschluss eines Telefonvertrages, welche Informationen finde ich auf einer Lohnabrechnung oder was muss man beim Online Shopping beachten, verknüpft werden.

„Emanzipatorische Verbraucherbildung ist weder lebensfern noch bevormundend oder gar Schuldzuweisend. Sie geht von den realen Lebensverhältnissen der Schülerinnen und Schüler aus. Ziel ist es, Bewusstsein und Kompetenzen zu entwickeln sowie lebenspraktische Inhalte zu vermitteln. Verbraucherbildung umfasst neben der Kenntnis wesentlicher Verbraucherrechte etwa ein Verständnis von einer ressourcenschonenden Lebensweise, einer gesunden Ernährung und ein kritisches Bewusstsein gegenüber Werbestrategien von Unternehmen. Ursachen von Übergewicht und anderen Essstörungen können im Unterricht reflektiert und Handlungswege aufgezeigt werden. Auch im Hinblick auf digitalen Verbraucherschutz besteht erheblicher Nachholbedarf.“ [DIE LINKE. im Bundestag (2010): Leitlinien für LINKE Verbraucherpolitik, S. 9]

Explizit sollte in der Mittelstufe - als Teil eines vorsorgenden Verbraucher*innenschutzes - die Arbeit der Verbraucherzentrale vorgestellt und als Anlaufstelle für Informationen und Unterstützung bei entsprechenden Problemen benannt werden.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

Kompetentes und souveränes Verbraucherhandeln bedarf einer modernen Verbraucherbildung, die gesundheitliche, wirtschaftliche, rechtliche und digitale Kompetenzen verbindet. Im Kontext eines schnelllebigen digitalen Marktgeschehens müssen Schüler:innen und Lehrende für die neuen Herausforderungen des digitalen Verbraucheralltages sensibilisiert werden. Es war ein wichtiger Schritt, dass die Verbraucherbildung als Querschnittsthema in das hessische Schulgesetz aufgenommen wurde. Dies muss von der neuen Landesregierung mit Leben gefüllt werden. Dazu bedarf es in der schulischen Verbraucherbildung eines hessenweiten Rahmenplans. Zudem müssen die Themen der Verbraucherbildung in die Aus- und Weiterbildung der Lehrenden integriert werden. Die neue Landesregierung sollte es sich zum Ziel machen, dass an jeder Schule in Hessen mindestens eine Lehrperson tätig ist, die mit den Themen der Verbraucherbildung vertraut ist. Bei der erforderlichen Weiterbildung kann die Verbraucherzentrale unterstützen.

Zudem muss der zunehmende Einfluss kommerzieller Interessen im Unterricht durch Bildungsmarketing und Angebote für den Unterricht aus der Wirtschaft begrenzt werden. Dazu bedarf es eines generellen Werbeverbotes an Schulen und einer Sensibilisierung von Lehrkräften. Die Begründung ist in unseren Forderungen zur Landtagswahl nachzulesen.  

3. Außerhalb der Metropolregionen führen viele Menschen in Hessen ein gutes Leben im ländlichen Raum. Problem für sie ist nur: Der Zugang zu Beratung und Unterstützung ist erheblich erschwert. Welche Ansätze verfolgt Ihre Partei, um die Verbraucherberatung im ländlichen Raum zu stärken?

Das antwortet die CDU Hessen:

Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, eine gute Beratung allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zukommen zu lassen – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir sind froh, dass es vor einigen Jahren gelungen ist, die Angebote der Verbraucherzentrale stärker in die Fläche zu tragen und die Angebote – gerade der Energieberatung – in vielen kleineren Städten und Mittelzentren zugänglich zu machen.

Um eine direkte Vor-Ort-Beratung möglichst ortsnah anbieten zu können, setzen wir neben dieser Erweiterung auch auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Verbraucherzentrale und anderen Verbraucherschutzorganisationen. Gerade das DHB – Netzwerk Haushalt ist in Hessen in den ländlichen Regionen gut vertreten und erhält dafür ebenfalls Unterstützung.

Darüber hinaus stellen auch die Erreichbarkeit einer telefonischen Beratung und digitaler Angebote eine gute Möglichkeit dar, die Verbraucherberatung für jedermann zugänglich zu machen. Hier gilt es, Barrieren weiter abzubauen, den Zugang zu diesen Beratungsangeboten unter Nutzung der fortschreitenden Digitalisierung zu erleichtern und nachfragegesteuert Kapazitäten aufzubauen.

Gern stehen wir in der nächsten Legislaturperiode für einen Austausch zur Verfügung, wie die Angebote noch besser vernetzt und die räumliche Verteilung weiter optimiert werden und wie digitale und telefonische Beratungsleistungen unabhängig vom Wohnort noch zielgenauer angeboten werden können.

Das antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

Wir wollen, dass Bürger*innen im ländlichen Raum gute, themenorientierte und niederschwellige Beratungsangebote vor Ort nutzen können. Der Zugang zu Verbraucherberatung und -information muss leicht und schnell möglich sein. Dafür wollen wir passende, möglichst barrierefreie Strukturen schaffen und die bestehenden Angebote vor Ort gut vernetzen. Eine aufsuchende Beratung ist hier aus unserer Sicht ein wichtiger und geeigneter Baustein. Thematisch ist im ländlichen Raum eine aufsuchende Beratung im Bereich Energie und Gesundheit wichtig und sollte aus unserer Sicht deutlich ausgeweitet werden. Wir schlagen zudem weitere stationäre Beratungsstellen vor, die als Zentrale für die aufsuchenden Berater*innen und auch als Ort für Informationsveranstaltungen dienen können.

Das antwortet die SPD Hessen:

Wir wollen, dass in Hessen in Stadt und Land gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen und Regionen der kurzen Wege schaffen. Dazu gehört für uns selbstverständlich ein niedrigschwelliger Zugang zur Beratung und Unterstützung der Verbraucherberatung im ländlichen Raum, der flächenmäßig 85 Prozent der Landesfläche einnimmt und in dem rund 50 Prozent der Bevölkerung leben. Die Steigerung von Beratungsanfragen aus den ländlichen Räumen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der Bedarf einer unabhängigen Verbraucherberatung groß ist.

Wir setzen uns daher für eine vernetzte Beratung im ländlichen Raum ein. Dies kann aus unserer Sicht in der Form geschehen, dass bereits vorhandene Strukturen für eine ganzheitliche Verbraucherberatung mit genutzt und Kooperationen gebildet werden. Wir schlagen dafür zunächst die Bildung von Modellregionen für die kommende Legislaturperiode vor, damit verschiedene Konzepte erprobt werden können.

Das antwortet die FDP Hessen:

Einerseits haben während der Corona-Pandemie digitale und telefonbasierte Beratungsangebote an Bedeutung gewonnen, andererseits lebt die Verbraucherberatung auch von persönlicher Beratung vor Ort. Derzeit mangelt es in den ländlichen Regionen an Anlaufstellen. Gleichzeitig wird es nur schwer möglich sein, ein enges Netz an stationären Beratungsstellen in allen ländlichen Regionen Hessens zu etablieren. Wir setzen uns deswegen für den Ausbau mobiler Beratungsangebote und die Beibehaltung der geschaffenen Kapazitäten in Online- und Telefonberatung ein. Die notwendigen finanziellen Mittel muss das aus unserer Sicht Land bereitstellen.

Das antwortet DIE LINKE Hessen:

Die Angebote der Verbraucherzentrale müssen über alle Bevölkerungsschichten und Wohnregionen hinweg besser vermittelt werden (s. auch Antw. auf Frage Nr. 2.). Dabei kommt dem digitalen Angebot in Stadt und Land eine immer größer werdende Bedeutung zu. Dazu heißt es in dem zweiten Entwurf des Wahlprogramms:

„Das digitale Beratungsangebot muss ausgebaut werden. Besonders in ländlichen Regionen muss für ein niederschwelliges Angebot aber auch die Präsenz der Verbraucherschutzzentrale ausgebaut werden. Ein aufsuchender Verbraucherschutz kann dabei helfen.“

Auch ein vergrößertes digitales Beratungsangebot, machen persönliche Ansprechpartner*innen vor Ort nicht überflüssig. Daher schlagen wir neben mehr Niederlassungen der Verbraucherzentrale in sog. Oberzentren auch mobile Beratungsangebote - aufsuchenden Verbraucherschutz, vor. Darüber hinaus müssen lokale Verbraucherinitiativen gestärkt werden.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

Den Menschen in ländlichen Räumen muss durch niederschwellige Angebote vor Ort der Zugang zur Verbraucherberatung und -information und somit zu unmittelbaren und zeitnahen Problemlösungen erleichtert werden. Für eine fachkundige und persönliche Verbraucherberatung im ländlichen Raum müssen Strukturen geschaffen werden, die Hürden abbauen. Hierfür ist eine enge Verzahnung mit bestehenden Unterstützungsangeboten vor Ort erforderlich. Unsere Vorstellungen hierzu beschreiben wir ausführlich in unserem Politikbrief „Verbraucherberatung auf dem Land stärken“.

4. Die Energiekosten und Lebensmittelpreise sind im Jahr 2022 explodiert. Trotz steigender Einkaufspreise der Anbieter waren die Preissprünge vielfach nicht nachvollziehbar. Zu befürchten ist, dass einzelne Anbieter im Schatten der Krise Profite auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.

Wie lassen sich solche Krisengewinne verhindern?

Das antwortet die CDU Hessen:

Die Inflation und steigende Preise bereiten vielen Menschen große Sorgen. In den meisten Fällen sind die Preissteigerungen die Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Durch diesen drastischen Bruch des Völkerrechts und der europäischen Friedensordnung wurde das Angebot – vor allem an Energie aber auch vieler anderer Komponenten in den Lieferketten – massiv gestört. Wir hoffen, dass dieser furchtbare Krieg bald ein Ende findet und die Friedensordnung unter Achtung der territorialen Integrität der Ukraine wiederhergestellt wird.

Energie und Lebensmittel müssen bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung ist dringend aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für die Wirtschaft und die Bevölkerung zu intensivieren. In Hessen hat die CDU-geführte Landesregierung mit dem Programm „Hessen steht zusammen“ parteiübergreifend eine Reihe subsidiärer Unterstützungsangebote geschaffen.

Eine zentrale Rolle spielt bei der Bekämpfung steigender Preise die Bereitstellung bezahlbarer und dabei klimaschonender Energie. Als CDU Hessen setzen wir uns dabei für einen ideologiefreien 360-Grad-Blick ein und werben dafür, alle verfügbaren Energieerzeugungsressourcen für eine Ausweitung des Angebots zu nutzen, um damit die Energiepreise und in deren Folge auch die Inflation zu dämpfen. Hinzu müssen Maßnahmen zum Energiesparen umgesetzt werden.

Darüber hinaus bedarf es einer wirksamen Preiskontrolle durch das dem Bundeswirtschaftsministerium unterstehenden Bundeskartellamt. Das Einstreichen übermäßiger Krisengewinne auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern passt nicht zum Konzept der Sozialen Marktwirtschaft, für das wir stehen und auf dem wir die hessische Wirtschaftsordnung aufbauen. Wo Appelle an die Verantwortung der Unternehmen für eine faire und angemessene Preisgestaltung nicht ausreichen, braucht es klare Grenzen und Spielregeln. Dies gilt in besonderem Maße in einem Bereich wie der Energieversorgung, der ohnehin durch eine engmaschige Regulierung und zugleich durch eine große Bedeutung für die Daseinsversorgung jedes Einzelnen geprägt ist. Wir erwarten daher, dass die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um Preistreiberei und Abzocke einen Riegel vorzuschieben.

Das antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

Wir sehen die Notwendigkeit der Einführung von technologiespezifischen Erlösobergrenzen. Krisengewinne großer Konzerne müssen abgeschöpft werden. Das ist wichtig, um in der aktuellen Situation die erfolgte Energiepreisdämpfung zu finanzieren, die Netzentgelte zu bezuschussen und die Strompreisbremse umsetzen zu können.

Das antwortet die SPD Hessen:

Die Inflation, die seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine für einen massiven Anstieg der Verbraucherpreise, insbesondere im Bereich von Energie und Lebensmitteln, verantwortlich ist, bringt viele Verbraucherinnen und Verbraucher an den Rand ihrer Existenz.

Die SPD hat sich daher zusammen mit anderen im Hessischen Landtag vertretenen Parteien für einen Abwehrschirm gegen die Auswirkungen der hohen Energiepreise geeinigt, der einen Härtefallfonds, unter anderem zum Schutz vor Energiesperren und von Mieterinnen und Mietern, vorsah.

Auf Bundesebene haben SPD, Grünen und Freien Demokraten eine staatliche Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme im Dezember 2022 beschlossen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Bereichen zu entlasten. Diese wurde kürzlich um den Bereich des Heizstroms, beispielsweise für Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen, rückwirkend für das gesamte Jahr 2023 erweitert.

Für die Preiskontrolle auf Bundesebene ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig in Form des Bundeskartellamts. Wir setzen darauf, dass das Bundeskartellamt mit dem ihm zur Verfügung gestellten Instrumenten eine wirksame Preiskontrolle gewährleistet. Für den Fall, dass Krisengewinne bei Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft erzielt worden sind, greift aufgrund einer EU-Verordnung eine sogenannte Übergewinnsteuer, wenn 2022 der Unternehmensgewinn um mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der letzten vier Jahre lag. Diese Übergewinne sollen mit 33 Prozent besteuert und zur Finanzierung der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt werden.

Das antwortet die FDP Hessen:

Die hohen Inflationsraten sind derzeit eine der größten politischen Gefahren in Deutschland. Auch wenn die Inflation schon vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu hoch waren, haben der Gas-Lieferstopp Russlands sowie die notwendige Beschaffung von LNG-Gas die Energiepreise weiter getrieben. Die Bundesregierung hat mit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Stromerzeuger aus unserer Sicht einen richtigen Schritt gemacht. Auch die Ankündigung der Bundesregierung, das Kartellrecht zu verschärfen, geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung.

Zu den angesprochenen Preissteigerungen bei Lebensmitteln ist darauf hinzuweisen, dass sich sämtliche notwendigen Betriebsmittel wie z.B. Diesel, Dünger und Pflanzenschutzmittel im Zuge des Krieges in der Ukraine massiv verteuert haben, sodass hier aus unserer Sicht nicht von „Profiten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher“ gesprochen werden kann.

Das antwortet DIE LINKE Hessen:

In den letzten Monaten war zu beobachten, dass die Preise für Energierohstoffe aber auch für Lebensmittel geradezu explodiert sind. Diese Preissteigerungen beruhten nur zum Teil auf tatsächlich gestiegenen Einkaufspreisen der Versorgungsunternehmen. Gerade im Bereich der Energierohstoffe konnten einige Unternehmen offensichtlich Extragewinne verbuchen.

Zum einen muss den hohen Preisen durch Ausgleichzahlungen für besonders betroffene Haushalte begegnet werden. Gerade Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen oder denen die von kleinen Renten und Transferleistungen leben muss direkt geholfen werden. Kurzfristig durch gezielte Geldleistungen, mittelfristig durch an das höhere Preisniveau angepassten Leistungsbezug. Beispielsweise ist etwa die Erhöhung des Regelsatzes von Hartz IV (neu Bürgergeld) bereits durch die Preissteigerungen im Jahr 2022 aufgebraucht.

Auf der anderen Seite sind aber die Unternehmen die besondere Krisengewinne realisieren können durch eine Übergewinnbesteuerung zur Finanzierung der Krisenkosten besonders heranzuziehen. Dies soll für alle Branchen gelten in denen solche Übergewinne erzielt werden. Die Linke setzt sich dafür ein, dass diese Gewinne dort besteuert werden wo die Unternehmen auch tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. Diese sogenannte Quellenbesteuerung verhindert, dass Unternehmen ihre Gewinne in Steueroasen verlagern und sich so der Besteuerung weitgehend entziehen.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

Wichtig ist eine konsequente Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörde. Gerade im Bereich der Energie – zum Beispiel bei Fernwärme und bei der Grundversorgung – ist auch die Landeskartellbehörde gefordert. Die neue Landesregierung muss prüfen, ob diese personell so ausgestattet ist, dass sie ihre Kontrollfunktion auch wahrnehmen kann.

Wenn sich Preissteigerungen nicht verhindern lassen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden. Das Land Hessen sollte die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse und Brot unterstützen und sich für eine Anhebung des ernährungsbezogenen Regelsatzes in der Grundsicherung und beim Bürgergeld einsetzen.

5. In Produktion und im Verkauf von Lebensmitteln kommt es immer wieder zu Verunreinigungen und einem gesundheitsgefährdenden Bakterienbefall. Das lässt sich nicht immer verhindern. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall Verbraucherinnen und Verbraucher schnellstmöglich, verständlich und umfassend vor Risiken zu warnen. Sollte – und wenn ja – wie kann das Warnsystem in Hessen verbessert werden?

Das antwortet die CDU Hessen:

Die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln hat für die CDU Hessen höchste Bedeutung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel ordentlich hergestellt werden und keine Gesundheitsgefahr darstellen. Dass in jüngster Vergangenheit zwei Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht in so drastischer Form nicht nachgekommen sind, muss Anlass für eine noch bessere Kontrolle sein.

Die CDU-geführte Landesregierung hat hier wichtige Maßnahmen in die Wege geleitet, um die zuständigen kommunalen Behörden besser bei ihren Kontrolltätigkeiten zu unterstützen. Denn der beste Schutz ist ein funktionierendes Kontrollsystem, welches die Mechanismen der Eigenkontrolle mit einem risikobasierten Ansatz der behördlichen Kontrolle verbindet. Nur so können Fehlentwicklungen frühzeitig identifiziert und konsequent abgestellt werden, bevor Gefahren erwachsen können.

Die Mechanismen der Produktwarnung und des Produktrückrufs sind europaweit umfassend geregelt und funktionieren in der Regel über die Rückverfolgbarkeit der Produkte bis zum Einzelhandel gut. Eine besondere Herausforderung ist aber die Information der Endkunden, falls Produkte bereits in den Verkauf gelangt sind. Gerade bei verderblichen Waren ist die Information und Erreichbarkeit von Endkunden aber immer eine Herausforderung.

Über Plattformen wie lebensmittelwarnung.de steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich bereits ein Portal zur Verfügung, um sich schnell und umfassend zu informieren. Allerdings ist der Informationsabruf für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu kompliziert. Es bedarf ergänzend dazu einer aktiveren Ansprache der Kunden. Wo wirkliche Gesundheitsgefahren bestehen, bedarf es eines aktiven Rückrufs unter Beteiligung der öffentlichen Medien.

Wir setzen uns zudem für Projekte ein, um auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung hier eine noch gezieltere Kundenansprache zu ermöglichen. Hierzu kann u.a. eine Einbeziehung wichtiger Produktwarnungen in das von der CDU-geführten Landesregierung geschaffene übergreifende Warnsystem hessenWARN sein.

Das antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

Wir stehen für eine bestmögliche und zeitnahe Information der Verbraucher*innen, wenn es ums das Thema Lebensmittelüberwachung geht. Ein digitales Warnsystem, welches auch die Lieferketten umfasst und auf das die Lebensmittelüberwachung zugreifen kann, sehen wir hier als wirkungsvolles Mittel an, um die Lebensmittelüberwachung in Hessen zu verbessern. Es wäre zudem sinnvoll, z.B. in Form eines Ampelsystems die Ergebnisse von Betriebskontrollen an Betrieben für die Kund*innen sichtbar zu machen. Die Lebensmittelüberwachung, die derzeit bei den Kommunen liegt, sollte aus unserer Sicht interdisziplinär und überregional gestaltet werden. Zudem müssen die Anzahl und die Frequenz der Kontrollen gesichert und wenn nötig durch eine Aufstockung von gut geschultem Personal sichergestellt werden.

Das antwortet die SPD Hessen:

Zunächst einmal haben die Lebensmittelskandale in Hessen aus der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass das aktuell gültige Warnsystem Verbraucherinnen und Verbraucher zu spät informiert. Wir wollen die Lebensmittelkontrolle endlich ausreichend ausstatten und dem Land bei Probenentnahme und Kontrolle von größeren Betrieben mehr Verantwortung übertragen. Es gibt im Bereich der Lebensmittelkontrollen keine nachvollziehbare und belastbare Personalbedarfsplanung, Kostenstandards und Aufgabenkataloge. Diese müssen und wollen wir schnellstens mit den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten entwickeln. Gleiches gilt für die entsprechende Reform des Warnsystems.

Das antwortet die FDP Hessen:

Aus Sicht der Freien Demokraten muss der erste Schritt eine umfassende Reform der Lebensmittelüberwachung in Hessen sein. Noch immer fallen viel zu viele der verpflichtend vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen aus. Frühere Lebensmittelskandale sind nicht bei den entsprechenden Kontrollen aufgefallen, sondern erst, als bereits Menschen an verunreinigten Lebensmitteln erkrankt waren. Bisherige Maßnahmen der Landesregierung haben daran nichts geändert. Das Ziel muss es sein, Verunreinigungen – soweit möglich – zu erkennen, bevor Lebensmittel in den Umlauf gelangen. Dazu ist eine entsprechende Kontrolldichte der Betriebe notwendig. Deswegen muss die Verantwortung für Hygienekontrollen und Probeentnahmen für Hochrisikobetriebe, Warenzentrallager und Großhandelsbetriebe in die Verantwortung der Regierungspräsidien gegeben werden.

Das antwortet DIE LINKE Hessen:

Ein Versagen der Behörden wie 2019 bei dem Wilke-Wurst-Skandal hat gezeigt, dass nicht nur das Warnsystem versagt hat. Die kommunal organisierten Behörden sind der Überwachung von überregional und international arbeitenden Konzernen nicht gewachsen. Daher sind wir der Auffassung, dass Expertise, Kompetenzen und Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung auf Landesebene zusammengeführt werden müssen. Wir wollen den Aufbau einer unabhängigen Hessischen Landesanstalt für Lebensmittelüberwachung mit regionalen Außenstellen. Wir brauchen wieder mehr Pflichtkontrollen und mehr Personal, das für sichere Lebensmittel sorgt.

Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen für alle einsehbar veröffentlicht werden (Transparenzsystem mit Smiley oder Hygiene-Ampel). Darüber hinaus müssen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in den Betrieben per Aushang sowie als Open Data öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein digitales Angebot (App) halten wir darüber hinaus für sinnvoll.

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2017/625 am 14. Dezember 2019 gibt es die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten ein Transparenzsystem, wie z. B. eine Hygieneampel, einführen. Sicherlich wäre eine bundeseinheitliche Regelung über eine nationale Musterverordnung zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung sinnvoll. Auch nach dem Wegfall der Blockade durch die damalige Verbraucherschutzministerin Julia Klöckner, ist bis heute – trotz grün besetzter Bundes- und Landesministerien - nichts passiert. Wie machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Bundesländer mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 44 der 15. Verbraucherminister*innenkonferenz (VSMK) selbst festgestellt haben, „dass das nationale Recht – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – einer Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse durch die Länder nicht entgegensteht.“ Die Hessische Landesregierung hätte eine transparente Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollen schon seit Jahren verwirklicht haben.

Damit Verbraucher im Fall von entdeckter unsicherer Ware geschützt werden und auch Weiterverarbeiter und Einzelhandel schnell, umfassend und unmissverständlich über gesundheitsgefährdende Produkte informiert werden, müssen die Behörden Rückrufe sofort anordnen und ggf. selbst durchführen. Auch dass verweigerte die Hessische Verbraucherschutzministerin mit Hinweis auf ungeklärte Zuständigkeiten und Probleme mit dem Datenschutz.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

Die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung sollte auf Länderebene liegen, nicht bei den Kommunen. 

Die Kontrollen von komplexen und überregional tätigen Lebensmittelunternehmen müssen von interdisziplinären, überregionalen Kontrollteams durchgeführt werden.

Lieferketten müssen schneller nachvollziehbar sein, zum Beispiel durch ein digitales System, auf das die Lebensmittelüberwachung Zugriff hat. 

Die Ergebnisse der Betriebskontrollen sind online und, im Falle des Gaststätten- und Kantinengewerbes, an der Tür der Betriebe zu veröffentlichen. Am besten in Form eines leicht verständlichen, einheitlichen, farbigen Transparenzsystems.

Anzahl und Häufigkeit der Kontrollen müssen risikobezogen und unabhängig von anlassbezogenen Kontrollen durch mehr gut ausgebildetes Personal und effiziente Strukturen sichergestellt werden.

Die Begründung ist in unseren Forderungen zur Landtagswahl nachzulesen.

Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
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Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.