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Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet zusätzliche Beratungstermine im Deutschordenshaus an
Panoramaansicht der Stadt Fritzlar in Hessen

Ab dem 19.11.2024 bietet die Verbraucherzentrale Hessen weitere Beratungstermine für ihre Verbraucherrechtsberatung im Deutschordenshaus, Fraumünsterstraße 23 in Fritzlar an. Die Beratungen finden dann alle zwei Wochen, jeweils dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Terminvereinbarungen sind erforderlich – entweder telefonisch über das hessenweite Servicetelefon (069) 97 20 10 900 oder die Beratungsstelle Kassel (0561) 772934 oder online über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he

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Wie bisher können sich die Ratsuchenden aus Fritzlar und dem Schwalm-Eder-Kreis mit ihren Fragen zu Reklamation und Gewährleistung, Reise- und Telekommunikationsrecht oder zu Problemen mit dem Energieversorger an die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Hessen am Standort in Fritzlar wenden. „Wir freuen uns, dass wir unsere Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar zeitlich erweitern können. Wir stellen immer wieder fest, dass wohnortnahe Beratungsangebote neben digitalen Angeboten ihren Stellenwert behalten“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen startete im Jahr 2020 mit der Schuldner- und Insolvenzberatung in Fritzlar und im April 2022 mit der Verbraucherrechtsberatung. 

 

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.