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Leider verloren: Recht auf Widerruf

Stand:
Wer im Laden einen Vertrag unterschreibt, kann diesen nicht widerrufen
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Das ärgert uns

Herr K. aus Wiesbaden hatte eine Nachfrage zu seinem Mobilfunkvertrag und ging in den Shop seines Anbieters. Dort erfuhr er, dass es gerade besonders günstige Konditionen für den laufenden Vertrag gäbe. Herr K. müsse lediglich per Unterschrift bestätigen, dass der bestehende Mobilfunkvertrag umgestellt werden darf. Das geht nur digital. Die neuen Vertragsbedingungen gibt es nicht in Papierform. Außerdem sei noch eine zweite Unterschrift erforderlich, um zusätzlich noch weitere Vertragsinformationen zu bestätigen.

Wenige Tage später bekommt Herr K. mit der Post zwei neue SIM-Karten zugesandt. Auf Nachfrage erfährt er, dass er zwei weitere neue Verträge abgeschlossen hat. Er möchte sofort die Verträge widerrufen, aber ihm wird mitgeteilt, dass dies nicht möglich wäre, da er im Laden unterschrieben hat und hier kein Widerrufsrecht besteht. Im Laden unterschriebene Verträge sind verbindlich.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wer Verträge im Laden unterschreibt, kann diese nicht widerrufen. Deshalb unterschreiben Sie besser nichts, was Sie nicht in Ruhe gelesen und verstanden haben. Sie sollten immer darauf bestehen, dass Ihnen eine Kopie der Vertragsunterlagen ausgehändigt wird. Ist das nicht möglich, unterschreiben Sie nicht.

Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.