Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Kein Anruf unter dieser Nummer

Stand:
Angebliche Verbraucherzentrale bietet an, die Kündigung eines Lotterie-Abos zu übernehmen - dafür bräuchte man nur schnell die IBAN.
Off

Das ärgert uns

Das Telefon klingelt und Martha R. hebt ab. Eine Frauenstimme meldet sich. Sie behauptet, sie würde für die „Verbraucherzentrale“ arbeiten. Frau R. habe ein Lotterie-Abo, das dringend gekündigt werden müsse. Man würde das für sie übernehmen. Dafür bräuchte man nur schnell die IBAN von Frau R.

Das Display zeigt eine Berliner Nummer. Da sich Frau R. beim besten Willen nicht erinnern kann, ein solches Abo geschlossen zu haben, beendet sie das Telefonat schnell.

Damit reagierte Frau R. richtig. Immer wieder geben sich unseriöse Geschäftemacher oder Abzocker als Verbraucherschützer aus. Oft verwenden sie sogar den Namen "Verbraucherzentrale". Sie kontaktieren gezielt Verbraucher und wollen sensible Daten erbeuten. Denen können durch das Preisgeben ihrer Daten erhebliche Schäden drohen, die kaum einzudämmen sind. Denn die angezeigten Rufnummern sind oft gefälscht, eine Rückverfolgung scheitert dann.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Bleiben Sie wachsam! Die Verbraucherzentrale Hessen kontaktiert Verbraucher grundsätzlich nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder telefonisch noch per Mail. Sie wirbt nicht für Produkte oder Dienstleistungen und gibt keine Daten an Dritte weiter. Erst recht nicht verlangt sie am Telefon vertrauliche Daten wie Ihre Kontoverbindung.

In unserem „Warnhinweis in eigener Sache“ haben wir Fälle gesammelt, in denen unseriöse Anbieter mit dem guten Namen der Verbraucherzentralen auf Kundenfang sind. Wenn fragwürdige "Verbraucherschützer" Sie kontaktieren, informieren Sie die Verbraucherzentrale darüber!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.