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Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet zusätzliche Beratungstermine im Deutschordenshaus an
Panoramaansicht der Stadt Fritzlar in Hessen

Ab dem 19.11.2024 bietet die Verbraucherzentrale Hessen weitere Beratungstermine für ihre Verbraucherrechtsberatung im Deutschordenshaus, Fraumünsterstraße 23 in Fritzlar an. Die Beratungen finden dann alle zwei Wochen, jeweils dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Terminvereinbarungen sind erforderlich – entweder telefonisch über das hessenweite Servicetelefon (069) 97 20 10 900 oder die Beratungsstelle Kassel (0561) 772934 oder online über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he

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Wie bisher können sich die Ratsuchenden aus Fritzlar und dem Schwalm-Eder-Kreis mit ihren Fragen zu Reklamation und Gewährleistung, Reise- und Telekommunikationsrecht oder zu Problemen mit dem Energieversorger an die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Hessen am Standort in Fritzlar wenden. „Wir freuen uns, dass wir unsere Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar zeitlich erweitern können. Wir stellen immer wieder fest, dass wohnortnahe Beratungsangebote neben digitalen Angeboten ihren Stellenwert behalten“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen startete im Jahr 2020 mit der Schuldner- und Insolvenzberatung in Fritzlar und im April 2022 mit der Verbraucherrechtsberatung. 

 

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.