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Baustein 1 - Umgang mit dem Taschengeld

Geld spielt in vielen Situationen eine Rolle, indem es als Mittel zum Zweck zum Beispiel für Freizeitaktivitäten eingesetzt wird. Halt dein Taschengeld im Blick – Check deine Ausgaben!
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Geld spielt in vielen Situationen eine Rolle, indem es als Mittel zum Zweck zum Beispiel für Freizeitaktivitäten eingesetzt wird. Das Taschengeld ist ein wichtiges Mittel, um den Umgang mit Geld zu lernen und ein Gefühl für Preise und Verhältnismäßigkeiten zu bekommen. Denn es ist besser mit wenig Geld kleine Fehler zu machen, als mit viel Geld große Fehler.

Halt dein Taschengeld im Blick – Check deine Ausgaben!

Arbeitsblätter zum Download

Für Schüler (bearbeitbar und ohne Lösungen)

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.