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Die Patienten-Verfügung

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Infos in leichter Sprache
Ausgedruckte Patientenverfügung, darauf ein Stethoskop

In diesem Text erhalten Sie Infos zur Patienten-Verfügung.

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Patientenverfügung

Was ist eine Patienten-Verfügung?

Eine Patienten-Verfügung ist eine schriftliche Erklärung.

Sie legen darin fest: Wie man Sie ärztlich behandeln soll. 
Wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können.
Bei Bewusstlosigkeit oder bei einer schweren Krankheit.

Sie stimmen in der Patienten-Verfügung medizinischen Maßnahmen zu. 
Sie können medizinische Maßnahmen darin auch ablehnen.

Medizinische Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Untersuchungen
  • Behandlungen
  • Operationen

Wenn Sie in der Patienten-Verfügung medizinische Maßnahmen ablehnen: 
Dann darf der Arzt oder die Ärztin diese Maßnahmen nicht durchführen. 

Sie bestimmen in der Patienten-Verfügung auch:
Für welche Fälle sie gelten soll. 
Sie können in der Patienten-Verfügung bestimmte Situationen benennen. 
Zum Beispiel: eine tödlich verlaufende Krankheit ohne Heilungs-Chancen. 
Falls Sie unter einer bestimmten Krankheit leiden:
Sie können zu dieser Krankheit eine eigene Regelung treffen.

Grafik Krankenhaus

Wer kann eine Patienten-Verfügung erstellen?

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind:
Dann können Sie eine Patienten-Verfügung erstellen. 
Sie müssen für eine Patienten-Verfügung einwilligungs-fähig sein. 
Das bedeutet: Sie müssen in der Lage sein, diese Dinge zu verstehen:

  • Die Art und die Bedeutung der medizinischen Maßnahme
  • Die Auswirkungen und die Gefahren der medizinischen Maßnahme

Man berücksichtigt Ihre Wünsche: Wenn man in einer bestimmten Situation über medizinische Maßnahmen entscheiden muss.

Patienten-Verfügung

Wie erstellen Sie die Patienten-Verfügung?

Sie müssen die Patienten-Verfügung schriftlich erstellen: 
Hand-schriftlich, mit der Schreib-Maschine oder mit dem Computer.

Vergessen Sie nicht das Datum.
 

Unterschrift

Wichtig: Unterschreiben Sie die Patienten-Verfügung! 
Die Patienten-Verfügung ist nur mit Unterschrift wirksam.

 

Erstellen Sie zusätzlich zur Patienten-Verfügung diese Dokumente:
eine Betreuungs-Verfügung oder eine Vorsorge-Vollmacht.
Durch beide Dokumente wird eine Vertrauens-Person bestimmt:
Diese kann Ihre Patienten-Verfügung dann durchsetzen. 

Besprechen Sie Ihre Wünsche zur ärztlichen Behandlung mit dieser Person. 
Sie kann so später medizinische Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen. 

Unterschrift

Hilfen bei der Erstellung

Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:
Selbst-bestimmt: 
die Internet-Patienten-Verfügung der Verbraucher-Zentralen

Sie finden das Angebot hier kosten-frei. 
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.

Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:

  • Vorsorge-Vollmacht
  • Patienten-Verfügung
  • Betreuungs-Verfügung

Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen. 
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente. 
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.

Vordrucke

Sie können diese Vordrucke verwenden:

Ordner

Aufbewahrung der Patienten-Verfügung

Für Ärzte, Ärztinnen, Pflege-Heime und Gerichte gilt:
Sie benötigen die Patienten-Verfügung im Original. 

Es ist hilfreich: Wenn Sie ein Hinweis-Kärtchen im Geld-Beutel haben.
Darauf steht: Wer die Patienten-Verfügung aufbewahrt. 

Das Hinweis-Kärtchen finden Sie hier zum Ausdrucken: Hinweis-Kärtchen 

Bewahren Sie die Patienten-Verfügung in einem Ordner auf.
Schreiben Sie auf den Ordner: Vorsorge-Dokumente.

Teilen Sie diesen Personen mit, wo die Dokumente sind:

  • Ihren Angehörigen
  • Ihrer bevollmächtigten Person: Mehr dazu erfahren Sie hier:
  • Ihrer Betreuungs-Person: Mehr dazu erfahren Sie hier
Geld

Lassen Sie Ihre Patienten-Verfügung im Vorsorge-Register eintragen.

Register bedeutet: Dort werden Daten und Unterlagen gespeichert.
Sie können Ihre Patienten-Verfügung im Vorsorge-Register eintragen lassen: 

Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer 
Das Eintragen der Daten kostet Geld.

Richterin

Das Dokument der Patienten-Verfügung wird dort nicht aufbewahrt.
Die Betreuungs-Gerichte schauen im Not-Fall im Vorsorge-Register nach.

Achtung

Wie lange gilt eine Patienten-Verfügung?

Eine Patienten-Verfügung gilt zeitlich unbegrenzt
Sie ist auch nach längerer Zeit immer noch gültig. 
Sie brauchen die Patienten-Verfügung nicht zu überarbeiten.

Es ist aber besser: Überprüfen Sie Ihre Patienten-Verfügung alle 3 Jahre.
Damit Ihre Wünsche immer auf dem neuesten Stand sind. 

Dann unterschreiben Sie die Patienten-Verfügung einfach neu. 
Damit bestätigen Sie den Inhalt der Patienten-Verfügung. 
Die Patienten-Verfügung bleibt aber auch mit einer Unterschrift wirksam.

Sie können Ihre Patienten-Verfügung jederzeit mündlich wider-rufen.
Oder durch ein Hand-Zeichen. 

Welchen Inhalt muss eine Patienten-Verfügung haben?

Eine Patienten-Verfügung besteht aus 3 Teilen

  • Beschreibung der Behandlungs-Situationen
  • Welche Maßnahmen Sie in der einzelnen Situation wünschen.
  • Datum und Unterschrift

Sie müssen in der Patienten-Verfügung sehr genau beschreiben:
Für welche Behandlungs-Situationen sie gelten soll. 
Benennen Sie so genau wie möglich auch die medizinischen Maßnahmen. 
Sie können wählen zwischen: 

verschiedenen Behandlungs-Situationen und medizinischen Maßnahmen. 
Sie finden diese zum Beispiel in den Text-Bau-Steinen vom Bundes-Ministerium.
Das sind Texte: Sie können diese für Ihre Patienten-Verfügung nutzen.

Grafik Krankenhaus

Wann gilt eine Patienten-Verfügung?

Eine Patienten-Verfügung wird nur heran-gezogen:
Wenn Sie in einer Behandlungs-Situation nicht mehr in der Lage sind:

  • Zu wissen, was Sie wollen.
  • Oder Ihren Willen verständlich zu äußern. 

Die bevollmächtigte Person oder die Betreuungs-Person überprüft:
Ob die Behandlungs-Situation in der Patienten-Verfügung geregelt ist. 

Nur dann ist die Patienten-Verfügung wirksam.
Die Ärzte und Ärztinnen müssen sich an die Patienten-Verfügung halten.

Sie haben in der Patienten-Verfügung bereits selbst entschieden. 
Die bevollmächtigte Person muss Ihre Entscheidung dann durchsetzen.
Oder die Betreuungs-Person.

Was passiert: Wenn es keine Patienten-Verfügung gibt?

Die bevollmächtigte Person oder die Betreuungs-Person soll heraus-finden:
Wie Sie selbst entschieden hätten.

Die Ärzte und Ärztinnen prüfen: Welche Behandlung erforderlich ist.
Sie besprechen die geplante Behandlung mit der Betreuungs-Person oder der bevollmächtigten Person.
Und mit nahen Angehörigen und anderen Vertrauens-Personen. 

Die Betreuungs-Person oder die bevollmächtigte Person muss dabei auch berücksichtigen: 
Welche Wünsche und Vorstellungen Sie früher geäußert haben.

Das gilt auch:
Wenn die Patienten-Verfügung die Behandlungs-Situation nicht nennt.

Richterin

Was kann man tun bei Missachtung der Patienten-Verfügung?

Wenn sich die Ärzte oder Ärztinnen und die bevollmächtigte Person 
oder die Betreuungs-Person nicht über eine Behandlung einigen können:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht. 
 

Anwältin

Die Missachtung einer Patienten-Verfügung kann eine Straf-Tat sein. 
Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.

Siegel Leichte Sprache

Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch

Prüfung erfolgte durch: 
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bilder: © Reinhild Kassing: 
Aerztin-Beratung-4(1)
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