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Was zu viel ist, ist zu viel

Stand:
Bei Inkassodienstleistungen sind klare Kostenregelungen erforderlich, damit der Gebührenwildwuchs gestoppt werden kann. Oft steht die Hauptforderung in keinem Verhältnis zu den berechneten Inkassogebühren.
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Das ärgert uns

Herr I. aus W. wollte seine Bonität durch eine Schufa-Auskunft ermitteln. Er fragte dafür aber nicht bei der Schufa direkt an, sondern bei IhreSelbstauskunft.de. Dahinter steht die Supernova Advertising GmbH in München. Für die Weiterleitung seiner Anfrage an die Schufa berechnete diese Herrn I. 17,95 Euro.  Als Herr I. nicht fristgerecht zahlte, erhielt er – ohne weitere Ankündigung – Post vom Anwalt, der seinerseits nun weitere 67,50 Euro plus eine Auslagenpauschale von 13,50 Euro berechnet.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Die Inkasso-Kosten und die Auslagenpauschale dürften zu hoch angesetzt sein. Denn es handelt sich um einen einfach gelagerten Fall, für den der Anwalt ein standardisiertes Schreiben verwendet hat. In solchen Fällen lohnt es sich, sich gegen die Höhe der Inkassokosten und der Auslagenpauschale zur Wehr zu setzen, zum Beispiel mit Hilfe des Inkasso-Checks der Verbraucherzentralen.

Tipp: Die Schufa-Auskunft gibt es auch kostenlos. Auf www.meineschufa.de die Datenkopie nach § 15 DS-GVO anklicken und dann von den beiden angebotenen Varianten die kostenlose auswählen.

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.