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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) auf Honorarbasis

Stand:
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) auf Honorarbasis, monatlich bis zu 18 Stunden, für die Bereiche „Schadensfall Kapitalanlage“ und „Banken- und Zahlungsverkehr“.
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Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist die wichtigste Interessenvertretung der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie informiert und berät Menschen in ganz Hessen. Auf politischer Ebene setzt sie sich für Verbraucherbelange ein und setzt geltende Verbraucherrechte im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnisse durch.

Für unsere Beratungsstelle Frankfurt am Main suchen wir für die Bereiche „Schadensfall Kapitalanlage“ und „Banken- und Zahlungsverkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Honorarbasis eine/einen

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
(monatlich bis zu 16 Stunden)

Sie bringen mit:

  • fundiertes Wissen in den Bereichen Schadensfall Kapitalanlage und/oder Banken- und Zahlungsverkehr
  • die Fähigkeit, den Verbraucherinnen und Verbrauchern komplexe Sachverhalte einfach darzustellen und ihnen praxisnahe Handlungsoptionen zu vermitteln, da unser Beratungsansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ lautet.

Kontakt

Ihre Bewerbung mit den Nachweisen Ihrer fachlichen Qualifikation richten Sie bitte an personal@verbraucherzentrale-hessen.de

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.