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Fördermitgliedschaft

Wie Sie den Verbraucherschutz in Hessen und unsere Arbeit unterstützen können
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Als privates Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit der Verbraucherzentrale mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 20 Euro und stärken damit den anbieterunabhängigen Verbraucherschutz in Hessen.

Fördermitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main (Freistellungsbescheid vom 11.11.2022) als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Senden Sie uns gerne die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu. Diese finden Sie hier im Anschluss. Sie können das PDF-Dokument herunterladen, am PC ausfüllen und uns im Anschluss per Post oder per E-Mail zuschicken.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.