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Ernährungsbildung beginnt am Esstisch

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen lädt zu zwei Online-Workshops im Rahmen der bundesweiten Tage der Kitaverpflegung ein
Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Beim Essen mit Kindern kommt es nicht nur darauf an, dass es allen schmeckt. Es geht auch um ein ausgewogenes, nachhaltiges Verpflegungsangebot für alle Kinder, um einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln und das Erlernen von sozialen Kompetenzen. Im Betreuungsalltag ist das jedoch nicht immer leicht umzusetzen. Die bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelte Vernetzungsstelle Kitaverpflegung bietet daher zwei Online-Workshops für Personen in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten, Fachberatungen und für Träger und Eltern an. 

Beide Vorträge finden anlässlich der bundesweiten Tage der Kitaverpflegung statt. Die Teilnahme über die Plattform MS Teams ist kostenlos, eine Anmeldung aber erforderlich. 

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Bildung rund um den Esstisch
Mittwoch, 07. Mai 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr

Essen ist mehr als nur Nährstoffaufnahme. Gemeinsame Mahlzeiten stärken die Gemeinschaft, fördern Beziehungen und bieten zahlreiche Bildungsanlässe. Zuhause, in der Kindertagespflege und in Kindertagesstätten ist Essenszeit somit immer auch Bildungszeit. Die Teilnehmenden schauen sich gemeinsam mit den Expertinnen der Verbraucherzentrale Bildungsmomente rund um Mahlzeiten an und sammeln Ideen für eine angenehme Essenssituation.

Anmeldung auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/lebensmittel/bildung-rund-um-den-esstisch-103223.

Nachhaltigkeit und Ernährungsbildung
Donnerstag, 08. Mai 2025, 10:00 bis 11:30 Uhr

(Be)greifen, (er)leben, (er)schmecken. Mit dieser Zauberformel kann die Basis für ein nachhaltiges Bewusstsein bei Kita-Kindern gelegt werden. In der Online-Veranstaltung geben die Expertinnen der Verbraucherzentrale Hessen Tipps und Impulse für einen saisonalen, regionalen und wertschätzenden Blick auf Lebensmittel. Durch die Vorstellung von Akteuren und Materialien kann die Umsetzung in der Einrichtung direkt starten. 

Anmeldung auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/lebensmittel/nachhaltigkeit-und-ernaehrungsbildung-103224.

Weitere Informationen

Alle Veranstaltungen zu den Tagen der Kitaverpflegung auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/lebensmittel/tage-der-kitaverpflegung-2025-103289.

Über die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung:

Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen wird seit 2023 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingerichtet. Ziel ist es, für eine gute Qualität der Verpflegung in Kitas zu sorgen.

Über IN FORM:

IN FORM ist Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung mehr Bewegung. Sie wurde 2008 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert und ist seitdem bundesweit mit Projektpartnern in allen Lebenslagen aktiv. Ziel ist es, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Menschen dauerhaft zu verbessern. Weitere Informationen unter www.in-form.de.

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.