Bei Anruf kein Gewinn

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Erst mal zahlen – der Gewinn bleibt zweifelhaft
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Das ärgert uns

Herr S. aus Schwäbisch Gmünd wies die Verbraucherzentrale Hessen im Sommer 2017 darauf hin, dass Verbraucher über eine Frankfurter Adresse in die Kostenfalle gelockt werden. Er erhielt einen Anruf von einer Computerstimme: Er habe gewonnen und solle bei einer Notariatskanzlei in Frankfurt anrufen. Dort würde er die Details erfahren.

Unter der erwähnten Telefonnummer teilte ihm eine Mitarbeiterin der angeblichen Notariatskanzlei, dass er 48.000 Euro gewonnen hätte. Er müsse nur eine Transaktions- oder Kontoeröffnungsgebühr in Höhe von 209,20 Euro bezahlen. Diesen Betrag würde er später mit dem Gewinn zurückerhalten. Als Herr S. wenig später nochmal die gleiche Telefonnummer anrief, sich aber als Herr Maier ausgab, erfuhr er, dass er auch unter diesem Namen 48.000 Euro gewonnen habe.

Mit noch höheren, sechsstelligen  Gewinnsummen lockte im Januar 2020 eine angebliche Anwaltskanzlei aus Berlin. Der glückliche Gewinner Herr H. erhielt einen Anruf, man teilte ihm ein Aktenzeichen des Gewinns mit und verband ihn dann, um die ganze Szene seriöser wirken zu lassen, mehrfach weiter. Um seinen Gewinn tatsächlich zu erhalten, sollte er zuvor Amazon-Gutscheine im Wert von 250 Euro kaufen und sich mit den Gutscheinnummern legitimieren.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

  • Niemals zurückrufen, wenn man die Rufnummer nicht kennt.
  • Keinesfalls zahlen. In diesem Fall waren die geforderten Beträge noch relativ gering. Einige Verbraucher schilderten, dass sie 1.000 Euro vorab überweisen sollten.