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Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung

Pressemitteilung vom
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am Dienstag, den 3. Juni 2025 von 17.30 bis 19 Uhr bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen den Online-Vortrag „Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung – Fokus Heizung“ an. Kostenlose Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich. 

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Dienstag, 03.06.2025, 17:30 – 19:00 Uhr
Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden – Fokus Heizung

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten ihr Wohngebäude energetisch sanieren. Sie wollen Energie und Kosten sparen, die Umwelt schützen und dabei den Wohnkomfort ihres Hauses erhalten oder verbessern.

Das Thema Heizung beschäftigt dabei viele Hausbesitzerinnen und -besitzer besonders. Gleichzeitig ist vielen anfangs nicht ganz klar, mit welchen Kosten eine energetische Sanierung überhaupt verbunden sein kann und welche Maßnahmen finanziell gefördert werden können. Die neue Heizungsförderung vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes hat zudem weitere Veränderungen mit sich gebracht und neue Fragen aufgeworfen.

Energieberater Dipl.-Ing. Oliver Völksch gibt einen Einblick in aktuelle Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes und verrät Ihnen, worauf Sie achten sollten. Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera und Mikrofon werden nicht benötigt.
 

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken

  • Mittwoch, 18.06.2025, 17.30-19.00 Uhr
    Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto
  • Mittwoch, 02.07.2025, 17.30-19.00 Uhr
    Wärmepumpe – eine nachhaltige Alternative?

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter  0800 – 809 802 400809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

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