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Paket wartet auf Zahlung?

Stand:
Betrug mit gefälschten Mails
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Das ärgert uns

Statusupdates für Pakete per Mail sind zahlreich, zumal viele Käuferinnen und Käufer vermehrt auf den Versandhandel ausweichen. „Ihr Paket wurde versandt, Ihr Paket ist auf dem Weg zu Ihnen, Ihr Paket wurde zugestellt“. Zwischen die seriösen Status-Updates mogeln sich aber auch immer wieder betrügerische Mails. Sogar der Zoll und die Paketdienstleister selbst warnen bereits vor Spam und Phishing mit solchen Nachrichten. Ein typisches Beispiel zeigen wir hier:

Gefälschte E-Mail, angeblich von DHL, mit Aufforderung zur Zahlung

Inhalt der Mail sind angeblich nicht gezahlte Zollgebühren. Doch die Mail ist gefälscht. Dafür gibt es mehrere Anzeichen.

  1. Das Logo von DHL hat im Original ein anderes Seitenverhältnis, offenbar wurde es unsauber kopiert. Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn DHL selbst diese Nachricht geschrieben hätte.
  2. DHL Express richtet sich an Geschäftskunden, nicht an Privatpersonen.
  3. Als Absender des Pakets wird „DHL DE“ genannt. Doch ein Paket wird zwar von DHL ausgeliefert. Aber Absender ist zum Beispiel das Unternehmen, das bestellte Ware in das Paket gepackt und versendet hat.
  4. Die Mail enthält Rechtschreibfehler oder es fehlen Leerzeichen. Echte Nachrichten von Paketdiensten werden häufig automatisch erstellt. Solche Fehler kann Software sehr leicht vermeiden.

Neben Phishing-Mails sind auch jede Menge Phishing-SMS im Namen von DHL und der Deutschen Post unterwegs. Im Text heißt es dann etwa: 

  • "Ihr Paket wurde zurückgestellt, da eine Hausnummer im Paket fehlt. bitte aktualisieren. https://..."
  • "Deutsche-Post: Auf Ihr Paket wurden Zollgebühren erhoben. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link:..."
  • "DPOST : Für Ihr Paket Nr. DE730163 wird eine Zollgebühr (2,99€) erhoben, die Sie bezahlen können unter: service..."

Die Links in diesen SMS werden von Zeit zu Zeit immer wieder geändert. Weitere Namen, die häufig vor dem Doppelpunkt stehen sind: DPOST, DEUTSCHEPOST, Deutsche Post, D-POST, DEPOST, DeutschePost u.ä.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wenn Sie in Mails zur Nachzahlung von Portokosten oder Zollgebühren aufgefordert werden, gilt das, was immer bei Mails gilt: Prüfen Sie ganz genau, von wem die Mail stammt. Links oder Anhänge sollten Sie nur anklicken, wenn Sie absolut sicher sind, dass die Mail seriös ist. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Mail von Firma X kommt, suchen Sie über die echte Website der Firma X die Service-Hotline und fragen dort nach. Im Zweifel sollten Sie die Mails löschen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.