Sie versprechen mehr Leistung, Energie und Konzentration, schmecken sehr süß und kommen meist in knallig bunten Dosen und immer mehr Geschmacksrichtungen daher: Energy Drinks. Die koffeinhaltige Brause steht bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. In größeren Mengen getrunken, bergen die süßen Getränke jedoch gesundheitliche Risiken. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert ein Verkaufsverbot an Minderjährige für Getränke mit einem erhöhten Koffeingehalt von über 150 Milligramm Koffein je Liter und klarere Warnhinweise
Energy Drinks enthalten hohe Mengen Zucker oder – als Light-Varianten – süße Zusatzstoffe, und vor allen Dingen Koffein. In einer großen Dose mit 500 Millilitern stecken meist 160 Milligramm Koffein und bis zu 20 Stück Würfelzucker. Laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sollen Kinder und Jugendliche am Tag nicht mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen. Mit einer großen Dose ist diese Menge bei 12- bis 13-Jährigen mit durchschnittlich 50 Kilogramm Körpergewicht bereits überschritten.
„Oft bleibt es auch nicht bei einer Dose“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. „Der süße Geschmack von Energy Drinks überdeckt den bitteren Geschmack des Koffeins und verleitet dazu, mehr zu trinken. So können schnell hohe Koffeinmengen zusammenkommen.“ Das zeigt auch der Kontakt mit Schülerinnen und Schülern bei Workshops der Verbraucher-zentrale Hessen zu Trendgetränken: Beliebt sind die Drinks in erster Linie, weil sie süß schmecken. Wie viel Koffein in einer Dose steckt und dass zu viel davon problematisch sein kann, ist den meisten nicht bewusst.
Besonders riskant: beim Sport, auf Partys, bei Herzproblemen
In hohen Dosen kann Koffein unerwünschte Folgen haben und zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Herzrasen oder erhöhtem Blutdruck führen. Insbesondere bei Menschen mit unentdeckten Herzerkrankungen, Bluthochdruck oder in Kombination mit Alkohol oder mit Sport kann der übermäßige Konsum von Energy Drinks riskant werden.
Überraschend: Koffein in Schokoriegel und Keksen
Hinzu kommt: Koffein wird immer häufiger auch anderen, insbesondere süßen, Produkten zugesetzt. Vermehrt findet sich das Stimulans in Kaugummis, Bonbons, Keksen oder Schokoriegeln. In den meisten dieser Produkte rechnen viele nicht mit Koffein. Entsprechende Hinweise finden sich oft nur kleingedruckt auf der Rückseite der Verpackung und sind leicht zu übersehen.
Schutz der Jugend: Altersbeschränkung und deutlichere Warnhinweise
Die Verbraucherzentrale Hessen fordert ein Verkaufsverbot von Getränken mit einem erhöhten Koffeingehalt von über 150 Milligramm je Liter an Minderjährige. „Andere Länder sind hier längst weiter“, sagt Scholz. In Litauen, Lettland, Polen und Rumänien dürfen Energy Drinks nicht an Minderjährige verkauft werden.
Darüber hinaus halten die Verbraucherzentralen eine bessere Kennzeichnung der Produkte für dringend erforderlich. Der Warnhinweis „erhöhter Koffeingehalt“ muss um die Nebenwirkungen in Verbindung mit Alkohol oder körperlicher Anstrengung ergänzt werden. Warnhinweise sollten deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen.