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Rechte und Pflichten im Konsumalltag: Bildungsmaterial für Lehrkräfte

Laden Sie unsere Materialien für die Zielgruppe Sek I, II und junge Erwachsene aus dem Programm „Durchblick“ herunter. Die Schüler:innen lernen die Grundlagen zum Thema Girokonto und Zahlungsverkehr kennen.
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  • Zielgruppe: ab der 8. Klasse, für Auszubildende und Studierende, keine Vorkenntnisse erforderlich
  • Zeitlicher Umfang: je nach Ausgestaltung bis zu sechs Unterrichtsstunden, flexibel einsetzbar
  • Themengebiete: Verbraucherrecht; Umtausch, Gewährleistung, Garantie, Verträge, Verbraucherschutz, Onlineshopping, Ratenkauf
  • Kosten: kostenfrei
  • Kontakt: Bei Fragen zu unseren Bildungsmaterialien wenden Sie sich gerne an per Mail an durchblick@verbraucherzentrale.nrw.
Beschreibung

Mit zunehmendem Alter ergeben sich für junge Menschen neue Rechte und Pflichten. Vor Erreichen der Volljährigkeit sollten diese bekannt sein, denn wer den eigenen Alltag kompetent navigieren will, muss potentielle Risiken einschätzen können. In fünf Bausteinen lernen die Teilnehmenden die Grundlagen alltäglicher Verträge kennen und welche Konsequenzen sich aus ihnen ergeben. Hierbei stehen der Lebensweltbezug und die konkrete Umsetzbarkeit im Zentrum.

Lernziele

Die Teilnehmenden ...

  • unterscheiden verschiedene Arten von alltäglichen Verträgen.
  • benennen ihre Rechte in den Bereichen Gewährleistung, Garantie und Umtausch und können beispielhafte Situationen korrekt einschätzen.
  • leiten Handlungskompetenzen für das Schließen von Verträgen ab.
  • erklären, was ein Ratenkauf mit sich bringt und, worauf sie dabei achten müssen.
Formatbeschreibung und Hinweise zur Umsetzung

Bildungsmaterialien für Lehrkräfte zum Download
Es stehen fünf Bausteine jeweils mit Handreichung für Lehrkräfte und Arbeitsblätter für Schüler:innen zur Verfügung:

  1. Rund um den Vertrag
  2. Gewährleistungsrechte
  3. Onlineshopping
  4. Ratenkauf
  5. Verbraucherschutz

Durch den modularen Aufbau können Sie auch einzelne Aspekte thematisieren und den Schüler:innen nur ausgewählte Aufgaben geben.

Zum Download des Bildungsmaterials.

Fächerbezug/Kompetenzdimension
  • Für die in Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung in Schule in der Primarstufe und Sekundarstufe I" leisten die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur konkreten Umsetzung  im Unterricht.
  • Die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale NRW fördern die (frühzeitige) Vermittlung von Verbraucherbildung als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherkompetenzen. Sie ermöglichen im Sinne einer Bildung für nachhaltigen Entwicklung (BNE) Heranwachsenden,
    • das eigene Verhalten zu reflektieren,
    • Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen,
    • eigene Handlungsspielräume zu erkennen und Handlungskompetenz zu erwerben,
    • die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen abzuschätzen und
    • verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. 

Mit ihren Bildungsangeboten leistet die Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG), insbesondere von SDG 4 "Hochwertige Bildung".

SDG 4

Ergänzende Angebote
Fördermittelgeber/ Kooperationspartner

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.