Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Falsche Verbraucherschützer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Anrufen
"Original" und "Fälschung", jeweils unter einer Lupe zu sehen

Mit der Nummer (069) 87003110 rufen derzeit angebliche Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Frankfurt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Sie wollen persönliche Daten wie die IBAN abgleichen, damit die Angerufenen aus einem vermeintlichen Gewinnspiel gestrichen werden könnten. Es gibt auch aktuelle Hinweise von Angerufenen, dass andere als die vorgenannte Rufnummer genutzt werden. Doch diese Anrufe kommen nicht von der Verbraucherzentrale Hessen.

Off

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Hessen Hinweise von aufmerksamen Menschen, die auf diese Masche nicht hereinfallen. Oft geben unseriöse Geschäftemacher sich als Verbraucherschützer aus und verwenden sogar den Namen "Verbraucherzentrale". Sie fordern Verbraucher auf, Geld zu bezahlen, um zum Beispiel eine Abmahnung abzuwehren, sich an Sammelklagen zu beteiligen, den Energieversorger zu wechseln oder geben vor, Daten abgleichen zu wollen. So auch in den jüngst vermehrt auftretenden Fällen.

Die Verbraucherzentrale Hessen kontaktiert Verbraucher nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder per Mail noch am Telefon. Sie tätigt auch keine Anrufe, um Verbraucher aus angeblichen Gewinnspiellisten austragen zu können.

Das können die Angerufenen tun:

  • Beenden Sie das Gespräch, sobald Sie merken, dass es sich um einen unseriösen Anrufer handelt. Meist bleibt die versprochene Leistung aus, gezahltes Geld ist verloren und Ihre persönlichen Daten gelangen in fragwürdige Hände.
  • Informieren Sie Ihre die Verbraucherzentrale, vor allem dann, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf ihrer Website über aktuelle Maschen.
  • Infomieren Sie die Bundesnetzagentur. Sie kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen. Die Bundesnetzagentur hat dafür ein Online-Formular. Sie können auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben. Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.