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Smartphone-Rallye: Kommunikator dringend gesucht!

Stand:
Ein Außerirdischer ist versehentlich in Ihrem Zimmer gelandet. Er ist auf die Erde gekommen, weil der einzige Kommunikator auf seinem Heimatplaneten kaputt gegangen ist. Helfen Sie ihm, Ersatz zu finden? Aber Vorsicht: Er liebt Süßigkeiten über alles!
Der Alien P.O 08/15 mit Süßigkeiten
Off

Worum geht es bei der Smartphone-Rallye?

Vergleichsportale sind eine wichtige Informationsquelle im Vorfeld einer Kaufentscheidung. Aber die Ergebnisse, die sie ausspielen, bilden nur einen Teil des Markts ab. Portalbetreiber erhalten in der Regel Provisionen und können durch voreingestellte Sortierkriterien die Reihenfolge der Ergebnisse in ihrem Sinn beeinflussen.

In der Rallye lernen die Spielenden die Mechanismen kennen. Auch Probleme der Nachhaltigkeit von Gerätenutzung werden thematisiert.

Mitmachen: Wie funktioniert die Smartphone-Rallye?

Um an der kostenlosen Rallye teilzunehmen, benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet. Die Smartphone-Rallye richtet sich an alle ab 14 Jahren und dauert etwa 20 Minuten.

So einfach geht's:

  1. Actionbound-App im App Store oder bei Google Play kostenfrei herunterladen
  2. QR-Code scannen und losspielen
QR-Code zum Starten der Rallye "Kommunikator dringend gesucht""

Scannen Sie den QR-Code, um das Quiz zu spielen.

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.