Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Stand: 29. Januar 2026

Vortrag über selbstbestimmte Vorsorge in Kooperation mit dem Seniorenbüro der Stadt Fulda

Mi, 6. Mai 2026, 10:00 - 11:30
Gesundheit & Pflege
Marmorsaal der Stadt Fulda, Schloßstraße 1, 36037 Fulda

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht mit einer Vorsorgevollmacht. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung. Eine gerichtliche angeordnete Betreuung soll damit vermieden werden. 

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Bitte melden Sie sich bis zum 29.04. zu diesem kostenfreien Vortrag an: unter fulda@verbraucherzentrale-hessen.de oder 0661/77453.

Adresse

Marmorsaal der Stadt Fulda
Schloßstraße 1
36037Fulda
Deutschland

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