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Anmeldung zur Klage gegen Stromio noch bis 15.4.2026 möglich

Pressemitteilung vom
Betroffene können sich bis zum Ablauf des 15. April 2026 der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH u.a. anschließen
Ein Stromzähler, davor Stapel von Geldmünzen

Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH sowie den Geschäftsführer und den Mutterkonzern wird am 16. April 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm mündlich verhandelt.  Betroffene, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen wollen, können sich noch bis zum Ablauf des 15. April 2026 in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. 

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Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. „Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen“, so Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio, den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.

Eintragung ins Klageregister bis zum 15. April 2026 möglich 

Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Die Stromio GmbH firmierte in den Stromverträgen häufig auch unter der Marke Grünwelt Energie. „Auch diese Kunden sind betroffen“, erläutert Wolf. Der kostenlose Eintrag ist grundsätzlich nur bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich.

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstandenen Schadens dokumentiert haben. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wolf weiter.

Weitere Informationen 

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.