Ein ausgewogenes Verpflegungsangebot versorgt Kinder mit wichtigen Nährstoffen, die sie für ihre körperliche und geistige Entwicklung benötigen. Am Esstisch lernen Kinder, ihren Körper wahrzunehmen, Körpersignale wie Hunger, Sättigung, Durst und Appetit zu deuten und schließlich, wie sie diese Bedürfnisse befriedigen können. Damit wird die Basis für das spätere Essverhalten gelegt.
Durch ein selbstbestimmtes Essen in jungen Jahren werden sie zu Expertinnen und Experten für ihren Körper. Genauso lernen sie, dass nicht Jede und Jeder die gleichen Bedürfnisse hat, dass andere Kinder anders essen – und dass dies in Ordnung ist. Sie kommen mit verschiedenen Esskulturen in Kontakt, und pädagogische Kräfte in der Kindertagesbetreuung können ihnen die Vielfalt an religiösen und ethischen Ernährungsgewohnheiten vermitteln. Sie bringen den Kindern Wertschätzung für die Lebensmittel, die sie verzehren, nahe und sensibilisieren sie schon früh für Themen wie Lebensmittelverschwendung und Nachhaltigkeit.
Doch wie hängt all dies mit Kinderrechten zusammen?
Lesen Sie mehr im spannenden Interview mit Miram Zeleke, der Landesbeauftragten für Kinderrechte in Hessen.
Was machen Sie als Landesbeauftrage für Kinderrechte? Was ist daran in Hessen so besonders?
Ich bin die Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und der Lebenswirklichkeit von Kindern. Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass ihre Rechte gehört, geprüft und umgesetzt werden – in Gesetzen, Programmen und im Alltag. Besonders in Hessen ist, dass es diese Funktion gibt: unabhängig, fachlich besetzt und mit direktem Zugang zu den Ministerien. Damit werden Kinderrechte nicht nur symbolisch, sondern strukturell verankert.
Wieso sind gerade die Kinderrechte Ihr Herzensthema?
Weil sie alles miteinander verbinden: Gerechtigkeit, Verantwortung; Gegenwart und Zukunft. Ich habe selbst erlebt, wie schnell Kinder übersehen werden – und wie viel sich verändert, wenn man ihnen zuhört. Kinderrechte sind kein Nischenthema, sie sind die Grundlage dafür, dass eine Gesellschaft menschlich bleibt. Wenn wir sie ernst nehmen, verändern wir auch uns Erwachsene.
Wieso braucht es (neben den Menschenrechten) extra Kinderrechte?
Kinder sind Menschen – aber Menschen in besonderer Angewiesenheit. Sie können ihre Rechte nicht selbst einklagen, sie brauchen Schutz, Förderung und Beteiligung. Die Kinderrechte konkretisieren, was das bedeutet: etwa das Recht auf Bildung (Art. 28), Gesundheit (Art. 24), Schutz vor Gewalt (Art. 19) und Beteiligung (Art. 12 / 13) der UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind also keine „Extra-Rechte“, sondern die Entsprechung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
Was haben die Kinderrechte mit dem Esstisch zu tun? Können Sie hier konkrete Artikel der Kinderrechtskonvention benennen?
Am Esstisch treffen sich viele Kinderrechte gleichzeitig: das Recht auf Ernährung (Art. 24), auf Gesundheit (Art. 6), auf Beteiligung (Art. 12) und auf Würde (Art. 16). Es geht nicht nur darum, was Kinder essen, sondern wie – ob sie mitbestimmen dürfen, ob sie Zeit, Ruhe und Zuwendung erleben. Der Esstisch ist ein Spiegel unserer Haltung: Wer hier Kinder ernst nimmt, lebt Kinderrechte im Alltag.
Wie kann die Kindertagesbetreuung Kinderrechte am Esstisch berücksichtigen?
Indem sie Essen nicht als Pflicht, sondern als Teil von Beziehung und Bildung begreift. Kinder sollten wählen dürfen, probieren, verweigern, teilen – all das sind Formen von Selbstbestimmung. Eine kindgerechte Essenssituation ist partizipativ, entspannt und respektvoll. Pädagogische Fachkräfte können das ermöglichen, indem sie zuhören, beobachten und sensibel begleiten statt bewerten.
Welche Rolle haben die Erwachsenen, Kindertagespflegepersonen bzw. die Mitarbeitenden in der Kita?
Sie sind Übersetzer:innen der Kinderrechte in den Alltag. Ihr Verhalten entscheidet darüber, ob Kinder sich sicher, gesehen und respektiert fühlen. Erwachsene tragen die Verantwortung, Macht fürsorglich zu nutzen – nicht kontrollierend. Das heißt: Räume öffnen, statt sie zu besetzen. Kinderrechte leben heißt, Beziehung aktiv zu gestalten.
Wie geht man damit um, wenn Kinder in der Betreuung nicht essen wollen: Wie lässt sich das Kinderrecht auf Mitbestimmung mit dem Schutzauftrag in Einklang bringen?
Essen darf kein Machtspiel werden. Kinder haben das Recht, selbst zu spüren, wann sie hungrig sind und wann nicht (Art. 12 und 24). Gleichzeitig gilt der Schutzauftrag – also aufmerksam sein, wenn ein Kind dauerhaft nicht isst oder Anzeichen von Vernachlässigung zeigt. Der Schlüssel liegt im Dialog: beobachten, ansprechen, verstehen – nicht zwingen. Beteiligung und Schutz widersprechen sich nicht, sie bedingen sich.
Welchen Leitsatz möchten Sie den Erziehungsberechtigten, den Kindertagespflegepersonen und den Mitarbeitenden der Kitas in Bezug auf dieses Thema mit auf den Weg geben?
Kinderrechte beginnen nicht im Gesetzbuch, sondern am Tisch. Wer Kinder fragt, ernst nimmt und ihnen zutraut, Verantwortung für sich zu übernehmen, stärkt ihre Würde. Unser Ziel sollte sein, dass Kinder sich satt fühlen – nicht nur vom Essen, sondern auch von Respekt, Zeit und Zugehörigkeit.
Weitere Informationen
Die Fachstelle Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung setzt sich für die Bekanntmachung und Umsetzung von Kinderrechten in Hessen ein. Sie finden dort Informationen, Beratungs- und Qualifizierungsangebote.
Beim Bundesverband für Kindertagespflege finden Sie Anregungen, wie Kinderrechte am Esstisch gelebt werden können.
Auf der Seite Frühe Demokratiebildung finden Sie ein E-Learning-Angebot zum Thema Kinderrechte und Demokratiebildung im Alltag.
In der Podacastfolge „Wie funktioniert Beteiligung in der Kita?“ des Podcasts Let’s Talk Kinderrechte erfahren Sie am Beispiel Essen wie Kinder im Alltag partizipieren können.