Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Abhilfe gegen Service-Frust

Pressemitteilung vom
Neues Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft bei Schwierigkeiten im Kontakt mit Anbietern
Ein junger Mann schreit verärgert in den Telefonhörer

Immer wieder beklagen sich Verbraucher darüber, dass sie Probleme mit dem Kundendienst haben, etwa wenn es zu Lieferverzögerungen, technischen Problemen oder Vertragsänderungen kommt. Nicht immer bekommen sie dann von ihren Vertragspartnern die Hilfe oder die Informationen, die sie brauchen. Häufige Beschwerden sind: schlechte oder keine Erreichbarkeit – zum Teil nur über teure 0180-Nummern, schlechte Qualität des Kundenservice, fehlende oder unzureichende Dokumentation von Anliegen. Um hier konkret weiterzuhelfen, haben die Verbraucherzentralen ein Online-Tool entwickelt, mit dessen Hilfe sich Betroffene Musterschreiben für die gängigsten Probleme mit dem Kundenservice erstellen lassen können.

Off

Wenn Unternehmen nicht erreichbar sind, Absprachen nicht einhalten oder Kunden ihre Anliegen immer wieder neu vortragen müssen, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch dazu führen, dass die Unternehmen die Rechte von Verbrauchern verletzen. Die Digitalisierung vieler Prozesse führt außerdem dazu, dass klassische Kommunikationswege, wie der Weg in die Filiale, immer häufiger nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. „Falschauskünfte oder nicht vorhandene Kontakt-daten können auch vertragliche Konsequenzen haben, etwa wenn es gilt, wichtige Fristen einzuhalten“, erklärt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Verbraucherrecht. „Mit dem neuen Angebot möchten wir daher Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen“, so Lassek weiter. Unternehmen, die ihren Kunden Steine in den Weg legen, können so zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten aufgefordert werden.“

Das Online-Tool ist ab sofort kostenfrei auf der Website der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/kundenhilfe verfügbar. 

Bei individuellen Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Hessen. Terminvereinbarung über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.