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Unser Angebot: wir beraten, informieren, vernetzen

Stand:
Nachfrageorientiert und anbieterunabhängig sind wir für Kindertagespflegepersonen, Kita-Fachpersonal, Träger und Entscheider rund um Fragen der qualitätsvollen Verpflegung und ergänzenden Ernährungsbildung da.
Mehrere Händepaare legen auf einem Tisch vier große Holz-Puzzleteile zusammen
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Als zentrale Anlaufstelle stehen wir allen Kindertageseinrichtungen in Hessen zur Verfügung. Unsere Angebote bauen auf dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 – 10 Jahren auf.

Icon zwei Personen mit Sprechblasen auf grünem KreisBeraten

In der Beratung erhalten beteiligte Personen der Kitaverpflegung und in der Kindertagespflege Unterstützung zur Bewältigung aktuell anstehender Herausforderungen und bei der Festlegung der grundsätzlichen Ausrichtung. Alle Verantwortlichen werden für die vielschichtigen Aspekte der Verpflegung in der Kindertageseinrichtung sensibilisiert und können so ihren Beitrag zu genussvollem, nachhaltigerem Essen und Trinken leisten.

Durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen sind oftmals individuelle Beratungen der Kindertagespflegeperson, der Kita sowie beim Träger notwendig. Entsprechend angepasst an die jeweilige Situation, entwickeln wir gemeinsam mit den Verantwortlichen Ideen und erarbeiten Lösungen.

Wir beraten Sie deshalb persönlich vor Ort, telefonisch über unser Beratungstelefon oder per Videocall.


Icon "i" für Information auf orangenem KreisInformieren

Um in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung eine qualitätsvolle, kindgerechte Ernährung zu etablieren, benötigt es vielfältiges Wissen. Wir sehen uns als zentralen Anlaufpunkt für Fachinformationen rund um Verpflegung und Ernährungsbildung für Kindertagespflege und Kita. Wir stellen zielgruppengerechte Materialien und praxistaugliche Checklisten für Verpflegung und Ernährungsbildung bereit. Über neue Entwicklungen informieren wir regelmäßig in unserem Newsletter.


Icon drei Figuren in einem Netzwerk aus LinienVernetzen

Es braucht viele Aktive, damit eine gute Verpflegung in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung gelingt. Wir begleiten und unterstützen den Aufbau von regionalen und landesweiten Netzwerken. Durch eine rege Netzwerkarbeit nutzen wir Synergien, um gemeinsam leichter unser Ziel zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam den  Weg gehen.


Wir sind Ansprechpartnerinnen für:

  • Kindertagespflegepersonen
  • Kita-Leitungen, pädagogisches und hauswirtschaftliches Fachpersonal
  • Betreuungsträger frühkindlicher Kindertagesbetreuung
  • Fachberatungen für Kindertagespflege und Kita
  • Eltern (-Vertreter)
  • Verpflegungsdienstleister/-anbieter
  • Fachdienste der kommunalen Gesundheitsförderung
  • Referierende in der Kindertagesbetreuung
Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.