Online-Vorträge der Energieberatung im November
Kostenlose Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Hessen zu Wärmedämmung und Wärmepumpe

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen bietet auch im November kostenlose Online-Vorträge an – unabhängig, individuell und gefördert. Übers Internet verfolgen Sie live und bequem von zuhause den Online-Vortrag und können Fragen über den Chat stellen. Kamera und Mikrofon werden nicht benötigt. Kostenlose Teilnahme ist möglich nach Anmeldung auf verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.
Dienstag, 3. November 2026, 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittagssnack: Nachträgliche Wärmedämmung von Wohngebäuden
Mit einer Sanierung ihres Wohngebäudes durch nachträgliche Wärmedämmung können Hauseigentümer nicht nur Heizkosten einsparen, sondern ihr Gebäude im Sommer auch kühler halten. Energieberater Robert Spalj stellt in einem zeitsparenden Überblick ver-schiedene Varianten vor und gibt Tipps zum richtigen Vorgehen. Auch die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten werden thematisiert.
Mittwoch, 18. November 2026, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Die Wärmepumpe - eine nachhaltige Alternative?
Nicht erst seit der Energiekrise ist die Wärmepumpe als Alternative zu herkömmlicher Heiztechnik in aller Munde. Dreiviertel der Heizenergie bezieht die Wärmepumpe aus der Erde, dem Wasser oder der Luft. Dabei entzieht sie dem Außenbereich die Wärme und gibt sie als Heizenergie an das Haus ab. Unter den richtigen Rahmenbedingungen hilft die Wärmepumpe so, Energie und Kosten einzusparen. Der Online-Vortrag erklärt, wie eine Wärmepumpe funktioniert und in welchen Fällen sie geeignet ist.
Wir sind für Sie da!
Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 809 802 400.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.