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Fördermitgliedschaft

Wie Sie den Verbraucherschutz in Hessen und unsere Arbeit unterstützen können
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Fördermitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main (Freistellungsbescheid vom 11.11.2022) als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Senden Sie uns gerne die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu. Diese finden Sie hier im Anschluss. Sie können das PDF-Dokument herunterladen, am PC ausfüllen und uns im Anschluss per Post oder per E-Mail zuschicken.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.