Knapp 100.000 Menschen fragten um Rat
Verbraucherzentrale Hessen stellt Jahresbericht 2025 vor

93.411 Menschen wandten sich im Jahr 2025 an die Verbraucherzentrale Hessen – knapp 4.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Beratungen liegt mit 51.581 weiterhin auf einem hohen Niveau. Der deutliche Schwerpunkt der Beratungsthemen lag bei Fragen des Verbraucherrechts, gefolgt von Energie- und Finanzthemen. 20.514 Menschen nutzten die (Online-) Vortragsangebote, und über 5.500 Menschen abonnierten den Newsletter der Verbraucherzentrale. Mit mehreren Unterlassungsklagen, unter anderem wegen der Platzierung des Kündigungsbuttons, und zwei Musterfeststellungsklagen machte sich die Verbraucherzentrale Hessen für die Rechte der Menschen im Land stark.
Die Nachfrage nach Beratung zum Energierecht und bei Problemen mit dem Energieanbieter ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr von 21 Prozent auf 18 Prozent zurückgegangen. „Das ist eine gute Nachricht. Wir hoffen, dass das so bleibt“, sagt Philipp Wendt, Vor-stand der Verbraucherzentrale Hessen. Die Entwicklung hänge von den Energiepreisen und damit von der weltpolitischen Lage ab.
Deutlich angestiegen – von 36 Prozent auf 40 Prozent – seien dagegen die Beratungs- und Beschwerdezahlen zum allgemeinen Verbraucherrecht. Hierzu zählt die Verbraucherzentrale auch die Themen wie aufgedrängte Verträge, Kriminalität und Betrug im Internet. „Beratung und Beschwerden wegen Straftaten und Betrug sind im Jahr 2025 um über 50 Prozent angestiegen. Das Problem der Internetkriminalität ist nach unserem Eindruck riesig. Und wir sehen dabei immer nur die Spitze des Eisbergs“, berichtet Wendt.
Auch in der Energie-Einsparberatung verzeichnet die Verbraucherzentrale Hessen deutliche Zuwächse. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist die Nachfrage nach Beratungen zum Heizungstausch in Hessen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen – und zwar um 27 Prozent. Den Wärmepumpen-Angebotsvergleichs nutzten seit Angebotsbeginn vor genau einem Jahr insgesamt 270 hessische Haushalte. Das entspricht etwa fünf Beratungen pro Woche.
Nach Mittelkürzung: Beratungsstellen bleiben erhalten, Öffnungszeiten reduziert
Nachdem das Land Hessen zu Beginn des Jahres 2026 die Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen um 600.000 Euro reduziert hatte, stand lange Zeit die Schließung der Beratungsstellen Darmstadt, Gießen und Wiesbaden im Raum. Inzwischen ist klar, dass alle drei Standorte erhalten bleiben können. Dabei geholfen hat unter anderem, dass die Stadt Wiesbaden kurzfristig die Mittel für die Miete der Beratungsstelle Wiesbaden bereitgestellt hat. „Das hilft uns sehr, um die Beratungsstelle Wiesbaden weiter betreiben zu können“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Ein Ausgleich der geringeren Landesmittel sei damit jedoch nicht zu erreichen. „Wir mussten in erheblichen Umfang Personal abbauen. Gerechnet auf die Beschäftigten aus der institutionellen Förderung des Landes waren das 24 Prozent. Aus rechtlichen Gründen waren wir gezwungen, überproportional viele Beratungskräfte freizusetzen. Betroffen waren diejenigen, die wir in den letzten Jahren eingestellt und eingearbeitet haben.“ In der Folge musste die Verbraucherzentrale Hessen die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit an allen Standorten in Hessen reduzieren.
Künftige Finanzierung
„Die künftige Finanzierung der Verbraucherzentrale muss auf der politischen Tagesordnung bleiben“, fordert Philipp Wendt. „Selbst bei gleichbleibender Förderung geraten wir wegen insgesamt steigender Kosten in eine Abwärtsspirale. Angebote müssten dauerhaft eingestellt werden. Und mit der Reduzierung des Personals geht Erfahrung verloren.“
Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht im Kapitel Verbraucherschutz eine „Dynamisierung“ der Förderung der Verbraucherzentrale vor. Die Verbraucherzentrale Hessen erwartet von den politisch Handelnden, dass vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung keine weitere Reduzierung der Förderung erfolgt. „Zumindest sollte die Steigerung der Nominallöhne ausgeglichen werden“, sagt Philipp Wendt. Ein Weg, dies umzusetzen, wäre eine Teilfinanzierung der Verbraucherzentrale aus den Gewinnen der hessischen Lottogesellschaft. Das Land Niedersachsen nutzt einen Teil seiner Lottogewinne bereits, um den Verbraucherschutz im Land zu finanzieren. „Wir haben vorgeschlagen die Verbraucherzentrale Hessen in den Kreis der Destinatäre nach dem Hessischen Glückspielgesetz aufzunehmen. Dies passt gut. Verbraucherschutz ist aktive Schuldenprävention“, so Wendt.
Um die regionalen Beratungsstellen langfristig beibehalten zu können, müssen zudem die Kommunen mindestens die Kosten der jeweiligen Miete tragen. Aktuell ist dies an allen Beratungsstandorten der Fall.
Neues Projekt vom Land Hessen
Für das am 1. Juli gestartete Projekt „Erprobung dezentraler Verbraucherberatung“ erhält die Verbraucherzentrale Hessen befristet bis zum Jahresende Projektmittel des Landes Hessen. Mit dem Projekt sollen gezielt Zugangswege für niedrigschwellige Beratungsangebote erprobt werden. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet fünf Hotlines zu den Themen Anschlussfinanzierung, Betrug am Telefon und im Internet, Glasfaserausbau und Energiepreise sowie thematisch ergänzende Vorträge insbesondere in ländlichen Regionen an.
Aktuelle und kommende Brennpunkt-Themen
Altersvorsorge
Zu großem Beratungsbedarf wird nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen die Reform der privaten Altersvorsorge führen, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Das Herzstück der Reform ist die Einführung eines Standardprodukts als Altersvorsorgedepot. Für Vorsorgewillige besteht erstmals die Wahl zwischen einem Produkt, das bei einem öffentlichen Träger geführt wird, oder einem privaten Anbieter. Die Details des staatlichen Standardprodukts werden aktuell noch im Rahmen einer Verordnung beraten.
Obwohl das Gesetz erst Anfang kommenden Jahres in Kraft treten wird und auch das Angebot des öffentlichen Trägers noch nicht bekannt ist, wenden sich private Anbieter mit vermeintlichen „Informationsgesprächen“ an ihre Kunden. „Die Verbraucherzentralen warnen vor einer Verkaufswelle neuer Verträge, die immer schneller Fahrt aufnehmen wird. Wichtig ist: Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Eile“, so Wendt. Die Versicherten sollten sich unabhängig informieren und insbesondere die Konditionen des neuen staatlich organisierten Standardprodukts abwarten.
Die Verbraucherschutzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Konferenz vom 19.06.2026 den Bund aufgefordert, eine Aufklärungskampagne zur Altersvorsorge durchzuführen. „Wir begrüßen diesen Beschluss“, sagt der Vorstand der hessischen Verbraucherzentrale. „Wir meinen aber: Das Land könnte eine Kampagne selbst initiieren, um die knappe Zeit bis zum Jahreswechsel bestmöglich zu nutzen. Wir bringen gerne unsere Erfahrung aus der Beratung ein, wenn uns das Land die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“, gibt Wendt zu bedenken.
Verbraucherfragen nach der Gesundheitsreform
Als Folge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes erwartet die Verbraucherzentrale auch einen Anstieg der Beratungsnachfrage im Themenfeld Gesundheitsdienstleistungen. „Vor dem Hintergrund geringerer Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung fragen sich die Menschen, ob ein Wechsel der Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung für sie sinnvoll ist“, berichtet Silke Möhring, Leitung Team Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das müsse gut überlegt sein. Das gleiche gilt für die Frage, welche Zusatzversicherung mit welchen Leistungen abgeschlossen werden sollte. „Die Statusfrage ‚gesetzlich oder privat versichert‘ und auch die Wahl des privaten Versicherers lassen sich in der Zukunft meist nicht mehr ändern“, so Möhring. Anbieterunabhängige Beratung sei bei Entscheidungen zum Krankenversicherungsschutz unabdingbar.
Zudem sei die Praxis mancher Ärztinnen und Ärzte, Angebote nur noch als Selbstzahler-Leistung anzubieten, ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies betreffe auch Standardleistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes, berichtet Möhring. So fiel einer Patientin, die sich wegen eines früheren Tumors in hautärztlicher Behandlung befand, eine auffällige Stelle an ihrer Haut auf. Diese lag in unmittelbarer Nähe des Tumors, der 18 Monate zuvor entfernt worden ist. In der Arztpraxis sagte man ihr, dass die Begutachtung dieser Stelle im Rahmen einer privat zu zahlenden Vorsorge möglich sei. Das „Hautscreening“ sollte 133 Euro kosten. Ihr Einwand, dass es sich um keine Vorsorge handele, sondern um die Untersuchung einer akut auffälligen Stelle, wurde ignoriert. Bei ihrer Krebsform sei dies keine Kassenleistung. „Diese Einschätzung ist schlicht falsch“, sagt Möhring. Die Untersuchung einer auffälligen Stelle auf der Haut sei eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Das gelte umso mehr, wenn es bereits eine entsprechende Tumorerkrankung gab.
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