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Transparenz

Stand:
Transparenz ist uns wichtig. Daher verpflichten wir uns unter anderem im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", die wesentlichen Informationen über die Verbraucherzentrale Hessen hier leicht zugänglich zu veröffentlichen.
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Logo der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Satzung, Leitbild, Aufgaben und Leistungsbereiche

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamts Frankfurt (Steuernummer 47 250 72140 vom 11.11.2022, gültig für fünf Jahre) zum Zweck der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. besetzte in 2023 insgesamt 69,25 Stellen (50,5 Vollzeitstellen im institutionellen Bereich, 18,75 Vollzeitstellen in Projekten), verteilt auf insgesamt 106 Mitarbeitende.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Land Hessen
  • Bund

Weitere Maßnahmen

Offenlegung unserer Lobby-Tätigkeiten

Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.