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Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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Welche Art der Krankenversicherung möglich ist, bleibt für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Wir entschlüsseln die wichtigsten Knackpunkte rund um die eigene Krankenversicherung und zeigen auf, worauf Versicherte hierbei in ihrem jeweiligen Lebensstadium achten sollten.
Verschiedene Generationen und eine Gesundheitskarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • In welchen Versicherungsstatus man eingruppiert wird, richtet sich in der Regel nach den individuellen Lebensverhältnissen.
  • Beginnt ein neuer Lebensabschnitt, gehört die Krankenversicherung mit auf den Prüfstand, damit man nicht nur versorgungstechnisch, sondern auch finanziell richtig abgesichert ist.
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Was gilt für gesetzlich Pflichtversicherte?

Arbeitnehmer:innen mit einem Jahreseinkommen bis zu  73.800 Euro brutto werden automatisch gesetzlich krankenversichert. 2026 steigt diese allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf jährlich 77.400 Euro an. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen. Zum Beitrag gehören auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung werden ebenso paritätisch aufgeteilt.

Versicherte können eine der zugelassenen gesetzlichen Kassen frei wählen und haben Anspruch auf die gültigen Leistungen. Wer eine passende Kasse für sich sucht, sollte, neben dem unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag, auch darauf achten, welche Extras und Serviceleistungen die Krankenkasse bietet.

Worauf müssen freiwillig gesetzlich Versicherte achten?

Besserverdienende Arbeitnehmer:innen, die mehr als 6.150 oder ab 2026 6.450 Euro im Monat brutto verdienen, haben eine größere Wahlfreiheit: Sie können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. 

Doch auch hauptberuflich Selbständige und Geringverdiener können freiwillig versichert sein, ebenso Rentner:innen oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung nicht erfüllen. Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Bei geringem oder gar keinem Einkommen ist ein Mindestbeitrag fällig.

Freiwillig Versicherte müssen meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte. Sie sollten deshalb bei jeder Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können. Änder sich die Lebensverhältnisse, kommt unter Umständen eine Familienversicherung über Ehepartner:innen oder ein Elternteil infrage.

Was gilt für Privatversicherte bei der Krankenversicherung?

Gutverdiener, Beamte und Selbstständige können sich statt gesetzlich auch privat krankenversichern und profitieren zunächst von günstigen Beiträgen. Es gibt einige Nachteile, die Sie beachten müssen:

  • Sie können die private Krankenversicherung nicht beitragsfrei auf weitere Familienmitglieder ausdehnen. Für jedes privat versicherte Familienmitglied fällt ein eigener Beitrag an.
  • Die Versicherungsbeiträge steigen im Laufe des Lebens erstmal an.
  • Später können die Krankenversicherungsbeiträge im Verhältnis zum Einkommen deutlich höher werden.
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen.

Privat Krankenversicherte sollten deshalb von Anfang an Geld für die kontinuierlichen Beitragssteigerungen beiseite legen. Der Zahlbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann sich zwar auch verändern. Entscheidend ist dabei die Höhe des Einkommens – in der privaten Krankenversicherung spielt sie für die Beitragsberechnung keine Rolle.

Was sollten Ehepaare bei der Krankenversicherung beachten?

Bei Verheirateten entscheidet die Art der Krankenversicherung oftmals mit über die Beitragshöhe. Sind beide gesetzlich krankenversichert, richten sich die monatlichen Zahlungen nach den jeweiligen eigenen Einnahmen. 

Ist einer jedoch freiwillig gesetzlich und der andere privat versichert, kann die gesetzliche Kasse das Einkommen des privat abgesicherten Ehegatten zur Beitragsberechnung des gesetzlich versicherten Partners heranziehen. Wer Kinder hat, kann Freibeträge geltend machen.

Welche Besonderheiten gelten bei der Krankenversicherung für Familien?

Die gesetzliche Krankenversicherung macht es möglich, dass Ehepartner und Kinder beitragsfrei über das zahlende Mitglied mitversichert werden. Vorausgesetzt, ihre Einnahmen betragen 2026 monatlich nicht mehr als 565 Euro. Kommen die Einnahmen auch aus einem Mini-Job, beträgt diese Grenze 2026 bei 603 Euro. Diese Regel gilt auch für Rentner:innen, die nicht pflichtversichert sind.

Sind nicht beide Eltern gesetzlich versichert, gibt es feste gesetzliche Regelungen, ob die Kinder gesetzlich oder privat versichert werden müssen. Entscheidend ist dabei das Einkommen des privat versicherten Elternteils im Vergleich zum Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils. Diese Einstufung kann sich auch mehrere Jahre nach der Geburt des Kindes ändern, etwa durch eine Gehaltserhöhung.

Was gilt, wenn ich im Ruhestand bin?

Wer eine gesetzliche Rente bezieht und zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, wird bei seiner gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter geführt. 

Hierzu werden Rentnern seit August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre Versicherungszeit mehr angerechnet. Die Neuregelung gilt auch für alle, die schon in Rente sind. Versicherte, die in Rente gehen oder sind, sollten auf alle Fälle ihren Status von ihrer Krankenkasse prüfen und gegebenenfalls zu ihrem Vorteil ändern lassen. Weitere Infos, was für Rentner:innen im Ruhestand gilt, bekommen Sie im verlinkten Beitrag. 

Zwei Männer spielen mit ihrer Tochter, die auf einer Schaukel sitzt.

Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt

Für die Erziehung der Kinder treten viele Eltern beruflich zurück und verzichten auf einen Teil der eigenen Einkünfte, zumindest vorübergehend. Dadurch ändern sich auch die Krankenversicherungsbeiträge.

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