Lukratives Sommergeschäft: Mit Fake-Klimaanlagen und luftigen Versprechen Kasse machen

Pressemitteilung vom 09. Juli 2026

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Werbeversprechen und dubiosen Online-Angeboten

Derzeit ploppen zahlreiche unseriöse Werbeanzeigen und Angebote für angebliche Wunderkühler mit Namen wie "Cooler" oder "Breeze" auf YouTube, Werbebannern, in Online-Magazinen, sozialen Netzwerken und Spam-Mails auf. Gerade bei Extremhitze steigt die Nachfrage nach Kühlung und es wird schneller geklickt als sonst und rasch übersehen, bei wem man bestellt. Versprochen werden Klimageräte, die angeblich innerhalb weniger Sekunden den Raum angenehm kühlen, eine herkömmliche Klimaanlage ersetzen und dabei auch noch Strom sparen. Das klingt verlockend und oft zu schön, um wahr zu sein. Die Werbung arbeitet mit gefälschten Testberichten, übertriebenen Versprechen und irreführenden Markennamen. Die Verkaufspreise liegen teils beim Zehnfachen des Großhandelspreises. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor sogenannten Mini-Klimaanlagen, die meist kaum mehr leisten als ein billiger Ventilator.

Die Geräte sind bei chinesischen Händlern für kleines Geld erhältlich. Die Produkte haben einen Großhandelspreis zwischen fünf und zwölf Euro. Jetzt tauchen die Geräte in Online-Shops zu erheblich höheren Preisen zwischen 60 und 140 Euro auf. Auf einem sehr bekannten Online-Marktplatz findet sich über einen Drittanbieter aktuell sogar ein Angebot für knapp 900 Euro. Hinzu kommen oft versteckte Zusatzkosten für Versand oder Garantieerweiterungen, die erst kurz vor Abschluss der Bestellung auftauchen. Verbraucher, die tatsächlich bestellt haben, berichten von langen Lieferzeiten, Problemen beim Widerruf, mangelhaftem Kundenservice oder ausbleibenden Lieferungen. „Gerade in Zeiten, in denen Klimageräte und Ventilatoren in den Baumärkten knapp werden, suchen viele nach einer schnellen und günstigen Alternative. Das nutzen manche Anbieter gezielt aus und werben mit Versprechen, die einer näheren Prüfung nicht standhalten“, sagt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Emotionale Geschichten statt nachvollziehbarer Produktinformationen

Die beworbenen Geräte sollen nach den Werbeaussagen ganze Räume innerhalb kürzester Zeit herunterkühlen, dabei deutlich weniger Strom verbrauchen als herkömmliche Klimaanlagen und auf einer angeblich revolutionären Technologie beruhen. Begriffe wie “Nasa-Ingenieur” und „revolutionär“ sollen Vertrauen erzeugen. Belastbare Nachweise für diese Aussagen fehlen jedoch meist.

„Statt nachvollziehbarer Produktinformationen setzen die Werbeanzeigen auf wiederkehrende Werbemuster, wie wir sie von verschiedenen Fake-Shops und anderen unseriösen Online-Angeboten kennen“, sagt Lassek. „Emotionale Geschichten, angebliche deutsche Ingenieurskunst, Spitzenbewertungen und hohe Rabattversprechen sollen Verbraucher zu einer schnellen Kaufentscheidung bewegen.“

Als Beispiel wird die Geschichte eines deutschen Ingenieurs erzählt, der nach dem Tod seines Vaters dessen Ingenieurbüro gerettet und dabei eine außergewöhnliche Kühltechnologie entwickelt haben soll. Mit solche emotionalen Erzählungen soll der Eindruck besonderer fachlicher Kompetenz vermittelt werden. Einen Nachweis für die Qualität oder Leistungsfähigkeit des Produkts ersetzen sie jedoch nicht.

Intransparente Produktdarstellung und ausgeklügeltes Vertriebssystem

Auffällig ist zudem, dass auf den Angebotsseiten häufig wesentliche Informationen fehlen, die für eine informierte Kaufentscheidung wichtig sind, so zum Beispiel die Angaben, die nach der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit erforderlich sind. Dazu gehören die Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur, zur Produktidentifikation oder zu Sicherheitsinformationen. 

Daneben finden sich häufig außergewöhnlich positive Kundenbewertungen, wechselnde Produkt- und Markenbezeichnungen, was es Verbrauchern häufig noch schwieriger macht, den tatsächlichen Anbieter zu erkennen und die Seriosität des Angebots einzuschätzen. Die Anbieter arbeiten mit Fake-Reviews, wechselnden Markenauftritten und Affiliate-Strukturen, was den Eindruck eines koordinierten Vertriebssystems verstärkt.

Die beworbenen Leistungsversprechen stehen häufig nicht im Verhältnis zur technischen Funktionsweise der Geräte. Echte mobile Klimaanlagen entziehen der Raumluft Wärme und Feuchtigkeit, indem ein Kältemittel diese Wärme aufnimmt und ein Kompressor sie über einen Abluftschlauch nach außen ableitet. Ohne diese Möglichkeit, Wärme aus dem Raum abzuführen, ist echtes Kühlen schlicht nicht möglich. Die beworbenen Mini-Geräte haben einen solchen Schlauch gerade nicht. Viele der als Klimaanlagen beworbenen Geräte sind technisch lediglich einfache Ventilatoren oder Verdunstungskühler. Eine wirksame Kühlung eines gesamten Raumes, wie sie eine echte Klimaanlage leisten kann, ist damit physikalisch regelmäßig nicht möglich.

„Im Grunde sind diese Geräte somit technischer Schrott, da sie nicht wie beworben funktionieren. Wie es um die Produktsicherheit diese Billigware bestellt ist, ist ebenfalls fraglich“, fasst Lassek zusammen.

Warnsignale vor dem Kauf erkennen

Verbraucher sollten insbesondere aufmerksam werden, wenn

  • außergewöhnliche Kühlleistungen innerhalb weniger Sekunden versprochen werden,
  • mit Begriffen wie „revolutionäre Technologie“ oder angeblichen Spezialentwicklungen geworben wird, ohne nachvollziehbare Belege zu liefern,
  • unabhängige Testergebnisse fehlen,
  • Produktbeschreibungen künstlich oder werblich überhöht wirken,
  • künstlich klingende Werbevideos mit wechselnden Produkten oder KI-Stimmen genutzt werden,
  • angebliche Experten oder Kundenbewertungen nicht überprüfbar sind,
  • künstlich Zeitdruck ("Nur heute", Countdown) erzeugt wird, 
  • extrem hohe Rabatte angepriesen werden.

Auch der Online-Shop selbst sollte genau geprüft werden. Fehlende oder unvollständige Anbieterangaben, schwer erreichbare Kontaktmöglichkeiten und frisch registrierte Internetseiten ohne Online-Historie können auf ein unseriöses Angebot hindeuten. Unter anderem vor diesen Shops warnt aktuell der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale:

  • groupsumi.de,
  • kaelteheld.com,
  • Trendingdealszone.click.

Bereits bestellt? Verbraucher haben Rechte

Wer online bestellt hat, kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt grundsätzlich erst ab Erhalt der Ware. Doch Vorsicht: Da die Ware vielfach aus China kommt, können die Versandkosten bei Retouren höher liegen als die ursprünglichen Anschaffungskosten. Und: Eine bloße Annahmeverweigerung ersetzt den Widerruf nicht. Verbraucher sollten deshalb den Widerruf ausdrücklich erklären und diesen dokumentieren. Ist der Widerruf wirksam erklärt und trifft die Ware dennoch ein, muss sie grundsätzlich an den Händler zurückgesandt werden. Im Gegenzug hat der Unternehmer den Kaufpreis zu erstatten.

Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt

  • Keine Spontankäufe aufgrund dramatischer Werbeversprechen.
  • Anbieter, Impressum und Kontaktmöglichkeiten sorgfältig prüfen.
  • Nach unabhängigen Tests und Erfahrungsberichten suchen.
  • Bewertungen kritisch hinterfragen.
  • Möglichst mit Zahlungsmethoden bezahlen, die Käuferschutz bieten.
  • Nutzen Sie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen, um eine erste Einschätzung des Anbieters zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.