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Fördermitgliedschaft

Wie Sie den Verbraucherschutz in Hessen und unsere Arbeit unterstützen können
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Fördermitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main (Freistellungsbescheid vom 11.11.2022) als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Senden Sie uns gerne die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu. Diese finden Sie hier im Anschluss. Sie können das PDF-Dokument herunterladen, am PC ausfüllen und uns im Anschluss per Post oder per E-Mail zuschicken.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.