Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Gewinnen für den guten Zweck?

Stand:
Mit einer Verpflichtung zum Spenden soll ein obskures Geldgeschenk seriöser daherkommen
Off

Das ärgert uns

1,2 Millionen Euro geschenkt bekommen, wenn man sich dazu verpflichtet, davon 60 Prozent für einen guten Zweck zu spenden? Das klang für Herrn V. zumindest nicht komplett abwegig.

Um das Geld zu erhalten, sollte er zuvor ein Konto bei einer bestimmten kanadischen Bank eröffnen. Die Kontoeröffnung würde jedoch 1.000 Euro kosten. Diesen Betrag solle er von Deutschland aus überweisen.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wohltäter, die große Summen an ihnen fremde Personen zu verschenken haben, sind rar, haltlose Gewinnversprechen gibt es dagegen zuhauf. Über massenhaft versandte E-Mails oder unerlaubte Werbeanrufe werden vermutlich täglich arglose Verbraucher mit Geld- oder Sachpreisen geködert.

Wo immer man Ihnen einen Gewinn in Aussicht stellt, für dessen Erhalt Sie zuerst Geld zahlen sollen, sind sehr wahrscheinlich Abzocker oder Betrüger am Werk. Im besten Fall sind Sie nur Ihr Geld los, im schlimmsten beteiligen Sie sich möglicherweise unwissend an Geldwäsche-Aktionen.

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.