Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Umtausch-Check

Brief im Briefkasten
Umtausch-Check
Rückgabe, Umtausch, Garantie und Gewährleistung: Wenn Waren defekt sind oder Ihnen nicht gefallen, finden Sie hier heraus, welche Rechte Sie in Ihrem Fall haben.

Wenn Sie ein Produkt zurückgeben, umtauschen oder reparieren lassen möchten und rechtliche Fragen dazu haben, sind Sie hier genau richtig. Egal, ob Ihre Ware schon defekt angekommen oder erst nach zwei Jahren kaputt gegangen ist:

Nach Angabe einiger Details erhalten Sie hier eine rechtliche Ersteinschätzung, die Ihnen beantwortet, ob

  • Ihnen eine kostenfreie Reparatur zusteht
  • Sie Anspruch auf ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller haben oder
  • Sie das Produkt zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen können.

Ist ein online bestelltes Produkt nicht angekommen, finden Sie bei uns auch Hinweise zum Thema Fake-Shops.

Umtausch-Check starten

Musterbrief Generator

Hinweise zur Bedienung

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (z.B. Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen ein Gerichtsverfahren oder sogar eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und holen Sie sich Rat ein - beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Das Tool bewerten

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, uns anonym Ihre Meinung mitzuteilen.

So können Sie uns helfen, unseren Service zu verbessern und wir können auf Ihre Wünsche noch besser eingehen!

Vielen Dank!

Hat Ihnen der Umtausch-Check bei Ihrem Problem geholfen?
5 Sterne "sehr gut"
4 Sterne "gut"
3 Sterne "mittelmäßig"
2 Sterne "nicht so gut"
1 Stern "schlecht"

* Pflichtfelder

Interaktive Grafik: Garantie, Gewährleistung und Rückgabe
 
undefined
undefined
Kurz erklärt: Garantie, Gewährleistung und Rückgabe

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Fernseher im Eimer, Handydisplay defekt, Waschmaschine kaputt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt. Doch so einfach ist es nicht. Denn Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.

Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, zum Beispiel auf Minderung des Preises oder Rücktritt.

Knackpunkt Beweislast: Grundsätzlich müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Innerhalb der ersten 12 Monate macht das Gesetz es Verbrauchern leichter. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag.

Inhalt einer Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtige Garantie - der genaue Inhalt richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht.

Rückgabe: Wenn die Ware doch nicht gefällt

Wer beim Onlinehändler bestellt hat, kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im stationären Handel sind Verbraucher hingegen auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Er kann die Rückgabe in diesem Fall erlauben oder verweigern oder zum Beispiel den Umtausch gegen ein anderes Produkt anbieten. Ausnahmen vom Widerrufsrecht im Fernabsatz können gelten, wenn es sich etwa um eine individuelle Anfertigung auf Wunsch des Verbrauchers handelt, die ein Händler nicht mehr weiterverkaufen kann – beispielsweise eine Fototasse mit einem eigenen Foto. Auch zum Beispiel bei Konzerttickets mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

BMUV-Logo