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Fördermitgliedschaft

Wie Sie den Verbraucherschutz in Hessen und unsere Arbeit unterstützen können
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Möchten Sie unsere Arbeit unterstützen? Werden Sie Fördermitglied!

Als privates Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit der Verbraucherzentrale mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 20 Euro und stärken damit den anbieterunabhängigen Verbraucherschutz in Hessen.

Fördermitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main (Freistellungsbescheid vom 11.11.2022) als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Senden Sie uns gerne die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu. Diese finden Sie hier im Anschluss. Sie können das PDF-Dokument herunterladen, am PC ausfüllen und uns im Anschluss per Post oder per E-Mail zuschicken.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.