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Ambulante Betreuungsdienste: Entlastung für die Pflege Zuhause

Stand:
Ambulante Betreuungsdienste ergänzen das Angebot für die Pflege zuhause. Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt und wie Sie Angebote zur Entlastung für pflegende Angehörige finden.
Ältere Frau mit weißem Haar und rotem Barett geht mit junger Frau im herbstlichen Park. Die jüngere Frau stützt sie. Bäume mit bunten Blättern im Hintergrund.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ambulante Betreuungsdienste bieten Entlastung im Pflegealltag.
  • Das Angebot ambulanter Betreuungsdienste reicht von Spaziergängen, Vorlesen, Unterstützung bei der Kommunikation, Erinnerungshilfen, Handarbeit, Spielen, Ausflügen und Gesprächen bis hin zur Unterstützung bei der Haushaltsführung.
  • Das Angebot unterstützt Betroffene und entlastet die pflegenden Angehörigen.
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Was tun ambulante Betreuungsdienste?

Ambulante Betreuungsdienste bieten pflegerische Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung mit dem Ziel, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten durch dieses zusätzliche Angebot neben den ambulanten Pflegediensten größere Auswahlmöglichkeit an Unterstützungsleistungen erhalten.

Zum Leistungsumfang ambulanter Betreuungsdienste zählt:

  1. Hilfen bei der Haushaltsführung, wie zum Beispiel Unterstützung bei Einkäufen für den täglichen Bedarf, die Zubereitung einfacher Mahlzeiten, Aufräum- und Reinigungsarbeiten.
  2. Angebote zur Alltagsbewältigung und Tagesstrukturierung wie zum Beispiel Begleitung bei alltäglichen Erledigungen oder der Wahrnehmung wichtiger Termine, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spielen, Vorlesen oder Spaziergänge.
  3. Hilfestellungen bei behördlichen oder organisatorischen Angelegenheiten.

Ambulante Betreuungsdienste haben das Ziel, die Selbstständigkeit ihrer Kund:innen zu unterstützen und zu fördern. Das gilt insbesondere für Menschen, die in

  • ihrer Erinnerung,
  • ihrer Wahrnehmung,
  • ihrer Aufmerksamkeit,
  • ihrem Gedächtnis,
  • ihrer Sprache oder
  • ihrer Problemlösefähigkeit

beeinträchtigt sind. Damit werden die Betroffenen und gleichzeitig auch pflegende Angehörige entlastet.

Leistungen ambulanter Betreuungsdienste können ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Im Pflegegrad 1 sind sie privat zu tragen.

Anbieter von Betreuungsleistungen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu zählen eine verantwortliche Fachkraft mit entsprechender Aus- und Weiterbildung, Betreuungspersonal mit Qualifikationsnachweis und ein einrichtungsinternes Qualitätskonzept. Dies wird in Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst überprüft.

Ambulante Betreuungsdienste: Was ist der Unterschied zu anderen Angeboten?

Es ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schwierig, ambulante Betreuungsdienste in das Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung einzuordnen.

Angebote auf einen Blick
 Ambulanter BetreuungsdienstAngebote zur Unterstützung im AlltagKlassische Pflegedienste
Körperpflege (Grundpflege)--+
Medizinische Behandlungspflege--+
Hilfen im Haushalt+++
Betreuung
(Spielen, Spazieren)
+++
Pflegefachkräfte müssen unter den Mitarbeitenden sein--+
Qualität wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst überprüft+-+

Abgrenzung zu ambulanten Pflegediensten

Ambulante Betreuungsdienste dürfen pflegebedürftigen Menschen Hilfen bei der Haushaltsführung und bei der pflegerischen Betreuung geben.

Das Angebot von ambulanten Pflegediensten geht darüber hinaus: Es umfasst zusätzlich Hilfen bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Hilfe 

  • beim Essen und Trinken,
  • beim An- und Auskleiden,
  • beim Toilettengang oder
  • bei der Körperpflege sowie
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie die Wundversorgung oder die Medikamentengabe. 

Darüber hinaus dürfen ambulante Pflegedienste Beratungseinsätze bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Absatz 3 SGB XI) erbringen, Betreuungsdienste dürfen dies nicht. 

Abgrenzung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Die Leistungen der ambulanten Betreuungsdienste und die Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen) ähneln sich in ihrer inhaltlichen Beschreibung. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind leicht zugänglich, müssen jedoch nach Landesrecht anerkannt sein und sind daher unterschiedlich ausgestaltet.

Im Vergleich zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen Betreuungsdienste allerdings höhere Anforderungen an die Mitarbeitenden erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Qualifikation der Leitung. Neben den personellen Anforderungen müssen Anbieter von ambulanten Betreuungsdiensten qualitätssichernde Konzepte für ihre Einrichtungen erstellen, die vom Medizinischen Dienst (MD) kontinuierlich geprüft werden.

Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen können die Kosten zwischen Angeboten im Alltag und Betreuungsleistungen variieren. Angebote im Alltag bieten im Vergleich zu Betreuungsdiensten neben Einzelangeboten auch die Möglichkeit, in gemeinschaftliche Aktivitäten eingebunden zu werden, etwa in einem Demenzcafé.

Schon gewusst?

Interessierte können sich vorab über Möglichkeiten zur Entlastung in der Pflege kostenlos im Pflegestützpunkt vor Ort beraten lassen.

Angebotslisten von ambulanten Betreuungsdiensten führt die jeweilige Pflegekasse, aber auch Pflegestützpunkte kennen die Angebote ihrer Region.

Was es bei der Abrechnung der ambulanten Betreuungsdienste zu beachten gilt

Wollen Sie sowohl einen Pflegedienst als auch einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen, sollten Sie bedenken, dass beide Leistungen aus den Pflegesachleistungen, also dem gleichen Topf, finanziert werden. Es steht also kein zusätzliches Budget zur Verfügung. Daher sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unbedingt ihr Sachleistungsbudget im Blick behalten und Leistungen und Kosten klar vertraglich regeln. 

WICHTIG!

Eine Herausforderung für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige aber auch für Anbieter von Betreuungsleistungen bleibt die Abrechnung der genutzten Leistung.

Schließlich ist es kaum möglich, Aktivitäten wie Behördengänge oder die Begleitung beim Einkauf in ein festes Zeitraster zu planen. Denn Wartezeiten beim Arzt oder ein Stau in der Stadt können zu Schwankungen bei der Höhe der monatlichen Kosten führen. 

Pflegebedürftige sollten daher feste Regelungen mit dem Betreuungsdienst treffen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, vor dem ersten Einsatz ein festes monatliches Stundenkontingent und einen Preis für die Betreuungsleistung zu vereinbaren.

Außerdem sollten Sie vereinbaren, dass Sie am Monatsende eine Kopie der Rechnungen erhalten, die der ambulante Betreuungsdienst und der ambulante Pflegedienst an die Pflegekasse stellen. 

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