Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Gefährliche Gummibärchen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Lebensmitteln mit der psychoaktiven Substanz Muscimol
Fliegenpilz im Wald

Sie werden online, an Automaten oder in Kiosken verkauft und locken mit bunten Verpackungen: Gummibärchen, Lollies oder Brownies mit Muscimol, einer psychoaktiven Substanz, die aus dem Gift des Fliegenpilzes gewonnen wird. Die bunten Süßigkeiten sind jedoch alles andere als berauschend: Sie greifen in die Psyche ein und können zu Vergiftungen führen. 

Off

Sie scheinen zuletzt wie Pilze aus dem Boden zu schießen: Süßigkeiten mit Muscimol. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rät in einer kürzlich veröffentlichten Lebensmittelwarnung dringend davon ab, die halluzinogenen Lebensmittel zu essen. Schon in den Monaten zuvor wurde immer wieder vor Gummibärchen mit dem giftigen Inhaltsstoff gewarnt. Nun ruft die Malkmus Holistic GmbH ihre Muscimol Gummies, Brownies und Lollies wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahr zurück. 

Besonders für Kinder gefährlich  

„Besonders Kinder sind durch die Verwechslungsgefahr mit regulären Süßigkeiten gefährdet“, warnt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. Ihr geringes Körpergewicht macht sie zudem anfälliger für die schädliche Wirkung von Muscimol-Gummies und Co. Hinzu kommt, dass der Verkauf über Automaten einen besonders leichten Zugang für Kinder und Jugendliche bietet.

Schon ein Gummibärchen kann zu Vergiftungserscheinungen führen 

„Auch Jugendliche und Erwachsene sollten dringend auf die gesundheitsschädlichen Süßigkeiten verzichten“, betont Scholz. Bereits geringe Mengen, etwa sechs bis zehn Milligramm Muscimol, können zu Halluzinationen und Vergiftungserscheinungen, wie Schwindelgefühl, leichte Bewegungsstörungen oder Muskelkrämpfe, führen. Dafür reichen oft schon ein bis zwei Gummibärchen, die häufig bis zu fünf Milligramm Muscimol pro Stück enthalten. In höheren Mengen, ab etwa 15 Milligramm, drohen Koordinationsstörungen, Verwirrung oder Sinnestäuschungen.

Einige Produkte tragen den Hinweis, dass der Konsum nicht empfohlen werden kann. „Gerade für Jugendliche kann diese Warnung das Produkt aber womöglich erst besonders interessant machen“, gibt Scholz zu bedenken. Auch die nachträgliche Information der Kundschaft, zum Beispiel durch Aushänge, reicht im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes nicht aus, um alle Personengruppen ausreichend zu schützen. Wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahr sind Produkte mit Muscimol aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen nicht verkehrsfähig und sollten deshalb nicht verkauft werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.