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Fit im Netz

Pressemitteilung vom
Monatliche Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale in Fritzlar bis Mai 2025 verlängert
Vier Seniorinnen und Senioren mit Smartphone

Die Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Fritzlar findet auch von März bis Mai 2025 statt – und zwar an folgenden Terminen: 13. März 2025, 10. April 2025 und 08. Mai 2025 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefonische Anmeldungen unter (05622) 712 90 00 sind erforderlich, da die Smartphone-Sprechstunde als etwa 20-minütige Einzelsprechstunde stattfindet. Weitere Informationen zur Smartphone-Sprechstunde auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/smartphone-sprechstunde

Off

In der offenen Sprechstunde erklären die Smartphone-Scouts die Grundlagen des Smartphones: Wie bedient man das Smartphone? Was ist der Unterschied zwischen Android und iOS? Wie lässt sich eine App installieren? Wie lassen sich Betrugsmaschen erkennen?

„Wir wollen mit diesem Angebot besonderes ältere Menschen ansprechen, die sich mehr Sicherheit im Umgang mit ihren mobilen Endgeräten wünschen“, so Manuela Wiegand, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen in Fritzlar. Selbstverständlich können die Ratsuchenden auch weiterhin ihre Geräte mitbringen. Die Scouts unserer Smartphone-Sprechstunde beantworten Fragen rund um Internet, Smartphone, Apps und digitalen Verbraucherschutz. Sie geben auch praktische Tipps zum Beispiel, um das Smartphone sicher einzurichten oder das Online-Banking sicher zu nutzen.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.