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Kein Anruf unter dieser Nummer

Stand:
Angebliche Verbraucherzentrale bietet an, die Kündigung eines Lotterie-Abos zu übernehmen - dafür bräuchte man nur schnell die IBAN.
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Das ärgert uns

Das Telefon klingelt und Martha R. hebt ab. Eine Frauenstimme meldet sich. Sie behauptet, sie würde für die „Verbraucherzentrale“ arbeiten. Frau R. habe ein Lotterie-Abo, das dringend gekündigt werden müsse. Man würde das für sie übernehmen. Dafür bräuchte man nur schnell die IBAN von Frau R.

Das Display zeigt eine Berliner Nummer. Da sich Frau R. beim besten Willen nicht erinnern kann, ein solches Abo geschlossen zu haben, beendet sie das Telefonat schnell.

Damit reagierte Frau R. richtig. Immer wieder geben sich unseriöse Geschäftemacher oder Abzocker als Verbraucherschützer aus. Oft verwenden sie sogar den Namen "Verbraucherzentrale". Sie kontaktieren gezielt Verbraucher und wollen sensible Daten erbeuten. Denen können durch das Preisgeben ihrer Daten erhebliche Schäden drohen, die kaum einzudämmen sind. Denn die angezeigten Rufnummern sind oft gefälscht, eine Rückverfolgung scheitert dann.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Bleiben Sie wachsam! Die Verbraucherzentrale Hessen kontaktiert Verbraucher grundsätzlich nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder telefonisch noch per Mail. Sie wirbt nicht für Produkte oder Dienstleistungen und gibt keine Daten an Dritte weiter. Erst recht nicht verlangt sie am Telefon vertrauliche Daten wie Ihre Kontoverbindung.

In unserem „Warnhinweis in eigener Sache“ haben wir Fälle gesammelt, in denen unseriöse Anbieter mit dem guten Namen der Verbraucherzentralen auf Kundenfang sind. Wenn fragwürdige "Verbraucherschützer" Sie kontaktieren, informieren Sie die Verbraucherzentrale darüber!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.