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Sammelklage gegen Gas.de eingereicht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bittet weiterhin um Spenden
Jemand stellt die Temperatur an einer Heiztherme ein

Am 18. Dezember 2025 hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen die Gas.de Energieversorgungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Festgestellt werden soll, dass die deutschlandweiten fristlosen Kündigungen aller Gasversorgungsverträge des Energiediscounters Gas.de Anfang Dezember 2021 rechtswidrig waren und den betroffenen Verbrauchern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

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Während der Energiepreiskrise hatte sich die Gas.de Versorgungsgesellschaft beim Einkauf des Gases für ihre Kunden offenbar verspekuliert und deswegen Anfang Dezember 2021 alle Gasversorgungsverträge deutschlandweit fristlos gekündigt. Diese Kündigungen waren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Verbraucher erhielten nach dem Lieferstopp zwar von ihrem örtlichen Grundversorger Gas, so dass über die Feiertage niemand im Kalten sitzen musste. Die Betroffen zahlten beim Grundversorger aber oftmals einen deutlich höheren Preis. „Das Risiko, sich beim Einkauf des Gases zu verkalkulieren, kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden“, so Kerstin Wolf, Leitung der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Um die Schadensersatzansprüche unzähliger Betroffener vor der Verjährung zu bewahren hat die Verbraucherzentrale Hessen nun die Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Für die Prozesskosten erhielt die Verbraucherzentrale Hessen bereits Spenden. Aufgrund knapper Haushaltsmittel bittet die Verbraucherzentrale Hessen weiterhin um Spenden zur Finanzierung des Verfahrens. Die Beteiligung an der Sammelklage ist für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. „Für die Finanzierung der Gerichts- und Anwaltskosten sind wir für jede Spende dankbar“, so Wolf.

Wer spenden möchte, kann dies bar in jeder Beratungsstelle, per Überweisung oder über ein Online-Spendenformular. Alle Infos hierzu auf verbraucherzentrale-hessen.de/spenden

Eintragung ins Klageregister

Wer von der Kündigung betroffen war und sich an der Sammelklage gegen Gas.de beteiligen möchte, braucht allerdings noch etwas Geduld. „Wir rechnen damit, dass die Klage im ersten Quartal 2026 im Klageregister veröffentlicht wird. Ab dann kann man sich auch zur Klage anmelden. Wir werden darüber informieren“, so Wolf weiter.

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