Positionen zur Verbraucherbildung
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Finanzbildung stärken – selbstbestimmt, unabhängig und verbraucherorientiert. Stellungnahme zum Referentenentwurf „Finanzbildungsstrategie des Bundes" (September 2026)
Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt das Ziel des Bundes, die Finanzkompetenz der Bevölkerung zu stärken. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, finanzielle Zusammenhänge zu verstehen, Risiken einzuschätzen und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Der vorliegende Entwurf setzt hierfür wichtige Impulse und greift mit Themen wie Überschuldung, Altersvorsorge, digitalen Finanzdienstleistungen und nachhaltigen Finanzentscheidungen relevante Lebensbereiche auf. Zugleich bietet die Strategie aus unserer Sicht noch Potenzial, ihren eigenen Anspruch weiter zu präzisieren und stärker an den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszurichten.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen sollte die Strategie noch weiter geschärft werden. Es fehlen ein klarer Bildungsbegriff, eine stärkere Verbraucherorientierung und eine deutlichere Abgrenzung zu wirtschafts- und finanzpolitischen Interessen. Der Schwerpunkt sollte weniger auf der reinen Ausweitung von Informationsangeboten liegen.
Finanzbildung nicht zum Zweck erhöhter Finanzmarktbeteiligung verstehen
Die Strategie verbindet Finanzkompetenz eng mit Altersvorsorge und Kapitalmarktteilnahme. Sie stellt fest, dass der Anteil der Kapitalmarktbeteiligung im europäischen Vergleich gering ausfällt und verweist darauf, dass Erwachsene mit hoher Finanzkompetenz „mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit Kapitalanlagen tätigen“ wie Personen mit niedrigeren Kompetenzen.
Diese Aussage beschreibt nüchtern betrachtet zunächst eine Korrelation. Sie belegt nicht abschließend, dass höhere Finanzkompetenz die Ursache für die höhere Kapitalmarktteilnahme ist. Einkommen, Vermögen, Bildungsstand und finanzielle Handlungsspielräume können neben fehlender Risikobereitschaft und schlicht mangelnden Zeitressourcen ebenfalls eine Rolle spielen.
Problematisch ist deshalb, wenn allein aus einer geringen Kapitalmarktteilnahme ein Bildungsbedarf zur Steigerung der Investitionsbereitschaft abgeleitet wird. Zwar formuliert die Strategie ausdrücklich das Ziel, Menschen sollen selbstbestimmt entscheiden können, „ob man am Kapitalmarkt teilnehmen möchte und welche Anlageprodukte zu den eigenen Präferenzen passen“. Dieser Anspruch muss jedoch konsequent leitend sein.
Finanzbildung sollte aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen einzig an der Förderung von Finanzkompetenzen als Voraussetzung zum selbstbestimmten Handeln orientiert sein. Sie muss Chancen und Risiken von Kapitalmarktanlagen vermitteln und Menschen befähigen, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welcher Form eine Geldanlage für sie sinnvoll ist. Eine höhere Investitionsquote – so sehr wir diese auch mit Blick auf die private Altersvorsorge befürworten würden – darf nicht zum Maßstab erfolgreicher Finanzbildung werden.
Strukturelle Defizite dürfen nicht individualisiert werden
Die Strategie setzt stark auf individuelle Finanzkompetenz. Sie begründet dies unter anderem damit, dass finanzielle Bildung „die Grundlage für finanzielle Selbstbestimmung, wirtschaftliche Eigenständigkeit sowie wirtschaftliche Teilhabe“ sei.
Diese Zielsetzung ist richtig, greift als Erklärung für finanzielle Problemlagen aber zu kurz. Niedrige Einkommen, hohe Wohnkosten, prekäre Beschäftigung, unterbrochene Erwerbsbiografien oder begrenzte finanzielle Spielräume lassen sich nicht durch Finanzwissen beheben. Hinzu kommt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren finanziellen Entscheidungen auch auf die bestehenden Angebote und Rahmenbedingungen des Finanzmarktes angewiesen sind. Fehlende, unzureichende oder nicht bedarfsgerechte Angebote können dabei zusätzliche Grenzen setzen, die durch mehr Finanzwissen allein nicht überwunden werden können.
Gerade bei Altersvorsorge und Überschuldung besteht deshalb die Gefahr einer Individualisierung struktureller Probleme. Finanzbildung kann Menschen helfen, vorhandene Handlungsmöglichkeiten besser zu nutzen. Sie kann aber weder strukturelle Defizite der Alterssicherung noch fehlende finanzielle Ressourcen kompensieren.
Es besteht daher die Gefahr, dass Verantwortung für die eigene finanzielle Absicherung zu stark auf das Individuum verlagert wird, wenn mehr Wissen als zentrale Antwort auf finanzielle Unsicherheit verstanden wird. Verständliche und faire Finanzprodukte, wirksame Regulierung und angemessene soziale Rahmenbedingungen bleiben ebenso notwendig. Der Großteil der Menschen begegnet dem Finanzmarkt in der Rolle als Verbraucher und braucht dafür entsprechendes Hintergrundwissen. Finanzmärkte, Finanzprodukte und gesetzliche Rahmenbedingungen sind dynamisch und unterliegen keinem dauerhaften Status quo. Zugleich handelt es sich häufig um hochprofessionelle Vertrauensprodukte, deren Qualität und Folgen sich oft erst lange nach der Vertragsentscheidung zeigen. Diese Besonderheiten dürfen in der Finanz- und Verbraucherbildung nicht zu kurz kommen, sondern sollten von Beginn an ein fester Bestandteil sein.
Finanzbildung ist mehr als ökonomisches Wissen
Der Entwurf definiert Finanzbildung zunächst als „strukturierten Lernprozess“, der Wissen über finanzielle Zusammenhänge, die Anwendung dieses Wissens in Entscheidungssituationen sowie „Einstellungen und Werthaltungen“ fördern soll.
Damit ist ein sinnvoller Ausgangspunkt vorhanden. Der Ansatz bleibt jedoch zu stark auf finanzielle und ökonomische Inhalte verengt. Finanzielle Entscheidungen finden nicht isoliert im ökonomischen Raum statt.
Das zeigt gerade das Handlungsfeld „Sicherer Umgang mit digitalen Finanzdienstleistungen“. Die Strategie selbst stellt fest, dass Digitalisierung die Komplexität von Finanzgeschäften erhöht und Bürgerinnen und Bürger deshalb digitale Finanzangebote verantwortungsvoll nutzen sollen. Dafür reicht Finanzwissen allein nicht aus. Erforderlich sind ebenso Medienkompetenz, Kenntnisse über Datenschutz und digitale Geschäftsmodelle, die Fähigkeit zur Bewertung digitaler Informationen sowie ein Verständnis von Verbraucherrechten und Betrugsrisiken.
Finanzbildung sollte daher interdisziplinär als Teil einer umfassenden Verbraucherbildung verstanden werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht nur wissen, wie ein Finanzprodukt funktioniert. Sie müssen auch Anbieterinteressen, Werbung und Geschäftsmodelle erkennen, Informationen bewerten, ihre Rechte kennen und die Folgen finanzieller Entscheidungen für ihre konkrete Lebenssituation einschätzen können.
Finanzbildung muss klar definiert und abgegrenzt werden
Gleichzeitig weitet der Entwurf den Begriff der Finanzbildung erheblich aus, indem unternehmerische und gründungsbezogene Kompetenz ausdrücklich zum „integralen Bestandteil finanzieller Bildung“ erklärt wird.
Diese Verbindung ist nachvollziehbar, sollte aber nicht dazu führen, unterschiedliche Bildungsaufträge unter dem Begriff Finanzbildung zusammenzufassen. Die Fähigkeit, einen privaten Haushalt zu planen und Finanzprodukte als Verbraucher kritisch zu beurteilen, ist etwas anderes als die Fähigkeit, ein Unternehmen zu gründen und zu führen.
Noch deutlicher wird die begriffliche Ausweitung bei der „finanzpolitischen Jugendbildung und -beteiligung“. Der Entwurf will Jugendliche stärker an finanzpolitischen Entscheidungen beteiligen und sieht dafür unter anderem „Fiskal-Botschafterinnen und Fiskal-Botschafter“ vor. Gleichzeitig werden außerschulische wirtschafts- und finanzpolitische Bildung sowie Entrepreneurship Education in den Maßnahmenkatalog der Finanzbildungsstrategie aufgenommen.
Damit werden ökonomische Bildung, finanzpolitische Beteiligung und Entrepreneurship Education zunehmend unter dem gemeinsamen Begriff Finanzbildung gebündelt. Diese Bereiche können sinnvoll miteinander verbunden werden, verfolgen aber unterschiedliche Bildungsziele und benötigen unterschiedliche didaktische Ansätze. Eine klare Abgrenzung ist deshalb notwendig und sollte sich auch in der Auflistung der Handlungsfelder widerspiegeln: Das erste Handlungsfeld, „Altersvorsorge und Kapitalmarktbeteiligung“, erscheint dadurch als vorrangig, während Punkt zwei, „Finanzbildung stärken und Finanzkompetenz schaffen“, dem Entwurf zufolge eigentlich das übergeordnete Ziel der Gesamtstrategie sein sollte.
Information ist keine Bildung
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ist ebenso kritisch anzumerken, dass nicht hinreichend konkretisiert wird, welche Kompetenzen tatsächlich erworben werden sollen. Die Strategie nennt Wissen, Fähigkeiten sowie Einstellungen und Werthaltungen, definiert aber keinen präzisen Kompetenzrahmen, aus dem sich konkrete Lernziele und didaktische Konzepte ableiten lassen.
Das gemeinsame Bildungsverständnis der Verbraucherzentralen1 bietet hierfür einen möglichen Kompetenzrahmen und versteht Verbraucherbildung zugleich als multiperspektivischen Bildungsansatz. Finanzielle Entscheidungen sollten demnach nicht allein ökonomisch betrachtet werden, sondern auch rechtliche, soziale, ökologische und digitale Aspekte sowie unterschiedliche Interessen und Zielkonflikte einbeziehen. Finanzbildung sollte aus dieser Perspektive dazu befähigen, finanzielle Situationen und Entscheidungen in ihren unterschiedlichen Dimensionen zu analysieren, Risiken und Interessen abzuwägen und selbstbestimmt zu beurteilen.
Auch die angeführten Maßnahmen zeigen die begriffliche Unschärfe im Entwurf. Der Maßnahmenkatalog enthält zahlreiche Plattformen, Informationskampagnen, Veranstaltungen, Aufklärungsformate und Kommunikationsangebote. Die Strategie selbst spricht beispielsweise von „öffentlichkeitswirksamen Finanzbildungskampagnen“, die das Bewusstsein stärken und Menschen motivieren sollen, sich mit ihrer finanziellen Zukunft auseinanderzusetzen.
Solche Angebote können sinnvoll sein. Information, Aufklärung und Kommunikation sind jedoch keine kompetenzorientierte Bildung, sondern bleiben auf der Wissensebene verhaften. Eine Bildungsstrategie muss zeigen, welche Kompetenzen aufgebaut werden sollen, durch welche Lernprozesse dies geschieht und welche Maßnahmen kompetenzorientierte Lernprozesse beinhalten.
Entsprechend sollte der Erfolg einer Finanzbildungsstrategie nicht primär anhand von Reichweite, Teilnehmerzahlen oder der Nutzung digitaler Angebote bewertet werden. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich in die Lage versetzt werden, finanzielle Situationen zu analysieren, Alternativen zu beurteilen, Risiken abzuwägen und selbstbestimmt zu handeln.
Ebenso muss sich der Anspruch, Finanzbildung flächendeckend für alle Menschen zugänglich zu machen, in den Zugangswegen widerspiegeln. Die Strategie sieht unter anderem digitale Plattformen und digitale Informationsangebote für ältere Menschen vor. Zugleich nennt sie im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen eine besondere Herausforderung, die durch unterschiedliche digitale Kenntnisse und Fähigkeiten entstehen kann. Digitale Angebote zur Finanzbildung allein greifen daher zu kurz. Wer über keinen ausreichenden digitalen Zugang oder entsprechende Kompetenzen verfügt, darf nicht von Angeboten ausgeschlossen werden.
Unabhängigkeit von Bildungsangeboten sicherstellen
Eine zentrale Voraussetzung für eine wirksame Finanzbildungsstrategie ist die Unabhängigkeit der Bildungsangebote. Finanzbildung darf nicht zum Einfallstor für Produktwerbung oder vertriebsorientierte Interessen werden. Wo Finanzunternehmen oder andere wirtschaftlich interessierte Akteure Bildungsangebote finanzieren oder bereitstellen, müssen Finanzierung, Interessen und mögliche Interessenkonflikte transparent sein. Notwendig sind nachvollziehbare Qualitätsstandards für Finanzbildungsangebote sowie eine unabhängige Evaluation ihrer tatsächlichen Wirkung. Entscheidend sollte nicht sein, wie viele Menschen ein Angebot erreicht oder wie viele Personen anschließend bestimmte Finanzprodukte nutzen, sondern ob Menschen tatsächlich mehr Kompetenz für selbstbestimmte Entscheidungen erwerben.
Auch bei der Umsetzung sollte deshalb auf bereits vorhandene, unabhängige und qualitätsgesicherte Strukturen zurückgegriffen werden. Die Strategie sollte nicht primär neue Informationsangebote schaffen, sondern bestehende Expertise bündeln, Qualitätsstandards entwickeln und den Zugang zu unabhängiger Finanz- und Verbraucherbildung dauerhaft stärken. Besonders für Schulen gilt: Finanzbildung sollte pädagogischen und verbraucherorientierten Grundsätzen folgen und frei von kommerziellen Interessen sein.
Zusammenfassung
Eine überzeugende Finanzbildungsstrategie sollte sich weniger auf die Ausweitung von Informationsangeboten konzentrieren. Wichtiger ist ein klarer Bildungsauftrag mit einem präzisen Kompetenzbegriff, einer erkennbaren didaktischen Logik, einer interdisziplinären Finanz- und Verbraucherbildung, unterschiedlichen und niedrigschwelligen Zugängen sowie verbindlichen Qualitäts- und Unabhängigkeitsstandards.
Finanzbildung sollte weder einzig eine erhöhte Kapitalmarktbeteiligung als Ziel verfolgen noch zum Sammelbegriff für Gründungsförderung und finanzpolitische Jugendbildung werden. Ihr Kern muss die Befähigung aller Menschen zu informierten, kritischen und selbstbestimmten Entscheidungen sein.
1 siehe auch: Reinhardt, Peter/Rothe, Florence: Verbraucherbildung: Ein praxisorientiertes Bildungsverständnis der Verbraucherzentralen, HiBiFo – Haushalt in Bildung & Forschung, 1-2026, S. 44-54.
Stand: 7.9.2026
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum dreizehnten Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes (August 2022)
(Landtag Drucks. 20/8760)
Vorbemerkung
Kinder und Jugendliche werden insbesondere in der Digitalen Welt vermehrt von Unternehmen durch personalisierte Werbung und Angebote oder lnfluencerMarketing als eigenständige Konsumenten angesprochen. Einflüsse von Werbung betreffen nicht nur Konsumentscheidungen von Kindern und Jugendlichen, sondern berühren auch Fragen der Ernährung, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Medienkompetenz sowie der finanzielle und rechtlichen Bildung und betreffen somit das Feld der Verbraucherbildung insgesamt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen sind daher eine frühe Verbraucherbildung in Schulen sowie ein generelles Werbeverbot im Unterricht unverzichtbar.
Grundsätzliche Bewertung
Als außerschulische Institution, die sich unabhängig für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzt, begrüßt die Verbraucherzentrale Hessen grundsätzlich die Integration des Verbraucherschutzes als fachübergreifendes Querschnittsthema in das hessische Schulgesetz.
Für die wirksame und systematische Umsetzung der Verbraucherbildung an Schulen sollten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen die Themen der Verbraucherbildung auch in die Lehrpläne integriert werden sowie in das Hessische Lehrkräftefortbildungsgesetz (HLbG §1 Abs. 3) aufgenommen werden und Einzug in die Ausbildungsphase von Lehrkräften erhalten. Für die konkrete Umsetzung in Lehrplänen und der Ausbildung von lehrenden bedarf es eines Rahmenkonzeptes, welches die Themen- und Kompetenzbereiche der Verbraucherbildung definiert. Das Land Hessen sollte sich hier an der „Richtlinie Verbraucherbildung", welche die Landesregierung in Rheinland-Pfalz 2010 vorgelegt hat, sowie dem Beschluss der Kultusministerkonferenz 2013 orientieren.
Die Notwendigkeit der Fortbildung und Sensibilisierung von Lehrkräften für die Themen der Verbraucherbildung steht dabei auch vor dem Hintergrund einer vermehrten Einflussnahme von Unternehmen auf den Unterricht selbst. Insbesondere im Zuge der Pandemie hat die Zahl an kostenfreien Unterrichtsmaterialien, digitalen Lernoberflächen, Know How für Lehrkräfte sowie technische Ausstattung zugenommen. Dies birgt die Gefahr von ungewünschten Werbeeinflüssen im Unterricht, die dem Beutelsbacher Konsens entgegenlaufen.
Institutionen des Verbraucherschutzes sollten als unabhängige außerschulische Institution im Sinne der Öffnung von Schule (§16) und zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages (§2 Abs. 8 und 9) als Kooperationspartner benannt werden.
Anmerkungen zu ausgewählten Aspekten
Verwendung des Begriffs der „Verbraucherbildung" (§6 Abs. 4 Satz 2)
Ziel der Verbraucherbildung und insbesondere die schulische Verbraucherbildung ist die Befähigung zum verantwortungsbewussten Konsumverhalten und der selbstbestimmten Teilhabe am Marktgeschehen (KMK 2013). In diesem Sinne hat Verbraucherbildung den Zweck Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zu fördern, für Problemstellungen im Verbraucheralltag zu sensibilisieren und Problemlösekompetenzen sowie Wissen über verbraucherrelevante Themen zu vermitteln. Themen der Verbraucherbildung sind unter anderem Ernährung, Gesundheit, Finanzen und Verträge, Verbraucherrechte, Medien und Datenschutz sowie Nachhaltigkeit.
Damit ist Verbraucherbildung Teil des Verbraucherschutzes, und der Begriff „Verbraucherbildung" hebt die Bildungsaufgabe hervor. Zudem bietet die Verbraucherbildung Anknüpfungspunkte für weitere besonders Bildungs- und Erziehungsaufgaben gemäß §6 Abs. 4 und ist für einen fachübergreifenden Ansatz geeignet.
Ergänzender Paragraf zur „Verbraucherbildung als Querschnittsaufgabe"
Die Verbraucherzentrale Hessen spricht sich in diesem Zusammenhang und aufgrund des Charakters der Verbraucherbildung als Querschnittsthema für eine Konkretisierung des Bildungsziels in einem eigenen Paragrafen innerhalb des Zweiten Teils des Hessischen Schulgesetzes aus. Wir schlagen die folgende Formulierung vor:
§ 7a Verbraucherbildung als Querschnittsaufgabe
(1) Verbraucherbildung ist eine verbindliche Querschnittsaufgabe, die fachübergreifend in allen Schulformen umgesetzt wird. Verbraucherbildung dient der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule gemäß § 2 Abs. 8 und 9.
(2) Die Einführung und Ausgestaltung der schulischen Verbraucherbildung wird durch das Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Rahmenkonzept näher geregelt.
(3) Inhalte und Umsetzung werden in Lehrplänen nach§ 4 Abs. 6 näher bestimmt.
Nennung der Institutionen des Verbraucherschutzes als außerschulische Institutionen (§16 Abs. 2)
Anbieterunabhängige und neutrale Institution des Verbraucherschutzes sind den Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern verpflichtet. Aus diesem Verständnis sowie den Themen der Verbraucherbildung heraus sind Einrichtungen des Verbraucherschutzes als außerschulische Institution besonders hervorzuheben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte sich dies in der Nennung der selbigen unter §16 Abs. 2 ausdrücken.
Ein generelles Werbeverbot an Schulen stärken (§ 3 Abs. 15)
Das hessische Schulgesetz bestimmt in § 3 Abs. 15 zwar ein grundsätzliches Verbot von Werbung in Schulen und hebt den Vorrang des Bildungs-.und Erziehungsauftrages vor einer (begrenzten) Werbewirkung hervor, doch lässt dies aus Sicht der Verbraucherzentrale zu viel Interpretationsspielraum. In der Einschätzung, ab wann eine Werbewirkung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag überschattet und wie genau Werbung definiert ist, bleibt Lehrenden selbst überlassen.
Die Verbraucherzentrale Hessen spricht sich daher für ein generelles Verbot von Werbung und Drittanbieter-Logos an Schulen aus. Wirtschaftliche Interessen müssen im Unterricht wirksam unterbunden werden und Sponsoring darf nicht zum Ausgleich für Werbemaßnahem genutzt werden. Die Verbraucherzentrale begrüßt die Öffnung von Schule und die grundsätzliche Kooperation mit Wirtschaftsakteuren, doch muss sichergestellt sein, dass kommerzielle Interessen keinen Einzug in das Klassenzimmer erhalten.
Daher sprechen wir uns für eine Überarbeitung der Vorschriften zu „Werbung und Sponsoring in Schulen" aus.
Für eine unabhängige Finanz- und Verbraucherbildung (Oktober 2024)
Kurzstellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen e.V. zum Entwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Stärkung der Finanzbildung – Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Einrichtung der Stiftung „Geld und Währung“
I. Verbraucherschutz durch Finanz- und Verbraucherbildung
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Wissen und Weitsicht, um in einer komplexen, dynamischen Marktwirtschaft individuell passende Konsumentscheidungen treffen zu können.
Die Teilhabe am Marktgeschehen, die Fähigkeit zu bewussten Konsum- und Finanzentscheidungen sowie die Möglichkeit, geltende Verbraucherrechte auch wahrnehmen und durchsetzen zu können, ist fundamentaler Bestandteil des heutigen gesellschaftlichen Lebens. Zudem nehmen Menschen mit ihrem Konsumverhalten eine aktive Rolle im Marktgeschehen ein und können so Einfluss auf die Angebotsseite nehmen. Diese selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen eine zentrale Aufgabe von Finanz- und Verbraucherbildung. Verbraucherbildung dient der Prävention durch Förderung der individuellen Entscheidungs- und Urteilsfindung. Daher begreifen wir Finanz- und Verbraucherbildung als einen wesentlichen Bestandteil des Verbraucherschutzes neben Beratung, Rechtsdurchsetzung und Aufklärung.
II. Finanzbildungsstrategie unabhängig und im Sinne von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestalten
Als zentraler Akteur der Verbraucherbildung in Deutschland unterstützen die Verbraucherzentralen schulische und außerschulische Verbraucherbildung – auch in Zusammenarbeit mit anderen (Bildungs-)Akteuren. Die Verbraucherzentrale Hessen steht für eine Finanz- und Verbraucherbildung, die frei von ökonomischen Interessen ist und in der die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern – und nicht die Interessen des Marktes – im Vordergrund stehen.
Dem steht die im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung formulierte Zielsetzung „eine[r] höhere[n] Bereitschaft und Fähigkeit zur Partizipation am Kapitalmarkt“ aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen entgegen. Finanzbildung darf nicht allein dem Zwecke einer Förderung von Kapitalanlagen oder gesamtwirtschaftlichem Wachstum folgen, sondern muss die individuelle und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen.
Eine Beteiligung am Kapitalmarkt ist eine individuelle Entscheidung, der durch Finanzbildung nicht vorgegriffen werden darf, sondern die sie lediglich ermöglichen kann. Wirtschaftliches Wachstum und eine möglicherweise höhere Beteiligung am Kapitalmarkt können demnach wünschenswerte Resultate, aber nicht festgelegte Zielsetzungen einer Finanzbildungsstrategie sein. Zudem begreifen wir Finanz- und Verbraucherbildung als wichtigen Baustein zur Schuldenprävention und Altersvorsorge. Dies sollte sich aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen im Verständnis von (Finanz-)Bildung widerspiegeln und als Zielsetzung formuliert werden.
III. Qualität sichern und etablierte Angebote fördern
Finanz- und Verbraucherbildung, mit dem Anspruch dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu folgen, muss qualitätsgesichert, werbefrei und unabhängig gestaltet werden. Dazu existieren bereits etablierte Instrumente wie beispielsweise der Materialkompass. Eine wissenschaftliche Begleitung von Maßnahmen der Qualitätssicherung unterstützen wir ausdrücklich.
Das bestehende, breit gefächerte und vielfältige Angebot von Finanzbildungsmaßnahmen durch Verbände und Organisationen des Verbraucherschutzes sollte aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen weiter gestärkt werden, anstatt neue Strukturen aufzubauen. Bundesprojekte wie beispielsweise „Die Verbraucherschulen“, die sich über Jahre hinweg etablieren konnten und in denen die Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren und Schulen bereits stattgefunden hat, können als Ausgangslage für die weitere Verzahnung mit Akteuren der Finanzbildung und insgesamt der (schulischen) Finanzbildung dienen. Parallel dazu neue Strukturen aufzubauen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen wenig zielführend.
IV. Zusammenfassung
Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt ausdrücklich, dass
- Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer finanziellen Kompetenz gestärkt werden sollen.
Die Verbraucherzentrale Hessen unterstützt die Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung:
- Alternativen zum Ausbau der Stiftung „Geld und Währung“ prüfen
- Aufgaben und Strukturen der Verbraucherzentralen und des vzbv für finanzielle Bildung einzubinden und zu stärken sowie Doppelstrukturen zu vermeiden
- Finanzbildung an den Bedarfen der Menschen und nicht an Marktzielen auszurichten
- Die Verbraucherschutzperspektive bei der Umsetzung der Finanzbildungsstrategie strukturell einzubinden und Expertise aus dem Bildungsbereich einbinden
- Die Sicherstellung einer unabhängigen und auf Qualitätsstandards basierenden Finanzbildung
- Die Förderung und Fortführung etablierter und unabhängiger Angebote der Finanz- und Verbraucherbildung.

