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Gut beraten durch den Winter

Pressemitteilung vom
Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen zum Energiesparen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Gerade in der in der kalten Jahreszeit beschäftigen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Themen wie Heizung oder Wärmedämmung. Dabei bleiben oft viele Fragen offen, bei denen die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen kann - unabhängig, kompetent und individuell. Die Energieberaterinnen und Energieberater informieren zu Heiztechnik, energetischer Sanierung oder Energiesparen. 

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Bereits mit wenigen Einstellungen an der Heizungsregelung und den Heizkörperthermostaten lassen sich Energieverbrauch und -kosten reduzieren.

Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, muss sich auch Gedanken über einen geeigneten Aufstellort, die richtige Dimensionierung und sinnvolle Ergänzungen wie etwa nachträgliche Wärmedämmung machen. Gerade die richtige Wärmedämmung kann den Energieverbrauch beträchtlich verringern, doch nicht jede Maßnahme ist gleichermaßen geeignet. So ist es beispielsweise sinnvoll, vorab zu klären, welche Wärmedämmung unter das Dach gehört oder an welchen Stellen Wärmebrücken vermieden werden müssen.

Wer sich zuvor beraten lässt, weiß mehr und kann kostspielige Fehler vermeiden. Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale beraten nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei per Telefon, per Video sowie in unseren Beratungsstellen oder, falls erforderlich, auch zuhause für 30 Euro (ab 01.01.2025 für 40 Euro).

Terminvereinbarung ist möglich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400. 

Auch ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.