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Was zu viel ist, ist zu viel

Stand:
Bei Inkassodienstleistungen sind klare Kostenregelungen erforderlich, damit der Gebührenwildwuchs gestoppt werden kann. Oft steht die Hauptforderung in keinem Verhältnis zu den berechneten Inkassogebühren.
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Das ärgert uns

Herr I. aus W. wollte seine Bonität durch eine Schufa-Auskunft ermitteln. Er fragte dafür aber nicht bei der Schufa direkt an, sondern bei IhreSelbstauskunft.de. Dahinter steht die Supernova Advertising GmbH in München. Für die Weiterleitung seiner Anfrage an die Schufa berechnete diese Herrn I. 17,95 Euro.  Als Herr I. nicht fristgerecht zahlte, erhielt er – ohne weitere Ankündigung – Post vom Anwalt, der seinerseits nun weitere 67,50 Euro plus eine Auslagenpauschale von 13,50 Euro berechnet.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Die Inkasso-Kosten und die Auslagenpauschale dürften zu hoch angesetzt sein. Denn es handelt sich um einen einfach gelagerten Fall, für den der Anwalt ein standardisiertes Schreiben verwendet hat. In solchen Fällen lohnt es sich, sich gegen die Höhe der Inkassokosten und der Auslagenpauschale zur Wehr zu setzen, zum Beispiel mit Hilfe des Inkasso-Checks der Verbraucherzentralen.

Tipp: Die Schufa-Auskunft gibt es auch kostenlos. Auf www.meineschufa.de die Datenkopie nach § 15 DS-GVO anklicken und dann von den beiden angebotenen Varianten die kostenlose auswählen.

Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Jemand erklärt etwas, im Hintergrund schemenhaft sitzendes Publikum

Klage gegen Stromio: Das sind Ihre Vorteile

Lesen sie hier, welche Vorteile es haben kann, wenn Sie sich unserer Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH anschließen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.