Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Stimmt Ihre Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Denken Sie, dass Ihre Rechnung für Strom oder Gas falsch ist?
Wir helfen Ihnen dabei, das zu überprüfen.
Außerdem sagen wir Ihnen:
Das können Sie tun, wenn Sie einen Fehler gefunden haben.
Ein Taschenrechner und daneben das Bild für Leichte Sprache.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas?
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


Zeichnung von Geld

Meine Rechnung stimmt nicht. Was soll ich tun?

Die Rechnung ist zu hoch

Wenn die Rechnung falsch ist:

Dann müssen Sie die Rechnung meistens zunächst trotzdem bezahlen.

Schreiben Sie außerdem dem Anbieter einen Brief.

Verschicken Sie den Brief als Einschreiben.

Ein Einschreiben ist ein spezieller Brief.

Beim Einschreiben bekommen Sie Bescheid, wenn der Brief angekommen ist.

Schreiben Sie im Brief auch Ihre Kunden-Nummer.

Und die Rechnungs-Nummer.

Beschreiben Sie im Brief so genau wie möglich, was an der Rechnung falsch ist.

Schreiben Sie außerdem:

Sie haben die Rechnung nur unter Vorbehalt gezahlt.

Unter Vorbehalt bedeutet hier:

Sie möchten einen Teil vom Geld zurückhaben.

Wenn sich der Fehler bestätigt:

Dann bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück.

 

Zeichnung von einem Büro mit Menschen.

Das Guthaben in der Rechnung ist zu gering

Schreiben Sie dem Anbieter einen Brief.

Schreiben Sie, dass das Guthaben zu gering ist.

Schreiben Sie, warum das Guthaben Ihrer Meinung nach zu gering ist.

Vielleicht müssen Sie zu einem Anwalt gehen.

Oder zur Verbraucher-Zentrale.

Der Anwalt oder die Verbraucher-Zentrale hilft Ihnen, damit Sie das Guthaben zurückbekommen.

 

Sie bekommen Energie vom Grund-Versorger.

Aber die Rechnung ist falsch.

Deshalb möchten Sie die Rechnung nicht bezahlen.

Das ist nur in 2 Fällen möglich:

Zeichnung von einer Frau in einem roten Dreieck mit erhobenem Zeigefinger.

1. Fall

In folgendem Fall müssen Sie die Rechnung erstmal nicht bezahlen:

In der Rechnung steht ein sehr hoher Verbrauch.

Ihr Verbrauch ist mehr als doppelt so hoch wie im letzten Abrechnungs-Zeit-Raum.

Sie wissen nicht, warum der Verbrauch so hoch ist.

Sie haben dem Anbieter gesagt, dass der Zähler vielleicht kaputt ist.

Und dass der Zähler geprüft werden muss.

Sie warten also auf die Prüfung vom Zähler.

In dieser Zeit müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen.

 

Vorsicht:

Wenn die Techniker keinen Fehler finden:

Dann müssen Sie die Techniker selbst bezahlen.

 

2. Fall

In folgendem Fall müssen Sie die Rechnung auch nicht bezahlen:

Bei Fehlern, die man ganz klar in der Rechnung erkennt.

Manchmal fehlen in der Rechnung wichtige Informationen.

Zum Beispiel gibt es

  • keine Adresse des Anbieters
  • keinen Anfangs-Zähler-Stand
  • keinen End-Zähler-Stand
  • keine Information zu den Preisen

 

Ein anderer Fehler kann ein Rechen-Fehler sein.

 

Ein Fehler ist auch ein sehr viel höherer Verbrauch, den man nicht erklären kann.

Zum Beispiel wenn der Verbrauch 10 Mal so hoch ist wie im Jahr zuvor.

Zeichnung von Geld vor einem Haus.

Für beide Fälle gilt:

Überprüfen Sie selbst, ob Sie zumindest einen Teil von der Rechnung bezahlen müssen.

Zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich Strom verbraucht haben:

Dann rechnen Sie zumindest einen Durchschnitts-Verbrauch aus.

Und zahlen Sie einen Betrag für den Durchschnitts-Verbrauch.

 

Haben Sie einen Sonder-Vertrag abgeschlossen?

Dann gibt es vielleicht andere Bedingungen.

Lesen Sie die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen von Ihrem Anbieter.

In den Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen steht, ob Sie die Zahlung einer Rechnung verweigern dürfen.

Verweigern bedeutet:

Sie zahlen nicht.

 

Sie wollen die Zahlung einer Rechnung verweigern:

Dann lassen Sie sich zuvor rechtlich beraten.

Zum Beispiel in einer Beratungs-Stelle der Verbraucher-Zentralen.

Hier ist der Link:

Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen

Zeichnung von einer Heitzung vor einem Fenster.

Stimmt der Verbrauch in meiner Rechnung?

So können Sie den Verbrauch überprüfen:

  • Lesen Sie den Verbrauch am Zähler ab.
  • Kontrollieren Sie den Verbrauch in Ihrer Rechnung.

 

Beachten Sie beim Gas:

Der Zähler misst den Verbrauch in Kubik-Metern.

Aber auf der Rechnung steht der Verbrauch in Kilo-Watt-Stunden.

Zum Beispiel lesen Sie am Zähler ab:

Sie haben 500 Kubik-Meter verbraucht.

Dann steht auf der Rechnung:

Sie haben 5.000 Kilo-Watt-Stunden verbraucht.

 

Nehmen Sie den Verbrauch auf dem Zähler mal 10.

Dann haben Sie den Verbrauch auf der Rechnung.

Zeichnung von einem Taschenrechner neben einem Arm.

Schätzungen

Eigentlich muss man den Verbrauch am Zähler ablesen.

Manchmal wird der Verbrauch aber geschätzt.

Das ist nur in Ausnahme-Fällen erlaubt.

 

In folgenden Fällen ist eine Schätzung erlaubt:

  • Wenn Sie den Verbrauch nicht am Zähler abgelesen haben.
    Und wenn Sie deshalb den Verbrauch Ihrem Anbieter nicht mitgeteilt haben.
    Obwohl Sie eigentlich zum Ablesen verpflichtet sind.
  • Der Anbieter kann aus anderen Gründen den tatsächlichen Verbrauch nicht feststellen.
    Der Anbieter ist daran aber nicht schuld.
    Beispiel:
    Der Grund-Versorger konnte nicht zum Zähler kommen.
    Zum Beispiel weil ihm niemand die Tür aufgemacht hat.
    Oder:
    Der Zähler funktioniert nicht richtig.

Vielleicht liegt die Schätzung zu hoch.

Das bedeutet:

Der Verbrauch wird höher geschätzt als er eigentlich war.

Lesen Sie den tatsächlichen Verbrauch am Zähler ab.

Teilen Sie den Zähler-Stand Ihrem Anbieter mit.

So kann Ihr Anbieter die Rechnung verbessern.

 

Sie lesen den Verbrauch am Zähler ab.

Aber Sie haben eigentlich einen anderen Verbrauch erwartet.

Dann ist vielleicht der Zähler kaputt.

Das passiert aber nur selten.

 

Meistens ist es so:

  • Sie haben vielleicht neue Geräte.
    Oder:
  • Sie haben Ihr Verhalten geändert.
    Zum Beispiel benutzen Sie jetzt öfter den Herd.
    Oder:
  • Es wohnen nun mehr Personen bei Ihnen.
    Oder:
  • Der Winter war besonders kalt.
    Oder:
  • Der Winter war besonders lang.
Zeichnung von Geld.

Stimmt der Preis in meiner Rechnung?

Achten Sie darauf, dass der Preis stimmt.

 

Nehmen Sie dazu Ihren Vertrag.

Im Vertrag steht der Preis in Cent oder Euro pro Kilo-Watt-Stunde.

Und der Grund-Preis.

 

Vielleicht haben Sie auch kürzlich eine Mitteilung über eine Preis-Änderung bekommen.

In der Mitteilung steht der neue Preis pro Kilo-Watt-Stunde.

 

Auch auf der Rechnung steht der Preis pro Kilo-Watt-Stunde.

Vergleichen Sie den Preis im Vertrag oder in der Mitteilung mit dem Preis auf der Rechnung.

 

Wenn der Preis auf der Rechnung nicht mit dem Vertrag oder der Mitteilung übereinstimmt:

Dann rufen Sie Ihren Strom-Anbieter an.

Oder schreiben Sie ihm.

Oder Sie lassen sich rechtlich beraten.

Zum Beispiel in einer Beratungs-Stelle der Verbraucher-Zentralen.

Hier ist der Link:

Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen

Zeichnung von einem Taschenrechner neben einem Arm.

Hat der Anbieter meine Zahlungen richtig verrechnet?

In Ihrer Rechnung steht der Betrag, den Sie für Ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen müssen.

Außerdem stehen in Ihrer Rechnung sogenannte Abschläge.

Was sind Abschläge?

Abschläge sind eine Art Vorauszahlung.

Und zwar für die Energie, die Sie bis zur nächsten Rechnung verbrauchen werden.

Diesen Betrag müssen Sie meistens jeden Monat zahlen.

Sie müssen jeden Monat den gleichen Betrag bezahlen.

Außer wenn Sie eine Preis-Erhöhung bekommen haben.

Dann kann der Anbieter den Abschlag erhöhen.

Die Höhe von den Abschlägen wird geschätzt.

Geschätzt wird auf der Basis vom tatsächlichen Verbrauch.

Der tatsächliche Verbrauch ist der Verbrauch, der in Ihrer letzten Rechnung steht.

 

Vergleichen Sie Ihre Rechnung auch mit Ihren Bank-Auszügen.

Geld in der Hand.

Ich habe meinen Bonus nicht bekommen. Was soll ich tun?

Bei den meisten Anbietern ist es so:

Sie möchten neue Kunden und Kundinnen gewinnen.

Manche Anbieter versprechen deshalb bei einem Wechsel einen Bonus.

Bonus bedeutet:

Sie bekommen ein extra Guthaben.

Mehr dazu hier:
Wenn Sie Guthaben oder Boni nicht bekommen

 

Wann bekommen Sie den Bonus?

Kunden und Kundinnen bekommen einen Sofort-Bonus.

Der Sofort-Bonus wird oft schon nach 30 Tagen ausgezahlt.

 

Neu-Kunden und Neu-Kundinnen bekommen den Bonus oft erst bei der 1. Jahres-Abrechnung.

 

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen durch.

Die Abkürzung lautet AGB.

In den AGB steht alles rund um den Bonus.

Rechnen Sie am Ende nach, ob der Bonus richtig ist.

 

Vielleicht hat Ihnen der Anbieter keinen Bonus gezahlt.

Vielleicht hat Ihnen der Anbieter zu wenig Bonus gezahlt.

Dann kontaktieren Sie Ihren Anbieter.

Und fragen Sie nach dem Bonus.

Wenn es Probleme gibt:

Dann melden Sie sich bei der Verbraucher-Zentrale.

Heizung unter einem Fenster.

Stimmen meine Abschläge für Strom oder Gas?

Die monatlichen Abschläge sind eine Art Vorauszahlung.

Die Abschläge werden geschätzt.

Geschätzt wird auf der Basis vom tatsächlichen Verbrauch.

Und zwar vom vergangenen Jahr.

 

So wird richtig geschätzt:

 

Suchen Sie den Verbrauch in Kilo-Watt-Stunden vom vergangenen Jahr auf Ihrer Rechnung.

Nehmen Sie diese Zahl mal den Preis in Euro pro Kilo-Watt-Stunden.

Nehmen Sie diese Zahl plus den Grund-Preis für das ganze Jahr.

Teilen Sie nun die Zahl durch 12 Monate.

 

Am Ende haben Sie den monatlichen Abschlag.

 

Beispiel:

In einer Wohnung leben 2 Personen.

 

Sie verbrauchen 2.500 Kilo-Watt-Stunden im Jahr.

2.500 mal 0,49 Euro pro Kilo-Watt-Stunden = 1.225 Euro

1.225 Euro plus 104 Euro Grund-Preis = 1.329 Euro

1.329 Euro durch 12 Monate = 110,75 Euro

Die Personen müssen monatlich 110,75 Euro vorauszahlen.

 

Wenn es keine Rechnungen aus dem vergangenen Jahr gibt:

Dann wird der Abschlag geschätzt.

Und zwar auf der Basis vom Verbrauch von ähnlichen Kunden.

Ähnliche Kunden bedeutet hier:

Die Wohnung ist ungefähr gleich groß.

Gleich viele Personen leben im Haushalt.

 

Sie möchten weniger vorauszahlen

Denken Sie, dass Sie zu viel vorauszahlen?

Vielleicht hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr etwas verändert.

Zum Beispiel weil eine Person aus Ihrem Haushalt ausgezogen ist.

Dann teilen Sie das Ihrem Anbieter mit.

Das muss er bei der Berechnung von den Abschlägen berücksichtigen.

Vielleicht passen die Abschläge aus einem anderen Grund nicht.

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter.

 

Sie können aber nicht allein entscheiden, dass Sie weniger vorauszahlen.

Sie müssen das immer mit Ihrem Anbieter ausmachen.

Sonst müssen Sie vielleicht eine Strafe zahlen.

 

Sie können sich auch rechtlich beraten lassen.

Zum Beispiel in einer Beratungs-Stelle der Verbraucher-Zentralen.

Hier ist der Link:

Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen

 

Zu hohe Vorauszahlungen / Abschläge

Manche Anbieter fordern zu hohe Abschlags-Zahlungen.

Sie machen das, weil sie so bis zur nächsten Rechnung erst einmal mehr Geld zur Verfügung haben.

Manchmal wird deshalb der Verbrauch nicht abgelesen.

Sondern der Verbrauch wird sehr hoch geschätzt.

Das ist nicht in Ordnung.

Bitte akzeptieren Sie das nicht.

Zeichnung von einer Frau in einem roten Dreieck mit erhobenem Zeigefinger.

Ich möchte nicht, dass mein Verbrauch geschätzt wird. Was soll ich tun?

Sie möchten nicht, dass Ihr Verbrauch geschätzt wird?

Dann lesen Sie den Verbrauch am Zähler ab.

Und teilen Sie den Verbrauch immer dann Ihrem Anbieter mit, wenn er Sie dazu auffordert.

 

Achten Sie darauf:

Sie müssen den Verbrauch Ihrem Anbieter innerhalb eines bestimmten Zeit-Raums mitteilen.

 

Am besten, Sie teilen den Verbrauch Ihrem Anbieter schriftlich mit.

Sie können auch den Zähler-Stand fotografieren.

So haben Sie einen Nachweis.

Zeichnung einer Checkliste.

Die Schätzung war unzulässig. Was soll ich tun?

Der Anbieter hat den Verbrauch geschätzt.

Aber das hätte er eigentlich nicht tun dürfen.

 

  • In der Rechnung müssen die Gründe für die Schätzung stehen.
    Überprüfen Sie diese Gründe.
  • Kontaktieren Sie Ihren Anbieter:
    Er soll Ihnen die Schätzung schriftlich erklären.
  • Vielleicht stimmen die Gründe für die Schätzung nicht.
    Oder vielleicht ist die Erklärung nicht richtig.
    Dann kontaktieren Sie Ihren Anbieter.
    Sagen oder schreiben Sie ihm, dass die Schätzung für Sie unzulässig war.
  • Lesen Sie den Verbrauch zusammen mit einer anderen Person am Zähler ab.
    Die andere Person kann so bestätigen, dass Sie die richtige Zahl abgelesen haben.
    Teilen Sie den Verbrauch dem Anbieter mit.
    Am besten Sie schreiben Ihrem Anbieter.
  • Kontaktieren Sie Ihren Anbieter.
    Sagen oder schreiben Sie ihm, dass er die Rechnung korrigieren soll.
    Und dass er die Abschlags-Zahlungen korrigieren soll.
Geld in der Hand.

Ich möchte mein Guthaben sofort bekommen. Was soll ich tun?

Wenn Sie zu hohe Abschläge gezahlt haben:

Dann haben Sie in der Rechnung ein Guthaben.

Sie können von Ihrem Anbieter fordern, dass er Ihnen das Guthaben sofort gibt.

Der Anbieter muss das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlags-Zahlung verrechnen.

Wenn das Guthaben höher als der Abschlag ist:

Dann muss der Anbieter den Rest auszahlen.

Zeichnung von einem Brief.

Ich habe keine Rechnung bekommen. Was soll ich tun?

Wann muss Ihr Anbieter Ihnen die Rechnung schicken?

Ihr Anbieter muss Ihnen spätestens 6 Wochen nach Ende vom Abrechnungs-Zeit-Raum die Rechnung schicken.

Was ist ein Abrechnungs-Zeit-Raum?

Ein Abrechnungs-Zeit-Raum ist die Zeit, für die der Verbrauch bezahlt werden muss.

Ein Abrechnungs-Zeit-Raum darf nicht länger als 1 Jahr sein.

 

Ein Beispiel:

Der Abrechnungs-Zeit-Raum für Ihren Strom-Verbrauch ist vom 1. Mai bis zum 1. Juni.

Ihr Anbieter muss Ihnen spätestens bis zum 13. Juli die Rechnung schicken.

 

Was soll ich tun, wenn ich keine Rechnung bekomme?

Wenn Sie Ihre Rechnung nicht pünktlich bekommen:

Dann schreiben Sie Ihrem Anbieter eine Mahnung.

Eine Mahnung ist ein Brief mit einer Aufforderung.

 

Sie können in der Mahnung zum Beispiel schreiben:

Bitte schicken Sie mir die Rechnung.

Wenn Sie mir die Rechnung nicht schicken:

Dann zahle ich keine Abschläge mehr.

Bitte schicken Sie mir die Rechnung innerhalb von 4 Wochen.

 

Bitte verschicken Sie den Brief als Einschreiben.

Beim Einschreiben bekommen Sie Bescheid, wenn der Brief angekommen ist.

 

Sie können dem Anbieter auch schreiben, dass Sie sich vielleicht an eine Schlichtungs-Stelle wenden.

Was macht eine Schlichtungs-Stelle?

Schlichtungs-Stellen prüfen Streit-Fälle.

Am Ende geben Sie eine Empfehlung.

Für Kunden sind Schlichtungs-Stellen kostenlos.

Zeichnung eines Kalenders.

Vielleicht hat Ihnen der Anbieter nach 4 Wochen immer noch keine Rechnung geschickt.

Sie zahlen deshalb keine Abschläge mehr.

Beachten Sie bitte:

Legen Sie sich das Geld zur Seite.

Denn wenn Sie die Rechnung später bekommen werden:

Dann müssen Sie alle Beträge bezahlen:

  • den tatsächlichen Verbrauch
    und auch
  • die Abschläge

 

Auch bei einem Anbieter-Wechsel gilt:

Ihr alter Anbieter muss Ihnen 6 Wochen nach Ende der Lieferung die Rechnung schicken.

Zeichnung eines Computers.

Tipp: So können Sie nach besseren Tarifen suchen

Sehen Sie sich Ihre aktuelle Rechnung an.

Vergleichen Sie die Preise auf Ihrer aktuellen Rechnung mit anderen Angeboten.

Wie geht das?

Das lesen Sie in unserer Check-Liste.

 

Weitere Informationen zum Anbieter-Wechsel finden Sie in folgendem Artikel:

So können Sie Ihren Anbieter von Strom und Gas wechseln

 

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihr Anbieter den Verbrauch zu niedrig geschätzt hat:

Dann kann er später den Verbrauch korrigieren.

Und Ihnen eine neue Rechnung stellen.

Er kann Ihnen die Rechnung auch noch viel später stellen.

Zeichnung von einem Taschenrechner und einem Arm.

Wie soll ich meine Abschlags-Zahlungen berechnen?

Mit unserem Energie-Preis-Rechner können Sie berechnen, wie viel Sie vorauszahlen müssen.

Vielleicht fordert Ihr Anbieter jetzt einen höheren Abschlag.

Mit unserem Energie-Preis-Rechner können Sie auch berechnen, ob der neue Abschlag richtig ist.

Die deutsche Regierung hat beschlossen:

Es gibt eine Preis-Bremse für:

  • Strom
  • Gas
  • Fern-Wärme.

 

Preis-Bremse bedeutet:

Der Staat gibt Ihnen Geld, wenn Ihr Energie-Preis zu hoch ist.

Das gilt aber nur für 80 Prozent eines früheren Verbrauchs.

Wir berücksichtigen in unserem Energie-Preis-Rechner auch die Preis-Bremse.

 

Im Folgenden schreiben wir Rechner.

Wir meinen damit den Energie-Preis-Rechner.

 

Mit unserem Rechner können Sie Ihre persönlichen Abschläge pro Monat berechnen.

Bitte beachten Sie:

Der Rechner kann die Abschläge nur ungefähr angeben.

Sie brauchen:

  • Ihre letzte Jahres-Abrechnung
  • Ihren aktuellen Preis pro Kilo-Watt-Stunde.
    Im Preis sind die Steuern schon inbegriffen.

 

Den Preis ohne Steuern nennt man Netto-Preis.

Den Preis mit Steuern nennt man Brutto-Preis.

 

Hinweis:

Die Preis-Bremse gilt seit 1. Januar 2023.

Die Preis-Bremse ist für:

  • Strom
  • Gas
  • Fern-Wärme

Möchten Sie Ihre Abschläge berechnen?

Dann benutzen Sie unseren Energie-Preis-Rechner.

Bitte beachten Sie:

Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Das ist der Link:

Energie-Preis-Rechner

Gehen Sie zu Schritt 2.

Hier finden Sie mehr Informationen:
Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas?

Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.



Eine Prüflese-Gruppe hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.