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Sonnenstrom von Balkon und Terrasse

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen macht „fit für den Sommer“ – Neuer Online-Vortrag zu Stecker-Solar im Mai
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Wenn die Sonne vom Himmel lacht, denken viele darüber nach, wie sie diese Energiequelle zuhause nutzen können. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet daher im August einen Online-Vortrag zum Thema Stecker-Solar an. Kostenlose Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich. 

Off

Mittwoch, 07.05.2025, 17.30-19.00 Uhr: 
Stecker-Solar und Balkonkraftwerke

Mithilfe eines Stecker-Solar-Gerätes (auch Stecker-Photovoltaik-Gerät, Stecker-PV oder Balkonkraftwerk genannt) kann Photovoltaikstrom auf der eigenen Terrasse oder dem eigenen Balkon erzeugt werden – ganz ohne PV-Anlage auf dem Dach. Doch lohnt sich das überhaupt und was gilt es zu beachten?

Helmut Hans, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, gibt im vierten Vortrag der Reihe „Fit für den Sommer“ Hinweise zur Stromerzeugung mit dem Stecker-Solar-Gerät. Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera oder Mikrofon werden nicht benötigt.

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken:

  • Donnerstag, 22.05.2025, 17.30-19.00 Uhr: Nachträgliche Wärmedämmung von Wohngebäuden
  • Dienstag, 03.06.2025, 17.30-19.00 Uhr: Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung - Fokus Heizung

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter  0800 – 809 802 400809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.