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Endlos-Inserate nicht erlaubt

Stand:
Automatische Vertragsverlängerungen müssen transparent sein, auch bei Inseraten
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Darum geht’s

Wer Inserate schaltet, macht dies in der Regel zeitlich begrenzt. Entweder ist der Gegenstand eines Inserats schnell vergeben. Oder er findet doch keine Abnehmer und weiter inserieren lohnt nicht. Dementsprechend wollen Verbraucher sich nicht dauerhaft binden, wenn sie Anzeigen schalten. Erst recht nicht, wenn sie das kaum erkennen können. Das Rhein-Main-Magazin sah versteckt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass bestimmte Inserate gekündigt werden müssen, damit sie sich nicht automatisch verlängern.

Das ist geregelt

Angebote von Unternehmen müssen transparent sein. Das betrifft auch die AGB. Vor überraschenden Klauseln sind Verbraucher durch das Gesetz geschützt. Wenn außerhalb der AGB nichts darauf hindeutet, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, sieht die Verbraucherzentrale eine Vertragsverlängerung nach AGB als unwirksam an. Es kommt nicht darauf an, ob Verbraucher die AGB gelesen haben. Wenn Klauseln nicht den Regeln entsprechen, gelten sie nicht.

Das haben wir erreicht

Wir haben den Verlag, der das Rhein-Main-Magazin veröffentlicht, kostenpflichtig abgemahnt. Der Anbieter hat sich verpflichtet, seine AGB zu überarbeiten. Sonst muss er Strafe zahlen. Ein sich verlängerndes Anzeigen-Abo darf der Verlag künftig nur verkaufen, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um ein Abo handelt.

Das können Sie tun (optional)

Sie glauben fragwürdige AGB gefunden zu haben? Schreiben Sie uns an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Wenn Sie beispielsweise auf Abo-Fallen aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihre Meldung. In geeigneten Fällen mahnen wir eine Firma ab oder verklagen sie.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
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Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.