Plattformbetreiber, die den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen ermöglichen, sind seit Mai 2022 verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher über den vom Veranstalter festgelegten Ticketpreis zu informieren. Dadurch soll den Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, informiert zu entscheiden, ob sie einen Kaufvertrag abschließen wollen oder nicht. Anna K. kann sich allerdings nicht erinnern, während des Bestellvorgangs über den Originalpreis des ausgewählten Tickets informiert worden zu sein.
Zusatzgebühren im großen Stil
Die Palette an Beschwerden zu Ticketmarktplätzen, die die Verbraucherzentrale Hessen immer wieder erreichen, ist mannigfaltig: mangelhafter Kundenservice, anderer Sitzplatz als gekauft, überhöhte Preise, Tickets kommen nicht rechtzeitig an, Tickets sind personalisiert. Käuferinnen und Käufer erfahren leider häufig keine zufriedenstellende Unterstützung.
Total-Reinfall: Personalisierte Tickets gekauft
Personalisierten Tickets sollen den Schwarzhandel mit Tickets unterbinden: Nur den Personen, die namentlich auf dem Ticket vermerkt sind und sich ausweisen können, wird der Eintritt gewährt. Für Kunden, die eine solche Karte über eine Sekundärplattform erworben haben, besteht die Gefahr, dass ihnen der Eintritt komplett verweigert wird.
Das rät die Verbraucherzentrale Hessen
- Kaufen Sie Tickets am besten direkt beim Veranstalter oder bei offiziellen Vorverkaufsstellen. Das sind solche, mit denen die Veranstalter selbst zusammenarbeiten.
- Lassen Sie sich keinesfalls von ablaufender Zeit oder roter Schrift unter Druck setzen.
- Prüfen Sie vor dem Kauf eines Tickets genau, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.
- Vergleichen Sie den auf der Plattform ausgewiesenen Preis mit dem der Veranstalter.