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Gut beraten durch den Winter

Pressemitteilung vom
Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen zum Energiesparen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Gerade in der in der kalten Jahreszeit beschäftigen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Themen wie Heizung oder Wärmedämmung. Dabei bleiben oft viele Fragen offen, bei denen die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen kann - unabhängig, kompetent und individuell. Die Energieberaterinnen und Energieberater informieren zu Heiztechnik, energetischer Sanierung oder Energiesparen. 

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Bereits mit wenigen Einstellungen an der Heizungsregelung und den Heizkörperthermostaten lassen sich Energieverbrauch und -kosten reduzieren.

Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, muss sich auch Gedanken über einen geeigneten Aufstellort, die richtige Dimensionierung und sinnvolle Ergänzungen wie etwa nachträgliche Wärmedämmung machen. Gerade die richtige Wärmedämmung kann den Energieverbrauch beträchtlich verringern, doch nicht jede Maßnahme ist gleichermaßen geeignet. So ist es beispielsweise sinnvoll, vorab zu klären, welche Wärmedämmung unter das Dach gehört oder an welchen Stellen Wärmebrücken vermieden werden müssen.

Wer sich zuvor beraten lässt, weiß mehr und kann kostspielige Fehler vermeiden. Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale beraten nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei per Telefon, per Video sowie in unseren Beratungsstellen oder, falls erforderlich, auch zuhause für 30 Euro (ab 01.01.2025 für 40 Euro).

Terminvereinbarung ist möglich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400. 

Auch ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.