Fake-Kanzleien locken mit angeblichen Insolvenz-Schnäppchen
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor aktueller Betrugsmasche

Betrüger verschicken unaufgeforderte E-Mails mit angeblichen Restposten aus einer Insolvenzmasse für einen attraktiven Preis – doch hinter den vermeintlich seriösen Angeboten steckt eine perfide Masche: Betroffene gehen hier in Vorkasse, die Ware wird nicht geliefert, das Geld ist weg.
Florian T., Elektrounternehmer aus Wiesbaden erhielt eine E-Mail, die den Anschein erweckte, von einer seriösen Anwaltskanzlei zu stammen. Darin wurden stark vergünstigte Waren aus einer angeblichen Insolvenzauflösung angeboten – inklusive detaillierter Bestandsliste mit Verbrauchsmaterialien, Werkzeugen und Solar-Materialien. Die Lieferung sollte kostenlos per Spedition erfolgen, doch nur nach Vorkasse. Eine persönliche Abholung wurde mit dem Verweis auf den Schutz der Insolvenzmasse ausgeschlossen. Florian T. bestellte Waren im Wert von 2.000 Euro, da ihm die Konditionen und der Ablauf plausibel erschienen. Doch die Ware kam nie und das Geld sah er nie wieder.
Social Engineering: Wie Betrüger Vertrauen missbrauchen
„Die Betrüger setzen gezielt auf Social Engineering. Sie missbrauchen die Identität real existierender Kanzleien und Anwälte sowie deren offizielle Daten – von Adressen und Fotos bis hin zu Handelsregisternummern. Besonders häufig wird die Identität von Kanzleien und Anwälten missbraucht, die mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Themen wie Insolvenzrecht oder Vermögensverwertung in Verbindung gebracht werden“, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Die Schäden sind enorm: Nicht nur die Betrogenen leiden unter dem finanziellen Verlust. Der gute Ruf derjenigen, deren Identität missbraucht wird, wird zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen – alles nur, um Türen für kriminelle Machenschaften zu öffnen.
Fake-Kanzlei: Täuschend echt
Im Falle von Florian T. scheint die Website der Anwaltskanzlei auf den ersten Blick keine Auffälligkeiten zu zeigen. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf: Zwar ist der genannte Anwalt in der Rechtsanwaltskammer unter der im Impressum angegebenen Adresse eingetragen, die angebliche Kanzlei oder Rechtsanwaltsgesellschaft selbst existiert jedoch gar nicht. Ein Blick ins Handelsregister zeigt zudem, dass das im Schreiben genannte Transportunternehmen längst liquidiert wurde.
Fake-Kanzleien entlarven
Haben Sie eine verdächtige E-Mail erhalten, gehen Sie die folgenden Schritte durch:
- Anwaltsverzeichnis prüfen: Ob eine Kanzlei seriös ist, lässt sich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis überprüfen. Vergleichen Sie die Kontaktdaten genau: Abweichende Telefonnummern oder Adressen sind klare Warnsignale. Kontaktieren Sie die Kanzlei nur über die offiziellen Daten aus dem bundesweiten Anwaltsverzeichnis. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen, als einmal zu schnell zu vertrauen. Beachten Sie auch die Warnhinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zu Fake-Kanzleien und aktuellen Maschen.
- Insolvenzverfahren verifizieren: Ob ein angebotener „Insolvenzverkauf“ legitim ist, lässt sich im offiziellen Insolvenzportal prüfen. Wurde tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet und ist die genannte Person als Insolvenzverwalter bestellt? Bei Unklarheiten: Direkte Anfrage beim zuständigen bzw. im (vermeintlichen) Insolvenzbeschluss angegebenen Insolvenzgericht.
- Sollen Sie per Vorkasse zahlen? Finger weg! Möglicherweise existiert die Ware gar nicht und das Geld ist weg.
Was tun, wenn Sie bereits gezahlt haben?
- Melden Sie den Fall bei Ihrer Bank, falls Sie Zahlungsdaten weitergegeben haben.
- Stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei; das geht auch über die Onlinewache der Polizeien in Deutschland.
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