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Lebensmittelhygiene in der Gemeinschaftsverpflegung

Fortbildung für die Gemeinschaftsverpflegung
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
-
10:00 Uhr
- 13:30 Uhr

Hygiene trägt zur Lebensmittelsicherheit bei und basiert auf gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsakten. Die Lebensmittelgesetzgebung verpflichtet jeden Hersteller von Lebensmitteln nur Erzeugnisse anzubieten, die in keiner Weise die Gesundheit beeinträchtigen bzw. das Wohlbefinden der Endverbraucher*innen nicht nachteilig beeinflussen. Diese Ziele sollen mithilfe der guten Hygienepraxis und des HACCP-Konzepts sichergestellt werden. Leitlinien und DIN-Vorschriften bieten Anleitungen für die Praxis. Zudem gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht, die Hygienemaßnahmen den „Gefahren und Risiken“ entsprechend „verhältnismäßig und angemessen“ umzusetzen.

In diesem Online-Seminar werden Inhalte eines Hygienekonzepts in der Gemeinschaftsverpflegung behandelt. Beispiele für Hygienemaßnahmen, deren Eigenkontrollen und die dazugehörige Dokumentation bilden dabei die Schwerpunkte.

Inhalte:

  • Überblick zu allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften
  • Erklärung von Fachbegriffen und Einsatz der Überwachungsbehörden
  • Anforderungen und Inhalte der guten Hygienepraxis (GHP)
  • Sicherheit durch Rückverfolgbarkeit und Rückstellproben
  • Umgang mit hygienisch kritischen Lebensmittelgruppen
  • Vermeidung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen
  • Beschreibung der sieben Grundsätze des HACCP-Konzepts
  • Mögliche Gesundheitsgefahren in der Gemeinschaftsverpflegung
  • Hygieneregeln während der Lagerung, Vorbereitung, Zubereitung und Ausgabe
  • Einhaltung erforderlicher Temperaturen und Auswahl geeigneter Thermometer
  • Durchführung von Eigenkontrollen und deren Dokumentation
  • Aufklärung durch allgemeine Hygiene- und HACCP-Schulungen

Umfang: 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Hinweis: Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Online-Seminar werden die allgemeine Hygieneschulung und die HACCP-Schulung gemäß Anhang II, Kapitel XII, Absatz 1 und 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie die Erfüllung des Paragraf 4 mit Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) bestätigt.

Die Fortbildung richtet sich an alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig) und ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der DGE.