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Gewinnen für den guten Zweck?

Stand:
Mit einer Verpflichtung zum Spenden soll ein obskures Geldgeschenk seriöser daherkommen
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Das ärgert uns

1,2 Millionen Euro geschenkt bekommen, wenn man sich dazu verpflichtet, davon 60 Prozent für einen guten Zweck zu spenden? Das klang für Herrn V. zumindest nicht komplett abwegig.

Um das Geld zu erhalten, sollte er zuvor ein Konto bei einer bestimmten kanadischen Bank eröffnen. Die Kontoeröffnung würde jedoch 1.000 Euro kosten. Diesen Betrag solle er von Deutschland aus überweisen.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wohltäter, die große Summen an ihnen fremde Personen zu verschenken haben, sind rar, haltlose Gewinnversprechen gibt es dagegen zuhauf. Über massenhaft versandte E-Mails oder unerlaubte Werbeanrufe werden vermutlich täglich arglose Verbraucher mit Geld- oder Sachpreisen geködert.

Wo immer man Ihnen einen Gewinn in Aussicht stellt, für dessen Erhalt Sie zuerst Geld zahlen sollen, sind sehr wahrscheinlich Abzocker oder Betrüger am Werk. Im besten Fall sind Sie nur Ihr Geld los, im schlimmsten beteiligen Sie sich möglicherweise unwissend an Geldwäsche-Aktionen.

 

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.