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Fit im Netz

Pressemitteilung vom
Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hessen startet im Mai
Vier Seniorinnen und Senioren mit Smartphone

Mit einem neuen niedrigschwelligen Angebot richtet sich die Verbraucherzentale Hessen nun verstärkt an Menschen, die praktische Hilfe im Umgang mit ihrem Smartphone benötigen. Zu festen Terminen kommen die Scouts der Verbraucherzentrale in die Beratungsstellen und beantworten in persönlichen Einzelgesprächen Fragen rund um Internet, Smartphone, Apps und digitalen Verbraucherschutz. Das Angebot ist kostenfrei und in den meisten Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen verfügbar. Die ersten Termine finden in Wiesbaden am 13.05.2024 und in Frankfurt am 24.05.2024, jeweils von 10 bis 12 Uhr statt. Alle Termine auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/smartphone-sprechstunde

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Das Smartphone ist für viele unverzichtbar geworden: Ob zum Telefonieren, Kurznachrichten schreiben, Einkaufen im Netz oder zur Fotografie – für über 80% der Menschen in Deutschland gehört das Smartphone zum Alltag. Doch längst nicht jede und jeder fühlt sich sicher im Umgang mit dem Gerät, denn viele Möglichkeiten können auch schnell überfordern.

„Datenschutz am Smartphone oder Tablet ist nicht schwer. Wir sind davon überzeugt, dass sich ein sicherer Umgang mit dem Smartphone jederzeit lernen lässt. Besonders junge Menschen, die mit der Digitalisierung groß geworden sind, können dazu beitragen, Unsicherheiten im Umgang mit dem Smartphone abzubauen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Smartphone-Scouts der Verbraucherzentrale erklären anschaulich die Grundlagen des Smartphones, sprechen über die wichtigsten Einstellungen zum Datenschutz und wollen mehr Sicherheit im Umgang mit dem Smartphone vermitteln. Selbstverständlich können die Ratsuchenden ihre mobilen Endgeräte mitbringen. „Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Baustein für die digitale Teilhabe aller Menschen in Hessen“, so Wendt weiter. Das Land Hessen fördert das Angebot im Rahmen einer Projektfinanzierung.

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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