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Unser Ziel

Stand:
Mit der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen gibt es eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung. Unser Ziel ist es, alle relevanten Akteure in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten (Kita) hessenweit anzusprechen.
Zwei Kinder in roter und gelber Jacke halten zwischen sich in den Händen einen großen Kompass
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Als ein Baustein im Angebot der Verbraucherzentrale Hessen e. V. folgt die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung deren Leitbild. Wir verstehen uns als fachkompetente, anbieterunabhängige Ansprechpartnerin zu Fragen der Verpflegung und Ernährungsbildung in der frühkindlichen Tagesbetreuung. Unsere zentralen Aufgaben sind die Beratung, das Bereitstellen von umfassenden Informationen und die Vernetzung der hessischen Akteure in der Kindertagesbetreuung.

Durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Ausdehnung der Betreuungszeiten wird die Mahlzeitengestaltung zu einem zentralen Thema, für das im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Eltern und Betreuende gemeinsam Verantwortung tragen. In der Art und Weise, wie die täglichen Essensangebote in Kindertagespflege, Kita und in den Familien gestaltet werden, liegt viel Potenzial zur Gesundheitsförderung, Prävention und für eine nachhaltigere Ernährung.

Unser Ziel ist daher eine Qualitätsoffensive für ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegung in der hessischen frühkindlichen Tagesbetreuung. Mit unseren Angeboten von Beratung, Informationen und Vernetzung möchten wir den Wissenstransfer fördern, um diese Inhalte zu etablieren.

Unser Beratungsteam bietet hierzu landesweit für alle Akteure im Bereich Kindertagespflege und Kita eine zielgruppen- und praxisorientierte Unterstützung. Informationen zu unserem kostenfreien Angebot haben wir für Sie zusammengestellt.

Als fachliche Grundlage und wissenschaftliche Basis dient uns der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren bietet daneben eine Orientierung für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung. Da uns der persönliche Kontakt wichtig ist, möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einschlagen hin zu einer qualitätsvollen Kinderernährung!

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.