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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) auf Honorarbasis

Stand:
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) auf Honorarbasis, monatlich bis zu 18 Stunden, für die Bereiche „Schadensfall Kapitalanlage“ und „Banken- und Zahlungsverkehr“.
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Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist die wichtigste Interessenvertretung der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie informiert und berät Menschen in ganz Hessen. Auf politischer Ebene setzt sie sich für Verbraucherbelange ein und setzt geltende Verbraucherrechte im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnisse durch.

Für unsere Beratungsstelle Frankfurt am Main suchen wir für die Bereiche „Schadensfall Kapitalanlage“ und „Banken- und Zahlungsverkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Honorarbasis eine/einen

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
(monatlich bis zu 16 Stunden)

Sie bringen mit:

  • fundiertes Wissen in den Bereichen Schadensfall Kapitalanlage und/oder Banken- und Zahlungsverkehr
  • die Fähigkeit, den Verbraucherinnen und Verbrauchern komplexe Sachverhalte einfach darzustellen und ihnen praxisnahe Handlungsoptionen zu vermitteln, da unser Beratungsansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ lautet.

Kontakt

Ihre Bewerbung mit den Nachweisen Ihrer fachlichen Qualifikation richten Sie bitte an personal@verbraucherzentrale-hessen.de

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.