Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Knicklichter gehören nicht in Kinderhände!

Stand:
Die Leuchtstäbe sind mit chemischen Flüssigkeiten gefüllt. Das ist besonders dann riskant, wenn sie mit Süßigkeiten wie Lollis kombiniert sind und Kinder draufbeißen können.
Knicklichter, Leuchtstäbe
Off

Knicklichter - was ist das?

Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Durch Knicken des Stabes verbinden sich die Flüssigkeiten und die chemische Reaktion bewirkt den Leuchteffekt.

Besonders beliebt sind die Spielzeuge an Halloween. Sie haben aber in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen bei Kleinkindern geführt. Gefährlich kann es werden, wenn Kinder sie in den Mund nehmen, die Stäbe oder Ringe aufbeißen, die Flüssigkeit in den Mund bekommen oder sogar schlucken. Regelmäßig werden den Giftinformationszentren solche Fälle gemeldet.

Die enthaltenen Chemikalien reizen die Mundschleimhaut. Das Zerbeißen des Kunststoffs kann aber auch Schnittverletzungen verursache. Ebenso sind Fälle bekannt, bei denen nach dem Bruch des Materials die Flüssigkeit ins Auge spritzte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, solche Produkte in Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.[1] 

Unfallgefahr auch beim Knicken der Leuchtstiele von Lutschern

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor möglichen Unfallgefahren für Kinder durch die Verwendung von Lutschern (Lollis) mit Leuchtstielen, die wie Knicklichter funktionieren. Nach Schilderung eines Verbrauchers hatte ein elfjähriges Kind nach dem Verzehr des Lutschers versucht, durch erneutes Knicken des Stiels diesen nochmals zum Leuchten zu bringen. Der Stiel brach und der Inhalt traf das Kind ins Auge, was zu starken Augenreizungen führte.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher dringend vom Kauf von Knicklichtern ab, die durch ihre Aufmachung als Spielzeug oder durch Kombination mit Süßwaren insbesondere Kinder ansprechen.


[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern" (PDF), S. 30 f.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.