Außergerichtliche Vergleiche vereinfachen

Stand: 04. November 2026

Verbraucherzentrale Hessen und Verbraucherzentrale Südtirol arbeiten gemeinsam an einer Machbarkeitsstudie

Wie lassen sich außergerichtliche Vergleiche im Rahmen von grenzüberschreitenden Sammelklagen in der Europäischen Union effektiver und kostensparender erreichen? Welche Regelungen zu Sammelklagen gibt es bereits jetzt in den einzelnen EU-Ländern? Das untersucht eine aktuelle Machbarkeitsstudie, bei der die Verbraucherzentrale Hessen und die Verbraucherzentrale Südtirol zusammenarbeiten. Der Titel der Studie lautet: CEQE – Competence Enhancement for Qualified Entities.

Worum geht es bei dieser Machbarkeitsstudie?

Immer mehr Sammelklagen in der Europäischen Union haben einen grenzüberschreitenden Bezug. Das heißt, Kläger und Beklagte leben oder haben ihren Sitz in jeweils einem anderen Land der Europäischen Union. Die Klage ist zumeist in dem Land einzureichen, in dem der Beklagte seinen Sitz hat. 

Die Erfahrung zeigt, dass solche Verfahren meist recht lang dauern. Gerade dann wollen die Parteien oftmals eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Die dafür erforderlichen Vergleichsverhandlungen können zeitaufwändig und kostspielig sein. Das liegt auch daran, dass es keine EU-weit geltenden Bestimmungen gibt, wie die Auszahlung von Schadensersatz in solchen Fällen zu erfolgen hat.  

Was soll mit der Machbarkeitsstudie erreicht werden?

Mit der Machbarkeitsstudie wollen die Verbraucherzentrale Hessen und die Verbraucherzentrale Südtirol Vorschläge zur Umsetzbarkeit einer einheitlichen Einigungsmöglichkeit erarbeiten. Die Idee ist, eine zentrale Einigungsmöglichkeit außerhalb grenzüberschreitender Gerichtsverfahren zu schaffen, um in der Auszahlungsphase zu unterstützen – mit dem Ziel, Zeit und Kosten für langwierige Verhandlungen zu sparen und zur Entlastung der Gerichte beizutragen.

Wann ist das Projekt gestartet und wann liegen die Ergebnisse vor? 

Start des Projektes war im April 2026. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im März 2028 vorliegen. 

Was sind die nächsten Schritte?

Mit einer europaweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentrale Hessen und die Verbraucherzentrale Südtirol nun die jeweils in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2020/1828 zusammentragen und evaluieren. 

Die Umfrage richtet sich an Mitarbeiter qualifizierter Organisationen, Institutionen und Behörden, die im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2020/1828 tätig sind, sich im Rechtssystem eines EU-Mitgliedsstaates auskennen und ihr Wissen mit uns teilen wollen, um außergerichtliche Lösungen voranzutreiben. 

Die Umfrage wird noch bis März 2027 online sein. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur ein paar Minuten. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Rahmen einer internationalen Konferenz vorgestellt, die vom 2. bis 3. September 2027 in Frankfurt am Main stattfinden wird. 

Wie kann ich mich noch informieren?

Wer Fragen zur Studie hat, kann sich an folgende Mailadresse wenden: ceqe@verbraucherzentrale-hessen.de

Die Europäische Union informiert auf ihrer Website in allgemeiner Form über das Projekt.