Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
Stand:
02. September 2026
Verbrauchercafé rund um die wichtigen Vorsorgedokumente und wie man sie gestaltet
Mi, 17. Februar 2027, 17:00
- 18:30
Vorsorge
Stadtbücherei (Zentralbibliothek), Hasengasse 4, 60311 Frankfurt am Main
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer zukünftigen Situation wünschen oder nicht wünschen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens zu Ihrer rechtlichen Vertretung.
Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen informiert, worauf es inhaltlich und formal bei den Vorsorgeverfügungen ankommt.






